Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 07.05.2019 - 6 B 231/19 |
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 07.05.2019 - 6 B 231/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2019 - 2 M 49/19
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen, 14.02.2024 - 6 A 546/20
Gebührenerhebung für eine Zwangsgeldfestsetzung; Bedeutung einer Stillhaltezusage
Im ersten Verfahren (VG Dresden 6 L 825/18, SächsOVG 6 B 231/19), das nach Antragsrücknahme vom 26. März 2020 im Beschwerdeverfahren endete, hatte der Beklagte auf Bitten des Verwaltungsgerichts mit Schriftsatz vom 25. Oktober 2018 erklärt, dass er bis zu dessen Entscheidung keine weiteren Vollstreckungs- und Vollzugsmaßnahmen vornehmen werde.Für die Dauer des seinerzeit anhängigen Beschwerdeverfahren 6 B 231/19 erklärte der Beklagte mit Schriftsatz vom 21. August 2019, dass die Vollstreckung des festgesetzten Zwangsgelds ausgesetzt werde.
Zur weiteren Begründung verwies sie auf einen der Klagebegründung beigefügten Schriftsatz vom 13. März 2020, den sie im seinerzeit noch beim Senat anhängigen Beschwerdeverfahren 6 B 231/19 gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Untersagungs- und Schließungsbescheid vom 8. Oktober 2020 eingereicht hatte.
Rn. 17 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der Verwaltungsakte (1 Ordner) und der Gerichtsakten zum vorläufigen Rechtsschutzverfahren (VG Dresden 6 L 825/18, SächsOVG 6 B 231/19) Bezug genommen.
Zum anderen wurde das festgesetzte Zwangsgeld zu keinem Zeitpunkt beigetrieben, da die Vollstreckung bereits mit der im Beschwerdeverfahren 6 B 231/19 abgegebenen Zusage vom 21. August 2019 ausgesetzt und nach Schließung der Spielhalle endgültig eingestellt wurde (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Februar 2022 - 6 A 548/20 - und die Erklärung des Beklagtenvertreters in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat).
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2019 - 2 M 49/19
Rechtsschutz nach Durchführung der Abschiebung; Antragsänderung im …
Mit Beschluss vom 07.05.2019 - 6 B 231/19 MD - hat das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt.
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