Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 03.08.2010 - 6 B 126/10 |
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Betreuung; Härte
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Kurzfassungen/Presse
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Betreuung; Härte
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 ME 575/07
Voraussetzungen für den Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule …
Auszug aus VG Braunschweig, 03.08.2010 - 6 B 126/10
Angesichts des Ausnahmecharakters der nach § 63 Abs. 3 Satz 4 NSchG zu erteilenden Genehmigung und der besonderen Situation, aufgrund der diese Genehmigung zu erteilen ist, ist vielmehr nach der tatsächlichen Ausgestaltung des von den Erziehungsberechtigten gewählten Betreuungsverhältnisses, der örtlichen Bindung und dem zeitlichen Umfang der Betreuung oder dem zeitlichen, wie sachlichen Aufwand zu urteilen, der für die Betreuungsperson mit der Wahrnehmung schulischer und außerschulischer Belange verbunden ist (vgl. für alles Vorstehende, Nds. OVG, B. v. 14.09.2007 - 2 ME 575/07 -, dbovg). - OVG Niedersachsen, 23.11.1999 - 13 M 3944/99
Vorläufiger Rechtsschutz bei Nichtversetzung in nächsthöheren Schuljahrgang; …
Auszug aus VG Braunschweig, 03.08.2010 - 6 B 126/10
Eine die Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Anordnung erhöhende Vorwegnahme der Hauptsache liegt schon dann vor, wenn die begehrte Entscheidung des Gerichts dem Antragsteller für die Dauer eines Hauptsacheverfahrens die Rechtsposition vermitteln würde, die er in der Hauptsache anstrebt (vgl. Nds. OVG, B. v. 23.11.1999 - 13 M 3944/99 -, NVwZ-RR 2001, 241;… Finkelnburg/ Dombert/Külpmann, a. a. O., Rn. 179 ff.). - VG Braunschweig, 25.05.2010 - 6 B 53/10
Antragsbefugnis; Arithmetisierung; Begründung; Begründungspflicht; Bewerbung; …
Auszug aus VG Braunschweig, 03.08.2010 - 6 B 126/10
Damit begehrt sie im Eilverfahren diejenige Rechtsposition, die sie im Hauptsachverfahren anstrebt (vgl. VG Braunschweig, B. v. 25.05.2010 - 6 B 53/10 - Finkelnburg/Dombert/Külpmann: a. a. O., Rn. 1399). - VG Braunschweig, 19.09.2008 - 6 B 198/08
Begründung; Nichtversetzung; Prognoseentscheidung; Versetzung; Versetzung, …
Auszug aus VG Braunschweig, 03.08.2010 - 6 B 126/10
So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. z. B. VG Braunschweig, B. v. 19.09.2008 - 6 B 198/08 -, www.dbovg.niedersachsen.de - im Folgenden: dbovg - Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 190 ff.). - VG Braunschweig, 10.07.2003 - 6 B 174/03
Ausnahmegenehmigung; Gehgeschwindigkeit; Schulbezirkseinteilung; Schulweg; …
Auszug aus VG Braunschweig, 03.08.2010 - 6 B 126/10
Vielmehr liegt sie nur vor, wenn die Nachteile des Besuchs der zuständigen Pflichtschule auch mit Blick auf das vom Gesetzgeber vorrangig bewertete öffentliche Interesse an der Erfüllung der Schulbezirkseinteilung im Einzelfall wegen einer "unzumutbaren Härte" nicht hinnehmbar oder aus pädagogischen Gründen geboten ist (vgl. für alles Vorstehende: VG Braunschweig, B. v. 10.07.2003 - 6 B 174/03 -, dbovg).
- OVG Niedersachsen, 24.08.2012 - 2 ME 336/12
Voraussetzungen für eine unzumutbare Härte im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 …
Rn. 12 Wie der Senat in seinem Beschluss vom 14. September 2007 (- 2 ME 575/07 -, NdsVBl. 2008, 48 = juris) im Einzelnen ausgeführt und in seiner weiteren Rechtsprechung (vgl. etwa Senat, Beschl. v. 11.6.2012 - 2 ME 188/12 - Beschl. v. 12.8.2010 - 2 ME 245/10 - vgl. auch VG Braunschweig, Beschl. v. 3.8.2010 - 6 B 126/10 -, juris;… s. allgemein Brockmann, in: Brockmann/Littmann/Schippmann, a. a. O., § 63 Anm. 5.2.1 m. w. N.) bekräftigt hat, folgt eine rechtlich schutzwürdige Position bereits für einen Schulanfänger noch nicht allein aus der Berufstätigkeit seiner beiden Elternteile, weil ein derartiger Umstand heute nicht mehr als Ausnahmesituation anzusehen ist, sondern typischerweise eine größere Anzahl von Schülern und deren Erziehungsberechtigte betrifft. - VG Braunschweig, 11.09.2014 - 6 B 228/14
Antrag einer Lehrerin auf Erstattung eines Sachschadens für eine beschädigte …
So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. z. B. VG Braunschweig, B. v. 03.08.2010 - 6 B 126/10 -, www.rechtsprechung.niedersachsen.de - im Folgenden: dbnds - = juris Rn. 2;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.).Vielmehr liegt sie nur vor, wenn die Nachteile des Besuchs der zuständigen Pflichtschule auch mit Blick auf das vom Gesetzgeber vorrangig bewertete öffentliche Interesse an der Erfüllung der Schulbezirkseinteilung im Einzelfall wegen einer "unzumutbaren Härte" nicht hinnehmbar oder aus pädagogischen Gründen geboten ist (vgl. für alles Vorstehende: VG Braunschweig, B. v. 03.08.2010, a.a.O., Rn. 6 f.).
Angesichts des Ausnahmecharakters der nach § 63 Abs. 3 Satz 4 NSchG zu erteilenden Genehmigung und der besonderen Situation, in der diese Genehmigung zu erteilen ist, ist vielmehr nach der tatsächlichen Ausgestaltung des von den Erziehungsberechtigten gewählten Betreuungsverhältnisses, der örtlichen Bindung und dem zeitlichen Umfang der Betreuung oder dem zeitlichen, wie sachlichen Aufwand zu urteilen, der für die Betreuungsperson mit der Wahrnehmung schulischer und außerschulischer Belange verbunden ist (vgl. zu allem Nds. OVG, B. v. 14.09.2007 - 2 ME 575/07 -, dbnds; B. v. 24.08.2012 - 2 ME 336/12 -, dbnds; VG Braunschweig, B. v. 03.08.2010, a.a.O.).
- VG Braunschweig, 08.10.2020 - 6 B 187/20
Corona-Pandemie; COVID-19; Homeschooling; Infektionsschutzmaßnahme; Pandemie; …
So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. z. B. VG Braunschweig, B. v. 03.08.2010 - 6 B 126/10 -, juris Rn. 2;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 190 ff.).
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