Rechtsprechung
| BVerwG, 05.12.1977 - VI B 15.77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verschulden eines Beamten für die Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung bei Störung des Dienstbetriebs durch ein sog. Dauerspannungsverhältnis
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 14.01.1976 - II 239/74
- VGH Baden-Württemberg, 25.01.1977 - IV 617/76
- BVerwG, 05.12.1977 - VI B 15.77
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
Auszug aus BVerwG, 05.12.1977 - 6 B 15.77
Überdies ist der in Abschnitt I und IV der Beschwerdeschrift aufgeworfene Fragenkomplex der Bedeutung des Verschuldens eines Beamten für die Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung bei Störung des Dienstbetriebs durch sog. Dauerspannungsverhältnisse bereits in der vom Berufungsgericht angeführten Grundsatzentscheidung des beschließenden Senats BVerwGE 26, 65 [BVerwG 25.01.1967 - VI C 58/65] hinreichend geklärt.Das Berufungsgericht hat vielmehr - wie dem Zusammenhang der Urteilsbegründung zu entnehmen ist - eine Reihe weiterer im Einklang mit BVerwGE 26, 65 [BVerwG 25.01.1967 - VI C 58/65] stehender Gründe angeführt, die die Versetzung gerade des Klägers als rechtsfehlerfrei erscheinen lassen.
Aus den vorstehenden Darlegungen ergibt sich zugleich, daß das Berufungsgericht in seinen tragenden rechtlichen Erwägungen auch nicht von dem Urteil BVerwGE 26, 65 [BVerwG 25.01.1967 - VI C 58/65] abgewichen ist.
Der Prozeßbevollmächtigte des Klägers hätte sich daher in Kenntnis dieser Vorgänge und im Hinblick auf das schon seit langem bekannte Grundsatzurteil BVerwGE 26, 65 [BVerwG 25.01.1967 - VI C 58/65] schon in der Vorinstanz über die Stellung sachdienlicher Beweisanträge schlüssig werden müssen.
- BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76
Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1977 - 6 B 15.77
Abgesehen davon war das Berufungsgericht nicht genötigt, die von der Beschwerde als unterlassen beanstandeten Erhebungen vorzunehmen, weil es sich - wie aus der Urteilsbegründung (vgl. insbesondere S. 16 ff. der Urteilsausfertigung) hervorgeht - bereits aus aktenkundigen Vorgängen eine Überzeugung über die "tiefere Ursache der bestehenden Spannungen" gebildet hatte (vgl. hierzu auch Beschluß vom 15. Juli 1977 - BVerwG II B 36.76 -).Im übrigen verletzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Tatsachengericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG VI B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 15. Juli. 1977 - BVerwG II B 36.76 -).
Dabei hätte er auch bedenken müssen, daß ein Gericht in der Regel nicht verpflichtet ist, seine Würdigung des Beweisergebnisses mit den Beteiligten vorab zu erörtern (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1976 - BVerwG VI B 86.75 - und vom 15. Juli 1977 - BVerwG II B 36.76 -).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1977 - 6 B 15.77
Dazu bedarf es der Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren erheblich sein wird, und eines Hinweises auf den Grund, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII B 78/61]; ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
- BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 05.12.1977 - 6 B 15.77
Im übrigen verletzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Tatsachengericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG VI B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 15. Juli. 1977 - BVerwG II B 36.76 -). - BVerwG, 18.03.1976 - 6 B 86.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begründung eines …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1977 - 6 B 15.77
Dabei hätte er auch bedenken müssen, daß ein Gericht in der Regel nicht verpflichtet ist, seine Würdigung des Beweisergebnisses mit den Beteiligten vorab zu erörtern (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1976 - BVerwG VI B 86.75 - und vom 15. Juli 1977 - BVerwG II B 36.76 -). - BVerwG, 23.11.1972 - II B 61.71
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1977 - 6 B 15.77
Im übrigen kann die Frage, ob eine Versetzung rechtmäßig ist, wenn der Dienstherr sich bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Versetzung des einen oder des anderen Beamten entscheidet, nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalles beantwortet werden: schon deshalb kann diese Frage der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO verleihen (vgl. Beschluß vom 23. November 1972 - BVerwG II B 61.71 - mit Nachweisen). - BVerwG, 28.06.1977 - 6 B 6.77
Anforderungen an das Vorliegen eines zwingenden persönlichen …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1977 - 6 B 15.77
Mit derartigen Angriffen könnte allenfalls eine Revision, nicht aber eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO begründet werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. Juni 1977 - BVerwG VI B 6.77 - und vom 8. Juli 1977 - BVerwG II B 32.77 -). - BVerwG, 08.07.1977 - 2 B 32.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1977 - 6 B 15.77
Mit derartigen Angriffen könnte allenfalls eine Revision, nicht aber eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO begründet werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. Juni 1977 - BVerwG VI B 6.77 - und vom 8. Juli 1977 - BVerwG II B 32.77 -).
- BVerwG, 11.03.2004 - 6 B 71.03
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Anfechtbarkeit der …
Die von der Klägerin aufgeworfene Frage führt ferner deshalb nicht auf eine rechtsgrundsätzliche Bedeutung, weil die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ermessensausübung im Fall der Umsetzung eines Beamten zur Lösung innerdienstlicher Spannungen einer verallgemeinerungsfähigen Klärung nicht zugänglich ist (vgl. - zur Versetzung - Beschluss vom 5. Dezember 1977 - BVerwG 6 B 15.77 - ZBR 1978, S. 200). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2005 - 6 B 469/05
Versetzung von schwerbehinderten Lehrerinnen und Lehrern
Rn. 8 Ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Dezember 2003 - 6 B 2286/03 - und vom 14. Januar 2004 - 6 B 2354/03 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1967 - VI C 58.65 -, BVerwGE 26, 65 und Beschluss vom 5. Dezember 1977 - 6 B 15.77 -, ZBR 1978, 200; OVG NRW, Urteil vom 2. Februar 2001 - 12 A 2882/99 -. - VG Düsseldorf, 04.03.2014 - 2 L 1684/13
Abordnung statusniedrigeres Amt dienstliche Gründe Ermessensausübung
Rn. 22 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1967 - VI C 58.65 -, a.a.O., und Beschluss vom 5. Dezember 1977 - 6 B 15.77 -, ZBR 1978, 200; OVG NRW, Urteil vom 2. Februar 2001 - 12 A 2882/99 - sowie Beschlüsse vom 10. Dezember 2003 - 6 B 2286/03 - und vom 4. Mai 2005 - 6 B 469/05 -, jeweils juris.
- VGH Hessen, 01.12.1993 - 1 UE 958/92
Umsetzung eines Beamten - Vertrauensschutz
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats kann ein Zerwürfnis zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten grundsätzlich sogar dessen Versetzung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1977, ZBR 1978, 200; Beschluß des Senats vom 27. Juli 1992 - 1 TG 1186/92 -). - VG Gelsenkirchen, 05.02.2007 - 1 L 1327/06
Versetzung, Lehrer, Lehrerin, Ermessen, Spannung, Konflikt, Schwerbehinderung, …
Rn. 23 Vgl. die ständige Rechtsprechung des OVG NRW, etwa Beschlüsse vom 10. Dezember 2003 - 6 B 2286/03 -, vom 14. Januar 2004 - 6 B 2354/03 - und vom 4. Mai 2005 - 6 B 469/05 - s. auch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25. Januar 1967 - VI C 58.65 -, Entscheidungen des BVerwG 26, S. 65 ff., und Beschluss vom 5. Dezember 1977 - 6 B 15.77 -, Zeitschrift für Beamtenrecht 1978, S. 200. - VG Darmstadt, 20.06.2003 - 1 G 931/03 Ein dienstliches Bedürfnis kann aber bereits auf Grund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis, also unabhängig von der Verschuldensfrage, zu bejahen sein und auch dann vorliegen, wenn zwischen dem Beamten und anderen Bediensteten der Dienststelle ein die reibungslose Zusammenarbeit und den täglichen Dienstbetrieb beeinträchtigendes Spannungsverhältnis besteht, das nur durch eine Trennung der Streitbeteiligten gelöst werden kann (BVerwG, Urt. v. 25.1.1967, a.a.O., BVerwG, Beschl. v. 5.12.1977, ZBR 1978, 200).
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