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| OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2007 - 6 B 2475/06 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Februar 2007 - 6 B 2475/06 (https://dejure.org/2007,32309)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen - 1 L 1005/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2007 - 6 B 2475/06
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- OVG Saarland, 17.09.2001 - 1 W 6/01
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Versetzungsverfügung eines …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2007 - 6 B 2475/06
Rn. 5 Vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 17. September 2001, - 1 W 6/01 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2007 - 6 B 2441/06
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2007 - 6 B 2475/06
Rn. 13 - 6 B 2441/06 -,.
- VG Wiesbaden, 30.06.2022 - 3 L 487/22
Zur Berücksichtigung von gesundheitlichen Belangen bei einer beamtenrechtlichen …
Ermessensfehler liegen auch nicht deshalb vor, weil der Antragsgegner verkannt hätte, dass die Versetzung gesundheitliche Risiken unterhalb der Schwelle der Dienstunfähigkeit für den Antragsteller mit sich bringen (zur Beachtlichkeit auch dieser Gefährdungen OVG Münster, Beschluss vom 02.02.2007 - 6 B 2475/06 -, juris, Rn. 4). - VGH Hessen, 26.10.2022 - 1 B 1368/22
Versetzung eines Beamten aufgrund einer Behördenumstrukturierung
In inhaltlicher Hinsicht verstößt eine Versetzung daher dann gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wenn sich der Aufenthalt an dem neuen Dienstort mit Wahrscheinlichkeit so nachteilig auf den gesundheitlichen Zustand des Beamten auswirkt, dass mit vorzeitigem Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit oder mit anderen erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen zu rechnen ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. Februar 2007 - 6 B 2475/06 -, juris Rn. 2; Sächs. OVG…, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 2 B 506/09 -, Rn. 9, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2016 - 6 A 2386/14
Schadensersatzbegehren eines Beamten wegen Fürsorgepflichtverletzung; …
Rn. 89 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Februar 2013 - 2 B 51.12 - und vom 12. Juni 1996 - 1 WB 21.95 -, sowie Urteile vom 13. Februar 1969 - II C 114.65 - und vom 7. März 1968 - II C 137.67 -, jeweils juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 21. Mai 2008 - 6 B 259/08 - und vom 2. Februar 2007 - 6 B 2475/06 -, jeweils nrwe.de.
- OVG Sachsen, 31.03.2025 - 2 B 24/25
Abordnung einer Lehrkraft
Danach eintretende gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwar Anlass zur weiteren Prüfung sein, jedoch verstößt bereits eine - im Gegensatz zur Abordnung nicht lediglich vorübergehende - Versetzung grundsätzlich nur dann gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wenn sich der Aufenthalt an dem neuen Dienstort mit Wahrscheinlichkeit so nachteilig auf den gesundheitlichen Zustand des Beamten auswirkt, dass mit vorzeitigem Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit oder mit anderen erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen zu rechnen ist (…vgl. Senatsbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 2 B 506/19 -, juris Rn. 9;… OVG LSA, Beschl. v. 17. Dezember 2009 - 3 L 362/08-, juris Rn. 6; OVG NRW, Beschl. v. 2. Februar 2007 - 6 B 2475/06 -, juris Rn. 2). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - 6 B 259/08
Pflicht eines Dienstherren zur Fürsorge gegenüber einem Beamten; Veranlassung …
Rn. 6 Vgl. entsprechend zur Versetzung BVerwG, Urteile vom 7. März 1968 - II C 137.67 -, ZBR 1969, 47, vom 13. Februar 1969 - II C 114.65 -, BayVBl. 1969, 317, Beschluss vom 12. Juni 1996 - 1 WB 21.95 -, ZBR 1996, 395; OVG NRW, Beschluss vom 2. Februar 2007 - 6 B 2475/06 - OVG Saarl., Beschluss vom 17. September 2001 - 1 W 6/01 -, DÖD 2002, 125. - OVG Sachsen, 20.12.2010 - 2 B 506/09
Versetzung, Interessenabwägung, Gesundheitsbeeinträchtigungen, maßgeblicher …
In inhaltlicher Hinsicht verstößt eine Versetzung grundsätzlich nur dann gegen die Führsorgepflicht des Dienstherrn, wenn sich der Aufenthalt an dem neuen Dienstort mit Wahrscheinlichkeit so nachteilig auf den gesundheitlichen Zustand des Beamten auswirkt, dass mit vorzeitigem Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit oder mit anderen erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen zu rechnen ist (OVG NRW, Beschl. v. 2.2.2007 - 6 B 2475/06 -, juris).
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