Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 15.01.2008 - 6 B 130/07 |
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 15.01.2008 - 6 B 130/07
- OVG Niedersachsen, 19.09.2008 - 2 ME 90/08
Wird zitiert von ... (3)
- VG Braunschweig, 02.09.2009 - 6 B 116/09
Sperren eines Weges durch Grundeigentümer bei umstrittener Widmung
So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. VG Braunschweig, B. v. 10.03.2006 - 6 B 52/06 -, dbovg und B. v. 15.01.2008 - 6 B 130/07 - Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 197 ff.). - VG Braunschweig, 04.08.2010 - 6 B 120/10
Aufnahme; Aufnahmekapazität; Gesamtschule; Härtefall; Härtegrund; …
So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. VG Braunschweig, B. v. 10.03.2006 - 6 B 52/06 -, www.dbovg.niedersachsen.de - im Folgenden: dbovg - B. v. 15.01.2008 - 6 B 130/07 - Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 190 ff.).Eine die Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Anordnung erhöhende Vorwegnahme der Hauptsache liegt schon dann vor, wenn die begehrte Entscheidung des Gerichts dem Antragsteller für die Dauer eines Hauptsacheverfahrens die Rechtsposition vermitteln würde, die er in der Hauptsache anstrebt (vgl. Nds. OVG, B. v. 23.11.1999 - 13 M 3944/99 -, NVwZ-RR 2001, 241; VG Braunschweig, B. v. 15.01.2008 - 6 B 130/07 - Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a. a. O., Rn. 180 m. w. N.).
- VG Braunschweig, 23.08.2019 - 6 B 127/19
Aufnahme; Aufnahmekapazität; Dokumentation; Ganztagsschule; Härtefall; …
Eine die Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Anordnung erhöhende Vorwegnahme der Hauptsache liegt schon dann vor, wenn die begehrte Entscheidung des Gerichts dem Antragsteller für die Dauer eines Hauptsacheverfahrens die Rechtsposition vermitteln würde, die er in der Hauptsache anstrebt (vgl. Nds. OVG, B. v. 23.11.1999 - 13 M 3944/99 -, NVwZ-RR 2001, 241; VG Braunschweig, B. v. 15.01.2008 - 6 B 130/07 - Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a. a. O., Rn. 180 m. w. N.).
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