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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1974 - VI B 24.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,54
BVerwG, 13.06.1974 - VI B 24.74 (https://dejure.org/1974,54)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1974 - VI B 24.74 (https://dejure.org/1974,54)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1974 - VI B 24.74 (https://dejure.org/1974,54)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (59)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 24.73

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Kriegsdienstverweigerungssachen - Umfang …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1974 - VI B 24.74
    Eine Abweichung käme allenfalls von dem ferner in der Beschwerde genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 24.73 - in Betracht, in dem näher ausgeführt ist, auch der Wehrpflichtige, der aus seiner gegebenen und zugleich durch Erziehung geformten Einstellung heraus die innere Überzeugung von Recht und Unrecht hege und sich hierdurch verpflichtet sehe, könne auf Grund seines Gewissens, das ihm gleichsam zur "Natur" geworden sei, handeln.

    Von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 24.73 - würde das Urteil des Verwaltungsgerichts nur abweichen, wenn es dahin zu verstehen wäre, daß - wie in jenem dem Urteil vom 7. November 1973 zugrundeliegenden Fall das Verwaltungsgericht ausgeführt hatte - eine Gewissensentscheidung ausschließlich im Abwägen der verschiedenen einander widerstreitenden Pflichten getroffen werden und nicht in der "Natur" des Wehrpflichtigen begründet sein könne.

    Es kann nach der Persönlichkeit des Wehrpflichtigen - so ist, wie bereits dargelegt, das mehrfach angeführte Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 24.73 - zu verstehen - in seltenen Ausnahmefällen so sein, daß das Töten von Menschen den Wehrpflichtigen von vornherein unter allen nur denkbaren Umständen, also auch unter denen eines Verteidigungskrieges, so belasten würde, daß er in jedem Fall einen schweren seelischen Schaden davontragen würde.

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1974 - VI B 24.74
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von den in der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 7, 242; 12, 271 [BVerwG 23.06.1961 - VII C 52/58]; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; 41, 53 (55) [BVerwG 17.10.1972 - III C 82/71]ab.
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1974 - VI B 24.74
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von den in der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 7, 242; 12, 271 [BVerwG 23.06.1961 - VII C 52/58]; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; 41, 53 (55) [BVerwG 17.10.1972 - III C 82/71]ab.
  • BVerwG, 17.10.1972 - III C 82.71

    Vertreibungsschaden an einem ruhenden Betrieb - Vertreibungsschaden an einem …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1974 - VI B 24.74
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von den in der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 7, 242; 12, 271 [BVerwG 23.06.1961 - VII C 52/58]; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; 41, 53 (55) [BVerwG 17.10.1972 - III C 82/71]ab.
  • BVerwG, 23.06.1961 - VII C 52.58
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1974 - VI B 24.74
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von den in der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 7, 242; 12, 271 [BVerwG 23.06.1961 - VII C 52/58]; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; 41, 53 (55) [BVerwG 17.10.1972 - III C 82/71]ab.
  • BVerwG, 14.02.1975 - VI C 50.73

    Tragweite und Voraussetzungen des Begriffs der Gewissensentscheidung - Anspruch …

    Für in seltenen Fällen wird eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe allein in der "Natur" des Wehrpflichtigen gründen (Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 24.73 - und dazu insbesondere Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG VI B 24.74 -).

    Eine ernste sittliche Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe setzt in aller Regel begrifflich ein gewisses gedankliches Abwägen der in Betracht kommenden Gesichtspunkte voraus (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 26]; Beschluß vom 6. August 1973 - BVerwG VI CB 140.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 55]; Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG VI B 24.74 -).

  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 115.83

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Anerkennung - Wehrpflichtiger - …

    Dem könne ein inneres Ringen, also ein Gewissenskampf, vorausgegangen sein; aber auch der Wehrpflichtige, der aus seiner gegebenen und zugleich durch die Erziehung geformten Einstellung heraus die innere Überzeugung von Recht und Unrecht hege und sich hierdurch verpflichtet sehe, handle aufgrund seines Gewissens: Wenn er, dem das Gewissen gleichsam zur "Natur" geworden sei, sich gegen eine Beteiligung am Kriegsdienst mit der Waffe entscheide in der Überzeugung vom Krieg als etwas Bösem und in dem Bewußtsein, eine seelische Verwandlung zu erfahren, wenn er in einem Kriege gegen seine sittliche Grundhaltung Menschen töten müßte, so habe er damit ebenfalls eine Gewissensentscheidung getroffen, ohne daß es für ihn etwa einer selbstquälerischen Auseinandersetzung mit anderen Wertvorstellungen bedürfte; maßgebend sei insoweit die innere Verwurzelung der Entscheidung (…Urteil vom 7. November 1973, a.a.O.; vgl. auch Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG 6 B 24.74 - ).
  • BVerwG, 31.01.1986 - BVervG 6 B 133.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wegen einer Gewissensentscheidung gegen …

    Ebensowenig läßt sich eine Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 24.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 62 - insoweit allerdings nicht abgedruckt) sowie von dem Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG 6 B 24.74 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 74) feststellen.

    Im Beschluß vom 13. Juni 1974, a.a.O., hat der Senat seine Auffassung im Urteil vom 7. November 1973, a.a.O., bestätigt und hinzugefügt, daß eine allein in der "Natur" des Wehrpflichtigen begründete Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe die seltene Ausnahme sein werde und daher in aller Regel der Gewissensentscheidung ein inneres Ringen, nämlich das Abwägen der einander widerstreitenden Pflichten, vorausgegangen sein werde.

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