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| BVerwG, 25.01.1989 - 6 B 30.88 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 15.01.1988 - 2 OS VG A 50/83
- BVerwG, 25.01.1989 - 6 B 30.88
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.09.1988 - 6 B 40.88
Rechtliches Gehör - Schriftliche Stellungnahme - Mündliche Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1989 - 6 B 30.88
Unter diesen Umständen war eine weitere Begründung des Verwaltungsgerichts dafür, daß und warum es die Voraussetzungen für eine Aktenlageentscheidung gemäß § 14 Abs. 3 KDVG als erfüllt angesehen hat, nicht erforderlich, so daß insgesamt die vom Verwaltungsgericht für die Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gegebene Begründung den Anforderungen des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO genügt (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 6 B 40.88 - und 11. November 1988 - BVerwG 6 B 57.88 -), auch wenn eine genauere Begründung der Anwendung des § 14 Abs. 3 KDVG zum besseren Verständnis der Entscheidung für die in der mündlichen Verhandlung nicht vertreten gewesene Beklagte hätte beitragen können. - BVerwG, 11.11.1988 - 6 B 57.88
Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Schriftliche Stellungnahme - …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1989 - 6 B 30.88
Unter diesen Umständen war eine weitere Begründung des Verwaltungsgerichts dafür, daß und warum es die Voraussetzungen für eine Aktenlageentscheidung gemäß § 14 Abs. 3 KDVG als erfüllt angesehen hat, nicht erforderlich, so daß insgesamt die vom Verwaltungsgericht für die Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gegebene Begründung den Anforderungen des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO genügt (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 6 B 40.88 - und 11. November 1988 - BVerwG 6 B 57.88 -), auch wenn eine genauere Begründung der Anwendung des § 14 Abs. 3 KDVG zum besseren Verständnis der Entscheidung für die in der mündlichen Verhandlung nicht vertreten gewesene Beklagte hätte beitragen können. - BVerwG, 17.07.1985 - 6 C 119.84
Urteilsbegründung bei Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1989 - 6 B 30.88
Mit dem Vorbringen hierzu soll offenbar auch die Rüge einer Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere von dem in der Beschwerdeschrift zitierten Urteil vom 17. Juli 1985 - BVerwG 6 C 119.84 -, begründet werden.
- BVerwG, 26.05.1989 - 6 B 58.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Ähnlich wie in anderen Fällen von Beschwerden der Beklagten gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Oldenburg - Kammern Osnabrück - (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 6 B 40.88 - , vom 11. November 1988 - BVerwG 6 B 57.88 - und vom 25. Januar 1989 - BVerwG 6 B 30.88 -) konnte hier das Verwaltungsgericht trotz der angekündigten Abwesenheit eines Vertreters der Beklagten auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung über das Anerkennungsbegehren des Klägers zu dessen Gunsten entscheiden.
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