Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2008 - L 6 B 142/08 RS |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- ra.de
- Deutsche Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Beginn der sechsmonatigen Sperrfrist des § 88 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) bei zwischen zwei Parteien vereinbartem Ruhen eines Verfahrens bis zu einer gesetzlichen Neuregelung; Pflicht eines Versicherungsträgers zur Übernahme der Kosten einer nach Ablauf der ...
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Kosten nach Erledigterklärung einer erhobenen Untätigkeitsklage; Ankündigung einer Bescheiderteilung zu einem bestimmten Zeitpunkt als Begründung eines für die Erhebung einer Untätigkeitsklage zuzurechnenden schuldhaften ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGG § 193 Abs. 1 S. 3 § 88 Abs. 1 S. 1
Erstattung der außergerichtlichen Kosten nach Erledigterklärung einer Untätigkeitsklage im sozialgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 14.03.2008 - S 6 RS 103/07
- LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2008 - L 6 B 142/08 RS
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Fremdrentengesetz
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2008 - L 6 B 142/08
Mit Beschluss des BVerfG vom 13.6.2006 - 1 BvL 9/00 - war der Gesetzgeber aufgefordert worden, bis zum 31.12.2007 eine Übergangsregelung für die Absenkung der Entgeltpunkte für Zeiten nach dem FRG zu schaffen.Da zwischen den Beteiligten - ohne dass ein förmlicher Beschluss das Ruhen des Widerspruchsverfahren angeordnet hatte - Einigkeit bestand, dass zunächst die Entscheidung des BVerfG abgewartet werden sollte, welches mit seinem Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvL 9/00 - dem Gesetzgeber eine Neuregelung aufgegeben hatte, war das Verwaltungsverfahren ab der Verkündung der Neuregelung des Art. 6 § 4c Abs. 2 FANG in der ab dem 1.10.1996 geltenden Fassung vom 20.4.2007 von Amts wegen wieder aufzunehmen, ohne das es eines erneuten Antrags des Klägers bedurfte.
- LSG Bayern, 15.06.2009 - L 19 B 125/08
Kostenerstattung bei Erledigung einer Untätigkeitsklage
Dagegen hat die Klägerin Beschwerde zum Bayer. Landessozialgericht eingelegt und auf die Kostenentscheidungen anderer Sozialgerichte sowie des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 15.07.2008 - L 6 B 142/08 RS -) hingewiesen. - VG Braunschweig, 04.03.2009 - 6 A 128/08
Alkohol; Alkoholmissbrauch; Anerkennung; EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; …
Die Regelung ermächtigt die Mitgliedstaaten dazu, ihre nationalen Eignungsprüfungs- und Entziehungsvorschriften jedenfalls auf diejenigen Personen anzuwenden, gegen deren Fahreignung Bedenken aufgrund von Umständen entstehen, die nach Erteilung der EU-Fahrerlaubnis eingetreten sind (VG Braunschweig, B. v. 25.09.2008 - 6 B 142/08 - ;… ebenso - in Bezug auf die inhaltsgleiche Regelung in Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG - BVerwG, U. v. 11.12.2008 - 3 C 26/07 -, juris Rn. 30; Nds. OVG, B. v. 15.08.2006 - 12 ME 123/06 -, dbovg; Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Erlass v. 12.07.2006, Ziff. 3; Otte/Kühner, NZV 2004, 321, 328 ). - VG Braunschweig, 28.01.2020 - 6 B 256/19
Fahreignungs-Bewertungssystem; medizinisch-psychologisches Gutachten; …
Insbesondere ist insoweit unerheblich, ob bereits die von der Antragsgegnerin getroffene Entscheidung über den Sofortvollzug auf einer inhaltlich tragfähigen, materiell ausreichenden Abwägung beruht (…vgl. Nds. OVG, B. v. 16.07.2019 - 12 ME 88/19 - VGH Baden-Württemberg, B. v. 20.09.2011 - 10 S 625/11 -, juris Rn. 4 ff.; VG Braunschweig, B. v. 25.09.2008 - 6 B 142/08 - Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn. 1463, 745 ff.). - LSG Bayern, 09.06.2009 - L 19 B 125/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenerstattung - Untätigkeitsklage - …
Rn. 8 Dagegen hat die Klägerin Beschwerde zum Bayer. Landessozialgericht eingelegt und auf die Kostenentscheidungen anderer Sozialgerichte sowie des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 15.07.2008 - L 6 B 142/08 RS -) hingewiesen.
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