Rechtsprechung
| BVerwG, 13.03.2017 - 6 B 16.17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Festsetzung der Rundfunkgebühr im privaten Bereich; Erhebung des Rundfunkbeitras als Gegenleistung für den individuellen Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit; Ablösung der gerätebezogenen Rundfunkgebühr durch den wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag; Anknüpfung der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 -3; RBStV §§ 2 ff.
Festsetzung der Rundfunkgebühr im privaten Bereich; Erhebung des Rundfunkbeitras als Gegenleistung für den individuellen Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit; Ablösung der gerätebezogenen Rundfunkgebühr durch den wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag; Anknüpfung der ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 08.12.2015 - 27 K 4769/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2016 - 2 A 164/16
- BVerwG, 13.03.2017 - 6 B 16.17
- BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 915/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 35.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
Auszug aus BVerwG, 13.03.2017 - 6 B 16.17
Rn. 5 Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben: Die von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfragen sind durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:180316U6C6.15.0] - (BVerwGE 154, 275) und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:150616U6C35.15.0] - geklärt.Der Umstand, dass der abgegoltene Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit nicht mehr durch den Besitz eines Empfangsgeräts, sondern durch das Innehaben einer Wohnung erfasst wird, stellt keine grundlegende, die Zustimmungspflicht auslösende Änderung der Finanzierung dar (…BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 51 f. und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 53 f.;… vgl. nunmehr auch Urteil vom 25. Januar 2017 - 6 C 7.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:250117U6C7.16.0] - Rn. 53 f.).
Die Beitragspflicht kann sich auf eine unbestimmte Vielzahl von Personen erstrecken, sofern nur jeder einzelnen Person ein individueller Vorteil zugeordnet werden kann (…BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 26 und 29 und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 28 und 31).
Die Anknüpfung der Beitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung erfasst diesen Vorteil, weil nahezu alle Wohnungsinhaber von der Möglichkeit des Rundfunkempfangs Gebrauch machen, d.h. den Vorteil persönlich in Anspruch nehmen (…BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 29 und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 31).
Der durch das Innehaben einer Wohnung vermittelte Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit stellt die verfassungsrechtlich gebotene besondere Rechtfertigung für die Erhebung der Vorzugslast Rundfunkbeitrag dar (…BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 25 ff. und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 28 ff.).
Es hat ergänzend darauf verwiesen, dass diese Angaben durch entsprechende Statistiken in der Zeitschrift "Media-Perspektiven" bestätigt werden (…BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 29 und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 31).
Der Zweck dieses neuen Beitragstatbestandes besteht wie der Zweck des früheren Gebührentatbestandes des Gerätebesitzes darin, den Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit normativ zu erfassen (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 27).
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15
Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2017 - 6 B 16.17
Rn. 5 Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben: Die von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfragen sind durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:180316U6C6.15.0] - (BVerwGE 154, 275) und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:150616U6C35.15.0] - geklärt.Der Umstand, dass der abgegoltene Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit nicht mehr durch den Besitz eines Empfangsgeräts, sondern durch das Innehaben einer Wohnung erfasst wird, stellt keine grundlegende, die Zustimmungspflicht auslösende Änderung der Finanzierung dar (BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 51 f. …und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 53 f.;… vgl. nunmehr auch Urteil vom 25. Januar 2017 - 6 C 7.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:250117U6C7.16.0] - Rn. 53 f.).
Die Beitragspflicht kann sich auf eine unbestimmte Vielzahl von Personen erstrecken, sofern nur jeder einzelnen Person ein individueller Vorteil zugeordnet werden kann (BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 26 und 29 …und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 28 und 31).
Die Anknüpfung der Beitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung erfasst diesen Vorteil, weil nahezu alle Wohnungsinhaber von der Möglichkeit des Rundfunkempfangs Gebrauch machen, d.h. den Vorteil persönlich in Anspruch nehmen (BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 29 …und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 31).
Der durch das Innehaben einer Wohnung vermittelte Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit stellt die verfassungsrechtlich gebotene besondere Rechtfertigung für die Erhebung der Vorzugslast Rundfunkbeitrag dar (BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 25 ff. …und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 28 ff.).
Es hat ergänzend darauf verwiesen, dass diese Angaben durch entsprechende Statistiken in der Zeitschrift "Media-Perspektiven" bestätigt werden (BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 29 …und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 31).
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 7.16
Rechtmäßige Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber dem Inhaber …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2017 - 6 B 16.17
Der Umstand, dass der abgegoltene Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit nicht mehr durch den Besitz eines Empfangsgeräts, sondern durch das Innehaben einer Wohnung erfasst wird, stellt keine grundlegende, die Zustimmungspflicht auslösende Änderung der Finanzierung dar (…BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 51 f. …und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 53 f.; vgl. nunmehr auch Urteil vom 25. Januar 2017 - 6 C 7.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:250117U6C7.16.0] - Rn. 53 f.).Davon ist der erkennende Senat auch in der mündlichen Verhandlung vom 25. Januar 2017 nicht abgerückt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2017 - 6 C 7.16 - Rn. 30).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2017 - 6 B 16.17
Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 …und Beschluss vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6). - BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98
Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2017 - 6 B 16.17
Je größer die tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten der Streitsache sind, desto mehr spricht dafür, aufgrund einer Berufungsverhandlung zu entscheiden (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 64 S. 57; Beschluss vom 12. März 1999 - 4 B 112.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 35 S. 5 f.). - BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03
Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2017 - 6 B 16.17
Je größer die tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten der Streitsache sind, desto mehr spricht dafür, aufgrund einer Berufungsverhandlung zu entscheiden (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 64 S. 57; Beschluss vom 12. März 1999 - 4 B 112.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 35 S. 5 f.). - BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2017 - 6 B 16.17
Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 …und Beschluss vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6). - BVerwG, 21.06.2007 - 2 B 28.07
Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen Regeln der Beweiswürdigung durch das …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2017 - 6 B 16.17
Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschluss vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6). - BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2017 - 6 B 16.17
Ausschlaggebend ist, dass jeder einzelnen abgabepflichtigen Person ein individueller Vorteil zugeordnet werden kann (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43). - BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
Auszug aus BVerwG, 13.03.2017 - 6 B 16.17
Dies ist durch Gesetzesauslegung nach den herkömmlichen Methoden zu ermitteln; es ist nicht erforderlich, dass der Gesetzeswortlaut den abzugeltenden Vorteil ausdrücklich ("expressis verbis") benennt (BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9, 10, 11, 12/98 - BVerfGE 108, 1 ; Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1, 4, 6, 16, 18/99, 1/01 - BVerfGE 108, 186 ). - BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Informationspflichten bei Sonderabgaben
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
- BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14
Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module; …
- BVerwG, 25.11.1992 - 6 B 27.92
Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis im Fach Latein - Abschluss mit der Note …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2018 - 2 A 1202/16
Klage des Inhabers einer Betriebsstätte gegen die Heranziehung zu …
Rn. 27 Vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 8 B 8.13 - BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 -, BVerwGE 121, 211 ff.; sowie Beschluss vom 13. März 2017 - 6 B 16.17 -, juris Rn. 20 ff.
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 14.03.2017 - 6 B 16/17 |
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Lüneburg weist Eilantrag einer Tierärztin gegen die Schließung einer Fundtierstation ab
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VG Lüneburg, 05.04.2018 - 6 A 22/17
Tierärztin; Tierheim; Tierheimähnliche Einrichtung; Untersagung
Auszug aus VG Lüneburg, 14.03.2017 - 6 B 16/17
Mit ihrer dagegen erhobenen Klage (Az. 6 A 22/17) - über die noch nicht entschieden ist - sowie dem am 23. Februar 2017 gestellten Eilantrag macht die Antragstellerin geltend, dass es sich bei der von ihr betriebenen Fundtierstelle nicht um eine genehmigungspflichtige tierheimähnliche Einrichtung, sondern um einen untergeordneten Teil ihrer Tierarztpraxis handele.
- VG Lüneburg, 05.04.2018 - 6 A 22/17
Tierärztin; Tierheim; Tierheimähnliche Einrichtung; Untersagung
Diesen Antrag hat die Kammer mit Beschluss vom 14. März 2017 (Az. 6 B 16/17) abgelehnt.Rn. 22 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Verfahren 6 B 16/17 und 6 A 530/17 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.
- OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 11 LA 295/18
Betreuungsvertrag; Tierarzt; Tierarztpraxis; Tierheim; tierheimähnliche …
Den am 23. Februar 2017 gestellten Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 14. März 2017 (6 B 16/17) abgelehnt. - VG Lüneburg, 05.04.2018 - 6 A 530/17
Untersagung des Betriebs einer Fundtierstation rechtmäßig
Dem ist die Kammer, wie bereits in ihrem Beschluss im Eilverfahren vom 14. März 2017 (Az. 6 B 16/17, siehe Pressemitteilung vom 15. März 2017), gegen den die Klägerin keine Rechtsmittel eingelegt hatte, nicht gefolgt.
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