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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 30.03.2021 - 6 B 274/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21899
OVG Sachsen, 30.03.2021 - 6 B 274/20 (https://dejure.org/2021,21899)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.03.2021 - 6 B 274/20 (https://dejure.org/2021,21899)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. März 2021 - 6 B 274/20 (https://dejure.org/2021,21899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsVwVG § 22, SächsVwVG § 25
    Zwangsgeld; unmittelbarer Zwang; Spielhalle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19

    Vollstreckung; Grundverfügung; Zwangsgeld; Androhung

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 6 B 274/20
    Rn. 8 Wird in der Androhung ein Zwangsgeld in bestimmter Höhe angedroht, sind Einwendungen dagegen vorrangig mit den Rechtsbehelfen gegen die Androhungsverfügung geltend zu machen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2020 - 6 B 247/19 -, juris Rn. 7;… Beschl. v. 9. Februar 2010 - 3 A 47/08 -, juris Rn. 4).

    Nur neue oder außergewöhnliche Umstände, wie z. B. ein teilweise rechtstreues Verhalten des Pflichtigen, können deshalb im Verfahren der Zwangsgeldfestsetzung zu berücksichtigen sein (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2020 a. a. O.;… Beschl. v. 9. Februar 2010 a. a. O. Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 09.02.2010 - 3 A 47/08

    Zwangsgeldfestsetzung, keine Prüfung der Höhe des Zwangsgeldes

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 6 B 274/20
    Rn. 8 Wird in der Androhung ein Zwangsgeld in bestimmter Höhe angedroht, sind Einwendungen dagegen vorrangig mit den Rechtsbehelfen gegen die Androhungsverfügung geltend zu machen (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2020 - 6 B 247/19 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 9. Februar 2010 - 3 A 47/08 -, juris Rn. 4).

    Nur neue oder außergewöhnliche Umstände, wie z. B. ein teilweise rechtstreues Verhalten des Pflichtigen, können deshalb im Verfahren der Zwangsgeldfestsetzung zu berücksichtigen sein (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2020 a. a. O.; Beschl. v. 9. Februar 2010 a. a. O. Rn. 5).

  • BVerwG, 16.12.2004 - 1 C 30.03

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; mehrstufiges Vollstreckungsverfahren; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 6 B 274/20
    Sie verkennt zudem den Charakter des Zwangsgelds nach § 22 SächsVwVG als striktes Beugemittel ohne strafähnlichen Ahndungscharakter (vgl. BVerwG, Urt. V. 16. Dezember 2004 - 1 C 30.03 -, BVerwGE 122, 293 Rn. 16 zu § 74 Abs. 2 AuslG 1990).
  • OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 261/21

    Spielhalle; Zwangsmittel; Zwangsgeld; unmittelbarer Zwang; Versiegelung; …

    Da es auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Grundverfügung bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme nicht ankommt (…SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2020 - 6 B 247/19 -, DVBl 2020, 1371 Rn. 4 ff.) sind die die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung betreffenden Ausführungen im Zwangsmittelbescheid grundsätzlich nicht entscheidungserheblich (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2021 - 6 B 274/20 -, juris Rn. 8).

    Die Antragstellerin hätte deshalb trotz der Erhebung des Eilantrags der Untersagungsverfügung des Antragsgegners zunächst nachkommen und den Spielhallenbetrieb einstellen müssen (SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2021 - 6 B 274/20 -, juris Rn. 15).

  • OVG Sachsen, 16.12.2024 - 1 A 122/22

    Zwangsgeldfestsetzung; maßgeblicher Zeitpunkt; Beseitigungsanordnung; Schwarzbau; …

    Das Verwaltungsgericht hat hierzu zutreffend ausgeführt (UA S. 12, 2. Absatz), dass bei der behördlichen Ermessensausübung das wirtschaftliche Interesse des Pflich Zwangsgeldfestsetzung verfolgten (Beuge-)Zwecks zu berücksichtigen sind (SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2021 - 6 B 274/20 -, juris Rn. 8;… Beschl. v. 30. März 2020 - 6 B 247/19 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2021 - 11 S 80.21

    Vollstreckung eines Grundverwaltungsakts

    Neue oder außergewöhnliche Umstände, wie z. B. ein teilweise rechtstreues Verhalten des Pflichtigen könnten im Verfahren der Zwangsgeldfestsetzung zu berücksichtigen sein, wofür der Antragsteller auf einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (vom 30. März 2020 - 6 B 274/20 -, juris, Rn. 8) verweist.
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