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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.08.1996 - 6 B 17.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1923
BVerwG, 06.08.1996 - 6 B 17.96 (https://dejure.org/1996,1923)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.1996 - 6 B 17.96 (https://dejure.org/1996,1923)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 1996 - 6 B 17.96 (https://dejure.org/1996,1923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayJAPO § 18 Abs. 2, 3
    Prüfungsrecht - Form des Nachweises der Prüfungsunfähigkeit durch Krankheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rücktritt von Prüfungen - Erklärung des Rücktritts - Rolle des Amtsarztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Juristenausbildung - Prüfungsunfähigkeit - Rücktritt des Prüflings - Entscheidung des Landesjustizprüfungsamtes - Amtsarzt - Amtsärztliches Zeugnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 103 (Ls.)
  • DVBl 1996, 1379
  • DÖV 1997, 649
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.09.1993 - 6 B 36.93

    Erneute Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung wegen Prüfungsunfähigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1996 - 6 B 17.96
    Er selbst hat in eigener Verantwortung darüber zu befinden, ob er den Rücktritt erklären will oder nicht, wenn ihm krankheitsbedingte Symptome aufgefallen sind (…vgl. Beschluß des Senats vom 3. Januar 1994 - BVerwG 6 B 57.93 - Buchholz a.a.O. Nr. 327 und Urteil vom 22. September 1993 - BVerwG 6 B 36.93 - Buchholz a.a.O. Nr. 318).

    Die berufungsgerichtliche Entscheidung weicht nicht von dem Urteil des Senats vom 22. September 1993 (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von …

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1996 - 6 B 17.96
    An diese - verfassungsrechtliche nicht zu beanstandende - Auslegung und Anwendung des Landesrechts wäre der Senat in einem Revisionsverfahren gebunden (zur Gültigkeit einer solchen Ausschlußfrist vgl. Urteil des Senats vom 22. Juni 1994 - BVerwG 6 C 37.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 333).
  • BVerwG, 03.01.1994 - 6 B 57.93

    Aufhebung einer Prüfungsentscheidung - Vorliegen einer krankheitsbedingten …

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1996 - 6 B 17.96
    Er selbst hat in eigener Verantwortung darüber zu befinden, ob er den Rücktritt erklären will oder nicht, wenn ihm krankheitsbedingte Symptome aufgefallen sind (vgl. Beschluß des Senats vom 3. Januar 1994 - BVerwG 6 B 57.93 - Buchholz a.a.O. Nr. 327 …und Urteil vom 22. September 1993 - BVerwG 6 B 36.93 - Buchholz a.a.O. Nr. 318).
  • OVG Sachsen, 27.07.2026 - 2 A 452/25

    Nichtbestehen der Laufbahnprüfung; Nicht genehmigtes Fernbleiben; Nachweis des …

    Denn die Entscheidung, ob die dargelegten gesundheitlichen Defizite die Annahme rechtfertigen, dass der Prüfling wegen Prüfungsunfähigkeit verhindert ist, trifft die Prüfungsbehörde in eigener Verantwortung (BVerwG, Beschl. v. 6. August 1996 - 6 B 17.96 -, DVBl 1996, 1379, juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 14.07.2004 - 6 B 30.04

    Einordnung eines Gesundheitszeugnisses als Verwaltungsakt; Bestimmung der …

    Es enthält die Mitteilung von Tatsachen und ihre fachliche Bewertung, knüpft an die gutachterliche Äußerung aber keine Maßnahme (vgl. Beschluss vom 6. August 1996 - BVerwG 6 B 17.96 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 371= DVBI. 1996, S. 1379 ).

    Ob die Voraussetzungen der Prüfungs(un)fähigkeit gegeben sind, ist eine Rechtsfrage, die die Prüfungsbehörde anhand des von ihr ermittelten Sachverhaltes in eigener Verantwortung zu beantworten hat (vgl. entsprechend für das juristische Prüfungsverfahren Beschluss vom 6. August 1996, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 06.04.2022 - 5 A 697/20

    Prüfung; Rücktritt; Prüfungsunfähigkeit; Migräne; Attest; Beweislast; …

    Zwar entscheidet nicht der Arzt, sondern das Prüfungsamt, ob die nachgewiesenen Gründe die Genehmigung des Rücktritts rechtfertigen, also Prüfungsunfähigkeit vorliegt (BVerwG, Beschl. v. 6. August 1996 - 6 B 17.96 -, juris Rn. 6;… Jeremias, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 277 f.).

    Das ärztliche Attest hat in diesem Zusammenhang im Wesentlichen die Funktion, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Prüflings zu beschreiben und anzugeben, welche Auswirkungen sich daraus für das Leistungsvermögen in der konkreten Prüfung ergeben (BVerwG, Urt. v. 6. August 1996 - 6 B 17.96 -, juris Rn. 6;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21. Juli 2014 - OVG 10 S 5.14 -, juris Rn. 14).

    Eine ärztliche Bescheinigung zum Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit muss deshalb die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die sich aus ihnen ergebenden Auswirkungen auf die Prüfung so beschreiben, dass die Prüfungsbehörde in die Lage versetzt wird, selbstständig über die Prüfungsfähigkeit zu befinden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. August 1996 - 6 B 17.96 -, juris Rn. 6;… NdsOVG, Urt. v. 16. Mai 2019 - 2 LB 369/19 -, juris Rn. 45;… BayVGH, Beschl. v. 4. März 2013 - 7 CE 13.181 -, juris Rn. 15;… Jeremias, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 277 m. w. N.).

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