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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.1989 - 6 B 30.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,13198
BVerwG, 25.01.1989 - 6 B 30.88 (https://dejure.org/1989,13198)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1989 - 6 B 30.88 (https://dejure.org/1989,13198)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1989 - 6 B 30.88 (https://dejure.org/1989,13198)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.09.1988 - 6 B 40.88

    Rechtliches Gehör - Schriftliche Stellungnahme - Mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1989 - 6 B 30.88
    Unter diesen Umständen war eine weitere Begründung des Verwaltungsgerichts dafür, daß und warum es die Voraussetzungen für eine Aktenlageentscheidung gemäß § 14 Abs. 3 KDVG als erfüllt angesehen hat, nicht erforderlich, so daß insgesamt die vom Verwaltungsgericht für die Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gegebene Begründung den Anforderungen des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO genügt (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 6 B 40.88 - und 11. November 1988 - BVerwG 6 B 57.88 -), auch wenn eine genauere Begründung der Anwendung des § 14 Abs. 3 KDVG zum besseren Verständnis der Entscheidung für die in der mündlichen Verhandlung nicht vertreten gewesene Beklagte hätte beitragen können.
  • BVerwG, 11.11.1988 - 6 B 57.88

    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Schriftliche Stellungnahme - …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1989 - 6 B 30.88
    Unter diesen Umständen war eine weitere Begründung des Verwaltungsgerichts dafür, daß und warum es die Voraussetzungen für eine Aktenlageentscheidung gemäß § 14 Abs. 3 KDVG als erfüllt angesehen hat, nicht erforderlich, so daß insgesamt die vom Verwaltungsgericht für die Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gegebene Begründung den Anforderungen des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO genügt (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 6 B 40.88 - und 11. November 1988 - BVerwG 6 B 57.88 -), auch wenn eine genauere Begründung der Anwendung des § 14 Abs. 3 KDVG zum besseren Verständnis der Entscheidung für die in der mündlichen Verhandlung nicht vertreten gewesene Beklagte hätte beitragen können.
  • BVerwG, 17.07.1985 - 6 C 119.84

    Urteilsbegründung bei Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1989 - 6 B 30.88
    Mit dem Vorbringen hierzu soll offenbar auch die Rüge einer Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere von dem in der Beschwerdeschrift zitierten Urteil vom 17. Juli 1985 - BVerwG 6 C 119.84 -, begründet werden.
  • BVerwG, 26.05.1989 - 6 B 58.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Ähnlich wie in anderen Fällen von Beschwerden der Beklagten gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Oldenburg - Kammern Osnabrück - (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 6 B 40.88 - , vom 11. November 1988 - BVerwG 6 B 57.88 - und vom 25. Januar 1989 - BVerwG 6 B 30.88 -) konnte hier das Verwaltungsgericht trotz der angekündigten Abwesenheit eines Vertreters der Beklagten auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung über das Anerkennungsbegehren des Klägers zu dessen Gunsten entscheiden.
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