Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 261/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 80 Abs. 5, SächsVwVG § 20 Abs. 1 Satz 3, SächsVwVG § 25 Abs. 2
Spielhalle; Zwangsmittel; Zwangsgeld; unmittelbarer Zwang; Versiegelung; intendiertes Ermessen; Anordnung der aufschiebenden Wirkung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- OVG Sachsen, 30.03.2021 - 6 B 274/20
Zwangsgeld; unmittelbarer Zwang; Spielhalle
Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 261/21
Da es auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Grundverfügung bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme nicht ankommt (…SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2020 - 6 B 247/19 -, DVBl 2020, 1371 Rn. 4 ff.) sind die die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung betreffenden Ausführungen im Zwangsmittelbescheid grundsätzlich nicht entscheidungserheblich (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2021 - 6 B 274/20 -, juris Rn. 8).Die Antragstellerin hätte deshalb trotz der Erhebung des Eilantrags der Untersagungsverfügung des Antragsgegners zunächst nachkommen und den Spielhallenbetrieb einstellen müssen (SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2021 - 6 B 274/20 -, juris Rn. 15).
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 261/21
Die Antragstellerin hat auch keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Personen, die anderen Hoheitsträgern unterfallen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 -, BVerfGE 76, 1, 73; Beschl. v. 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225, 241). - BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98
Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I
Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 261/21
Die Antragstellerin hat auch keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Personen, die anderen Hoheitsträgern unterfallen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 -, BVerfGE 76, 1, 73; Beschl. v. 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225, 241).
- OVG Sachsen, 19.02.2008 - 1 B 182/07
Beseitigungsverfügung; intendiertes Ermessen; nachbarschützende Vorschrift
Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 261/21
Nur bei atypischen Fällen oder nur geringfügigen Beeinträchtigungen kann vom Einschreiten abgesehen werden (vgl. zum Baurecht und dem Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften: SächsOVG, Urt. v. 19. Februar 2008 - 1 B 182/07 -, juris Rn. 26) und besteht deshalb ein Ermessensspielraum. - OVG Sachsen, 11.12.2019 - 4 A 1219/17
Sachurteilsvoraussetzung; Wasserkraftanlage; Altrecht; Anlagenbestand, ; …
Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 261/21
Wie die Grundverfügung selbst stellt auch die bei einem Verstoß hiergegen sich anschließende Zwangsmittelandrohung und Zwangsmittelfestsetzung eine intendierte Ermessensentscheidung dar (vgl. zum Wasserrecht: SächsOVG, Urt. v. 11. Dezember 2019 - 4 A 1219/17 -, juris Rn. 46). - OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19
Vollstreckung; Grundverfügung; Zwangsgeld; Androhung
Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 261/21
Da es auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Grundverfügung bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme nicht ankommt (SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2020 - 6 B 247/19 -, DVBl 2020, 1371 Rn. 4 ff.) sind die die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung betreffenden Ausführungen im Zwangsmittelbescheid grundsätzlich nicht entscheidungserheblich (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2021 - 6 B 274/20 -, juris Rn. 8). - OVG Sachsen, 30.09.2019 - 6 B 370/18
Glücksspielrecht; Spielhalle; Mindestabstand
Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 261/21
Dass die Spielhalle nach außen über keine Hinweise auf den Spielbetrieb verfügt, führt ebenfalls zu keinem atypischen Fall (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2019 - 6 B 370/18 -, juris Rn. 9) und auch nicht dazu, dass der Verstoß gegen die Verfügung und die mit dem Mindestabstandsgebot zu Schulen bezweckten Kinder- und Jugendschutzziele als nur geringfügig einzuschätzen wäre.
- OVG Sachsen, 11.03.2022 - 6 A 339/21
Zwangsgeldfestsetzung; Androhung unmittelbaren Zwangs; Rechtsschutzbedürfnis bei …
Der Senat sieht von einer weiteren Darstellung der Gründe ab und verweist hierzu auf seinen der Klägerin bekannten Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 - 6 B 261/21 -, juris), mit welchem er der Klägerin in Anbetracht des anhängigen Zulassungsverfahrens als Gericht der Hauptsache i. S. v. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den angefochtenen Bescheid versagte.Dass ein Regelermessen besteht, die erlassene Verfügung auch zu vollstrecken, ist in der Rechtsprechung geklärt (SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021- 6 B 261/21 -, juris Rn. 11 f. m. w. N.).
Rn. 15 Die nach Ansicht der Klägerin "in einer Vielzahl von Fällen rechtlich bedeutsame Fragestellung, ob sachwidrige Ermessenserwägungen in Fällen intendierten Ermessens, namentlich bei der Verwaltungsvollstreckung, zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, zum Ermessensfehlgebrauch führen können oder nicht", würde sich nur im hier nicht gegebenen Ausnahmefall stellen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 - 6 B 261/21 -, juris Rn. 10 ff.) Zudem tragen die übrigen Erwägungen die Entscheidung selbstständig (SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 a. a. O Rn. 14 f.).
- OVG Sachsen, 05.10.2023 - 3 B 168/23
Chargenvermutung bei gesundheitsschädlichen Lebensmitteln, hier: STEC-Befall von …
Letzteres ist dann der Fall, wenn die zu vollstreckende Grundverfügung den Antragsteller bei wertender Betrachtung nicht zu einer Handlung verpflichtet (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 - 6 B 261/21 -, juris Rn. 20). - OVG Sachsen, 18.12.2024 - 6 A 685/21
Spielhalle; Untersagung; Verbundverbot
Der Anspruch auf Gleichbehandlung richtet sich nur an den zuständigen Hoheitsträger (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 -, BVerfGE 76, 1, 73; v. 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225, 241; SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 - 6 B 261/21 -, juris Rn. 12), d. h. hier an das jeweilige Bundesland.
- OVG Sachsen, 14.02.2024 - 6 A 546/20
Gebührenerhebung für eine Zwangsgeldfestsetzung; Bedeutung einer Stillhaltezusage
Diese Erwägungen sind nicht zu beanstanden und tragen die Ermessensausübung selbständig, zumal aus der Aufgabe der Glücksspielaufsicht, auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften hinzuwirken, folgt, dass ein Regelermessen besteht, die erlassene Verfügung auch zu vollstrecken, sofern - wie hier - kein Ausnahmefall vorliegt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 - 6 B 261/21 -, juris Rn. 11). - VGH Bayern, 03.04.2023 - 9 ZB 23.79
Zwangsgeldandrohung gegenüber Rechtsnachfolge: Nutzungsuntersagung für Wettbüro
Rn. 9 aa) Die Bestimmung der Zwangsgeldhöhe steht im Ermessen der Vollstreckungsbehörde (…vgl. Zeiser in Wernsmann, Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz, 2020, Art. 31 Rn. 5), wobei es sich um einen Fall des intendierten Ermessens handelt (vgl. SächsOVG, B.v. 26.7.2021 - 6 B 261/21 - juris Rn. 11 m.w.N.), weil die ermessenseinräumenden Vorschriften dahin auszulegen sind, dass sie für den Regelfall von einer Ermessensausübung in einem bestimmten Sinne ausgehen (…grundlegend dazu BVerwG, U.v. 16.6.1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 = juris Rn. 14). - VGH Bayern, 17.04.2023 - 10 ZB 22.1666
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem …
Den einschlägigen Gesetzesmaterialien und auch der Ausgestaltung des Art. 37 Abs. 4 VwZVG ist die übergreifende, für alle Arten von Pflichten geltende Wertung zu entnehmen, dass, wenn das Zwangsmittel Zwangsgeld bestandskräftig angedroht und fällig geworden ist, dieses auch grundsätzlich beizutreiben ist, damit die Androhung ihren Zweck - insbesondere auch bei der Abwehr von Gefahren - nicht verfehlt und entwertet wird (vgl. Bayerische Staatsregierung, Entwurf eines Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes v. 11.11.1960 in Beilage 1746, BayLT, 4. Legislaturperiode, S. 25; vgl. zum Schrifttum Käß in Giehl/Adolph/Käß, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, VwZVG, 45. AL, Stand: Februar 2019, Art. 37 I. Anwendung der Zwangsmittel 1. Allgemeines;… Thum in Harrer/Kugele/Kugele/Thum/Tegethoff, Verwaltungsrecht in Bayern, Bd. 1, VwZVG 20.37 zu Art. 37 VwZVG Rn. 10; vgl. zur vergleichbaren Auslegung des jeweiligen Landesrechts: SächsOVG, B.v. 26.7.2021 - 6 B 261/21 - Rn. 11 m.w.N.;… OVG NW, B.v. 25.1.2010 - 15 B 1766/09 - juris Rn. 9 ff.;… B.v. 14.3.2013 - 2 B 219/13 - juris Rn. 22.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2025 - 6 A 603/23
Versetzung; dienstliches Bedürfnis; Rotationsprinzip
Ungeachtet des Umstands, dass die Klägerin das von ihr in Bezug genommene Attest des Dr. Z. vom 13.2.2023 imhiesigen Verfahren nicht vorgelegt hat, sondern nur im Beschwerdeverfahren zum Az. 6 B 261/21, verhält sich dieses zu ihrem Gesundheitszustand im Februar 2023. - OVG Sachsen, 20.10.2025 - 6 B 191/25
Vorläufige Gewerbeuntersagung; polizeirechtliche Generalklausel; Beschwerde; …
Für die zusätzlich ausdrücklich begehrte Aufhebung der Versiegelung setzt der Senat 1/4 des Auffangwerts an (vgl. für die Androhung: SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 - 6 B 261/21 -, juris Rn. 26). - VG München, 19.05.2023 - M 1 K 20.6487
Untersagung der Nutzung eines Kellergeschosses für Gottesdienste
Rn. 29 Die Bestimmung der Zwangsgeldhöhe steht im Ermessen der Vollstreckungsbehörde (…vgl. Zeiser in Wernsmann, Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz, 2020, Art. 31 Rn. 5), wobei es sich um einen Fall des intendierten Ermessens handelt (vgl. SächsOVG, B.v. 26.7.2021 - 6 B 261/21 - juris Rn. 11 m.w.N.).
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