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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 31.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,4676
BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 31.80 (https://dejure.org/1980,4676)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1980 - 6 B 31.80 (https://dejure.org/1980,4676)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1980 - 6 B 31.80 (https://dejure.org/1980,4676)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer Kriegsdienstverweigerung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 61.68

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Entscheidung über …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 31.80
    Zu Unrecht macht die Beschwerde geltend, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen BVerwGE 12, 45 [BVerwG 08.02.1961 - VI C 81/58]; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und dem Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG 8 C 61.68 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29 = NJV 1970, 1653) ab (§ 34 Abs. 2 Satz 3 VPflG).
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62
    Auszug aus BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 31.80
    Zu Unrecht macht die Beschwerde geltend, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen BVerwGE 12, 45 [BVerwG 08.02.1961 - VI C 81/58]; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und dem Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG 8 C 61.68 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29 = NJV 1970, 1653) ab (§ 34 Abs. 2 Satz 3 VPflG).
  • BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 12.80

    Voraussetzung für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 31.80
    Damit kann aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 12.80 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 05.02.1980 - 6 CB 100.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begründung einer …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 31.80
    Wie sich aus dem Zusammenhang der Urteilsbegründung ergibt, ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 5 Februar 1980 - BVerwG 6 CB 100.79) davon ausgegangen, daß eine Gewissensentscheidung jede ernste sittliche, an den Grundkategorien von "Gut und Böse" orientierte Entscheidung ist, die der Einzelne über die natürliche Hemmung, einen anderen Menschen zu töten, hinaus für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er "bei dem Zuwiderhandeln gegen diese selbst gesetzte und unbedingt verpflichtende Norm in einen schweren Schuldkonflikt geraten und daran seelisch schwer tragen oder gar innerlich zerbrechen müßte" (vgl. S. 7 der Urteilsausfertigung).
  • BVerwG, 08.02.1961 - VI C 81.58
    Auszug aus BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 31.80
    Zu Unrecht macht die Beschwerde geltend, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen BVerwGE 12, 45 [BVerwG 08.02.1961 - VI C 81/58]; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und dem Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG 8 C 61.68 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29 = NJV 1970, 1653) ab (§ 34 Abs. 2 Satz 3 VPflG).
  • BVerwG, 19.06.1979 - 6 C 39.77
    Auszug aus BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 31.80
    Dieses Vorgehen des Verwaltungsgerichts steht mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats im Einklang (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 12.08.1980 - 6 C 42.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erfordernis konkreter Anhaltspunkte für …

    Diese an den Grundkategorien von "Gut und Böse" orientierte Entscheidung muß der einzelne über die natürliche Hemmung, einen anderen Menschen zu töten, hinaus für sich bindend erfahren haben, so daß er bei dem Zuwiderhandeln gegen diese selbst gesetzte und unbedingt verpflichtende Norm in einen schweren Schuldkonflikt geraten und daran seelisch schwer tragen oder gar innerlich zerbrechen müßte (vgl. Beschluß vom 3. April 1980 - BVerwG 6 B 31.80 -); die verstandesgemäße Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe muß zu einem "inneren Widerhall" mit dem Ergebnis einer ernsthaften Gewissensbelastung (Gewissensnot) bei Zuwiderhandeln gegen das von der Vernunft bestimmte absolute Tötungsverbot führen (vgl. Beschluß vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 12.80 -).
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