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| BVerwG, 20.02.1998 - 6 B 14.98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Ergänzung von Entscheidungsgründen durch ein Kollegialorgan - Erneute Stellungnahme des Kollegialorgans in der ursprünglichen Besetzung
Verfahrensgang
- VG Köln - 17 K 7924/92
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 20 A 6471/95
- BVerwG, 20.02.1998 - 6 B 14.98
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1998 - 6 B 14.98
Die Divergenzrüge genügt nur dann den Darlegungsanforderungen, wenn die einander widersprechenden Rechtssätze benannt und insoweit zutreffend wiedergegeben werden (stRspr des Senats, vgl. etwa Beschluß vom 2. April 1997 - BVerwG 6 PB 19.96 - s. auch Beschluß vom 19. August 1998 - BVerwG 7 B 261.97 - DÖV 1998, 117). - BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92
Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2, …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1998 - 6 B 14.98
Bei ihrer Mutmaßung unterscheidet sie möglicherweise nicht hinreichend zwischen der Ermittlung und Gewichtung der abwagungserheblichen Belange einerseits und der sich daran anschließenden Abwägung der widerstreitenden Belange der Kunstfreiheit und des Jugendschutzes andererseits (vgl. BVerwGE 91, 211). - BVerwG, 15.04.1959 - V C 162.56
Zur Auslegung des Schwerbeschädigtengesetzes § 13 Abs 1 und 2
Auszug aus BVerwG, 20.02.1998 - 6 B 14.98
Die Beschwerde meint, das Bundesverwaltungsgericht habe in dem Urteil vom 15. April 1959 - BVerwG 5 C 162.56 - BVerwGE 8, 234, 238 [BVerwG 15.04.1959 - V C 162/56], entschieden,. - BVerwG, 02.04.1997 - 6 PB 19.96
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.02.1998 - 6 B 14.98
Die Divergenzrüge genügt nur dann den Darlegungsanforderungen, wenn die einander widersprechenden Rechtssätze benannt und insoweit zutreffend wiedergegeben werden (stRspr des Senats, vgl. etwa Beschluß vom 2. April 1997 - BVerwG 6 PB 19.96 - s. auch Beschluß vom 19. August 1998 - BVerwG 7 B 261.97 - DÖV 1998, 117).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2003 - L 2 B 10/02
Kostenerstattung der Beteiligten nach billigem Ermessen des Gerichts; …
Danach kann ausnahmsweise auch eine im Zeitpunkt der Erledigung nicht begründete Klage dann zu einer Kostenerstattungspflicht des beklagten Sozialleistungsträges führen, wenn und soweit dieser zur Durchführung des Klageverfahrens aus anderen Gründen veranlasst hat (Landessozialgericht Nordrhein Westfalen (LSG NRW) Beschlüsse vom 22.02.2002, Aktenzeichen (Az) L 2 B 8/01 U; vom 21.03.2001, Az L 2 B 24/00 KN-U; vom 15.09.1999, Az L 6 B 24/99 SB; vom 21.12.1998, Az L 6 B 14/98 SB, und vom 12.09.1994, Az L 6 S 9/94, jeweils mwN).
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