Rechtsprechung
| BVerwG, 17.02.1981 - 6 B 149.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung - Bestandskraft vorausgegangener Verwaltungsakte - Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 28.08.1980 - 1 St VG A 572/78
- BVerwG, 17.02.1981 - 6 B 149.80
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 06.10.1980 - 6 B 78.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1981 - 6 B 149.80
Damit kann aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 6. Oktober 1980 - BVerwG 6 B 78.80 -). - BVerwG, 14.02.1975 - VI C 27.73
Bestandskraft von Ablehnungsbescheiden - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1981 - 6 B 149.80
Vielmehr hat das Verwaltungsgericht die vom Senat zur Behandlung von Zweitanträgen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in den auf Seite 4 und 5 der Urteilsabschrift erwähnten Entscheidungen (Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 6 C 27.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 85] und Beschluß vom 10. Juni 1976 - BVerwG 6 CB 109.75 -) entwickelten Grundsätze zutreffend wiedergegeben und sie auch nicht etwa - wie der Kläger meint - unrichtig ausgelegt. - BVerwG, 05.11.1975 - VI C 96.74
Voraussetzung für eine Gewissensentscheidung - Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1981 - 6 B 149.80
Danach und auch nach dem im Schriftsatz vom 18. November 1980 erwähnten Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 96.74 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 94) sowie nach dem Beschluß vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 20.80 - schließt die Unanfechtbarkeit eines Bescheides nämlich auch im Wehrpflichtrecht die Weiterverfolgung eines abgelehnten Begehrens in der Regel aus, es sei denn, daß die Sach- oder Rechtslage sich nachträglich geändert hat. - BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 20.80
Ausschluss der Weiterverfolgung eines abgelehnten Begehrens wegen …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1981 - 6 B 149.80
Danach und auch nach dem im Schriftsatz vom 18. November 1980 erwähnten Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 96.74 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 94) sowie nach dem Beschluß vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 20.80 - schließt die Unanfechtbarkeit eines Bescheides nämlich auch im Wehrpflichtrecht die Weiterverfolgung eines abgelehnten Begehrens in der Regel aus, es sei denn, daß die Sach- oder Rechtslage sich nachträglich geändert hat.
- BVerwG, 07.09.1982 - 6 C 61.81
Kriegsdienstverweigerungssachen - Isolierte Anfechtung - Entscheidungsspielraum …
Ist dies nicht der Fall, so schließt auch in Kriegsdienstverweigerungssachen die Unanfechtbarkeit eines Bescheides die Weiterverfolgung eines abgelehnten Begehrens aus; sind dagegen neue Gesichtspunkte substantiiert vorgetragen, so ist in eine erneute Sachprüfung einzutreten (vgl. BVerwGE 44, 120 [123]; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 6 C 27.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 85]; Beschluß vom 17. Februar 1981 - BVerwG 6 B 149.80 -).
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