Rechtsprechung
| BVerwG, 28.11.2011 - 6 B 34.11 |
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Entstehen der Erledigungsgebühr; rechtsanwaltliche Mitwirkung an der Erledigung eines Widerspruchsverfahrens durch Vorlage eines Gutachtens
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Nr 1002 RVG-VV, § 2 Abs 2 RVG, § 80 Abs 1 VwVfG
Entstehen der Erledigungsgebühr; rechtsanwaltliche Mitwirkung an der Erledigung eines Widerspruchsverfahrens durch Vorlage eines Gutachtens - Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Entstehung einer Erledigungsgebühr durch Einholung eines Gutachtens zur Widerlegung von Feststellungen der Behörde im isolierten Vorverfahren
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Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Entstehung einer Erledigungsgebühr durch Einholung eines Gutachtens zur Widerlegung von Feststellungen der Behörde im isolierten Vorverfahren
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Entstehen der Erledigungsgebühr; rechtsanwaltliche Mitwirkung an der Erledigung eines Widerspruchsverfahrens durch Vorlage eines Gutachtens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 12.05.2011 - 2 K 947/10
- BVerwG, 28.11.2011 - 6 B 34.11
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (6)
- BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 5/07 R
Entstehen der Erledigungsgebühr
Auszug aus BVerwG, 28.11.2011 - 6 B 34.11
Rn. 5 Der Kläger beruft sich für eine Grundsatzbedeutung der von ihm bezeichneten Frage vergeblich auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 3/07 R - (juris) und - B 9/9a SB 5/07 R - (NJW 2009, 3804), wonach eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 (i.V.m. Nr. 1005) VV-RVG anfalle, wenn ein Widerspruchsführer von seinem Rechtsanwalt dazu veranlasst werde, sich ärztliche Befundberichte erstellen zu lassen, und deren Vorlage im Widerspruchsverfahren dazu führe, dass die Behörde dem Begehren des Widerspruchsführers ganz oder teilweise entspreche. - BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 3/07 R
Entstehen der Erledigungsgebühr - anwaltliche Mitwirkung - Vorlage von …
Auszug aus BVerwG, 28.11.2011 - 6 B 34.11
Rn. 5 Der Kläger beruft sich für eine Grundsatzbedeutung der von ihm bezeichneten Frage vergeblich auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 3/07 R - (juris) und - B 9/9a SB 5/07 R - (NJW 2009, 3804), wonach eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 (i.V.m. Nr. 1005) VV-RVG anfalle, wenn ein Widerspruchsführer von seinem Rechtsanwalt dazu veranlasst werde, sich ärztliche Befundberichte erstellen zu lassen, und deren Vorlage im Widerspruchsverfahren dazu führe, dass die Behörde dem Begehren des Widerspruchsführers ganz oder teilweise entspreche. - BVerwG, 04.10.1985 - 8 C 68.83
Auszug aus BVerwG, 28.11.2011 - 6 B 34.11
Rn. 4 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 4. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 68.83 - Buchholz 362 § 24 BRAGO Nr. 3 S. 4 und vom 23. April 1993 - BVerwG 8 C 16.92 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 74 S. 58) sind die Voraussetzungen geklärt, unter denen wegen der rechtsanwaltlichen Mitwirkung an einer Erledigung eines Widerspruchsverfahrens eine Erledigungsgebühr entsteht und nach § 80 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 VwVfG erstattet werden kann.
- BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 16.92
Streitwert - Einberufung zur Wehrdienstübung - Anfechtung eines …
Auszug aus BVerwG, 28.11.2011 - 6 B 34.11
Rn. 4 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 4. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 68.83 - Buchholz 362 § 24 BRAGO Nr. 3 S. 4 und vom 23. April 1993 - BVerwG 8 C 16.92 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 74 S. 58) sind die Voraussetzungen geklärt, unter denen wegen der rechtsanwaltlichen Mitwirkung an einer Erledigung eines Widerspruchsverfahrens eine Erledigungsgebühr entsteht und nach § 80 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 VwVfG erstattet werden kann. - BVerwG, 22.06.1984 - 8 B 121.83
Erteilung einer Bescheinigung über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Maßnahmen zur …
Auszug aus BVerwG, 28.11.2011 - 6 B 34.11
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die auf diese Weise als vermeintlich rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage in einem Revisionsverfahren geklärt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 B 121.83 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 225 S. 15 f. …und vom 4. Dezember 2006 - BVerwG 2 B 57.06 - juris Rn. 3). - BVerwG, 04.12.2006 - 2 B 57.06
Anspruch eines im Vertretungspool arbeitenden Lehrers auf Übernahme in ein …
Auszug aus BVerwG, 28.11.2011 - 6 B 34.11
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die auf diese Weise als vermeintlich rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage in einem Revisionsverfahren geklärt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 B 121.83 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 225 S. 15 f. und vom 4. Dezember 2006 - BVerwG 2 B 57.06 - juris Rn. 3).
- VG Freiburg, 16.05.2023 - 1 K 1037/22
Festsetzung der Kosten für ein Vorverfahren
Die übliche Tätigkeit, die ein gewissenhaft arbeitender Rechtsanwalt seinem Mandanten in einem Widerspruchsverfahren schuldet, wird hingegen bereits von der Geschäftsgebühr abgegolten (BVerwG, Beschluss vom 28.11.2011 - 6 B 34.11 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 6 K 128.14
Kostenfestsetzung: Entstehung einer Einigungsgebühr
Zum Entstehen einer Einigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG (juris: RVG-VV) bedarf es einer anwaltlichen Mitwirkung, die über das hinausgeht, was von dem Anwalt allgemein im Rahmen seiner Bevollmächtigung zu erwarten ist, und die durch die bis dahin entstandenen Gebühren noch nicht als abgegolten angesehen werden kann (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 28. November 2011 - 6 B 34/11 -).Hierfür bedarf es einer anwaltlichen Mitwirkung, die über das hinausgeht, was von dem Anwalt allgemeinem im Rahmen seiner Bevollmächtigung zu erwarten ist, und die durch die bis dahin entstandenen Gebühren noch nicht als abgegolten angesehen werden kann (vgl. BVerwG Beschluss vom 28. November 2011 - 6 B 34.11 -, Rn. 4 bei juris; Senatsbeschluss vom 17. September 2014 - 6 K 106.14 - m.w.N.).
- VG Berlin, 05.07.2019 - 12 K 177.17
Erstattung von Kosten im Vorverfahren
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Voraussetzung für das Entstehen einer Erledigungsgebühr durch rechtsanwaltliche Mitwirkung an einer Erledigung eines Widerspruchsverfahrens, dass eine besondere, über die bereits mit der Geschäftsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausgehende, auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne streitige Widerspruchsentscheidung "auf sonstige Weise" gerichtete Tätigkeit des Rechtsanwalts vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2011 - 6 B 34.11 - juris Rn. 4 m.w.Nachw.).Ob nach diesen Grundsätzen in der Einholung und Vorlage einer ärztlichen Stellungnahme eine mit einer Erledigungsgebühr abzugeltende rechtsanwaltliche Tätigkeit gefunden werden kann, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls (BVerwG, Beschluss vom 28. November 2011, a.a.O.;… Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl. 2015, VV 1002 Rdn. 57).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - L 19 AS 2482/16
Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung; Voraussetzungen einer …
Als Mitwirkungshandlungen reichen weder die Einlegung und die Begründung eines Widerspruchs, die Stellungnahme auf eine behördliche Anfrage, die Vorlage von präsenten Beweismitteln, die Mitwirkung an Ermittlungen noch die Abgabe einer verfahrensbeendenden Erklärung aus (BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 1 KR 13/06 R, ZfS 2007, 86, vom 21.03.2007 - B 11a AL 53/06 R, SGb 2007, 291, vom 05.05.2009 - B 13 R 137/08 R, JurBüro 2009, 481, vom 05.05.2010 - B 11 AL 14/09 R, AGS 2011, 27 und vom 09.12.2010 - B 13 R 63/09 R; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28.11.2011 - 6 B 34/11, RVGreport 2012 S. 103). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2015 - 6 K 13.15
Kostenfestsetzung; Wahlanfechtung; Teilaufhebung der Wahl; Klaglosstellung; …
1.Zum Entstehen einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG bedarf es einer anwaltlichen Mitwirkung, die über das hinausgeht, was von dem Anwalt allgemein im Rahmen seiner Bevollmächtigung zu erwarten ist, und die durch die bis dahin entstandenen Gebühren noch nicht als abgegolten angesehen werden kann (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 28. November 2011 - 6 B 34/11 - wie Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2014 - OVG 6 K 128.14 -).Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die für den Anfall der Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV erforderliche Mitwirkung des Rechtsanwalts über das hinausgehen muss, was von dem Anwalt allgemein im Rahmen seiner Bevollmächtigung zu erwarten ist, und die durch die bis dahin entstandenen Gebühren noch nicht als abgegolten angesehen werden kann (vgl. BVerwG Beschluss vom 28. November 2011 - 6 B 34.11 -, Rn. 4 bei juris;… Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2014 - 6 K 128.14 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2016 - 18 E 66/16
Terminsgebühr bei Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen …
Rn. 9 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2011 - 6 B 34.11 -, juris Rn. 4;OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2015 - 6 K 13.15 -, juris Rn. 2. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2022 - 9 E 290/22
Änderung der Aktiv- und des Passivrubrums nach Anhörung der Beteiligten von Amts …
Rn. 13 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2011 - 6 B 34.11 -, Buchholz 363 § 2 RVG Nr. 4 = juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 24. September 2021 - 13 OA 362/21 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 4 E 1063/19 -, juris Rn. 2 ff; FG Münster, Beschluss vom 30. März 2022 - 15 Ko 158/22 -, a. a. O., Rn. 27; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 25. Auflage 2021, RVG VV 1002, Rn. 40. - VG Würzburg, 24.08.2021 - W 8 M 21.956
Keine Erledigungsgebühr für Beratung des Mandanten, der behördlichen …
Diese wird von der Verfahrensgebühr abgegolten (vgl. BVerwG, B.v. 28.11.2011 - 6 B 34/11 - Buchholz 363 § 2 RVG Nr. 4 - juris Rn. 6). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2025 - 6 E 294/24
Erledigungsgebühr; Fiktive Terminsgebühr; Anwaltliche Mitwirkung; Beratung; …
Rn. 10 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9.5.2018 - 9 KSt 2.18 -, juris Rn. 2, und vom 28.11.2011 - 6 B 34.11 -, juris Rn. 4. - VGH Bayern, 30.12.2016 - 15 C 16.1973
Kostenerinnerung nach Erledigung der Hauptsache
Dabei muss die anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigung in einer besonderen Tätigkeit des Bevollmächtigten liegen, die über die bereits mit der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausgeht (vgl. BVerwG, B. v. 28.11.2011 - 6 B 34.11 - juris Rn. 4) und die auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne streitige Entscheidung gerichtet ist (…zum Ganzen: BayVGH, B. v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - juris Rn. 34 ff.;… B. v. 14.12.2011 - 15 C 11.1714 - juris Rn. 10;… B. v. 20.5.2014 - 10 C 12.1343 - juris Rn. 40;… B. v. 18.5.2015 - 2 C 14.2703 - juris Rn. 14;… B. v. 2.9.2015 - 10 C 13.2563 - juris Rn. 41;… OVG NW, B. v. 19.8.2016 - 18 E 66/16 - juris Rn. 6;… SächsOVG, B. v. 6.10.2015 - 3 E 82/15 - juris Rn. 5 - jeweils m. w. N.). - VG Würzburg, 24.08.2021 - W 8 M 21.954
Keine Erledigungsgebühr für Beratung des Mandanten, der behördlichen …
- VG München, 21.08.2026 - M 7 M 25.33030
Kostenerinnerung, Erledigungsgebühr, anwaltliche Mitwirkung, außergerichtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2013 - 6 E 1129/12
Anfallen einer Erledigungsgebühr eines Prozessbevollmächtigten i.R.d. Beendigung …
- VG Ansbach, 12.06.2023 - AN 9 M 23.1116
Erinnerung gegen Kostenfestsetzung - Entstehung von fiktiver Terminsgebühr und …
- VG Augsburg, 26.03.2018 - Au 7 M 18.91
Festsetzung einer Terminsgebühr und einer Erledigungsgebühr im …
- OVG Hamburg, 15.03.2023 - 6 So 112/22
Auf § 125 ZPO gestützter Kostenfestsetzungsantrag eines im Rahmen der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2023 - 5 E 306/22
Entstehen einer Erledigungsgebühr durch anwaltliche Mitwirkung an der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2021 - 19 E 20/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - 4 E 1063/19
- OVG Niedersachsen, 12.06.2019 - 9 OA 245/19
Beitragsbescheid; besondere Mitwirkung; Erledigungsgebühr; nachträgliche Heilung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2025 - 6 E 291/24
Kostenfestsetzung; Erledigungsgebühr; Reaktivierung; Verpflichtungsbegehren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - 4 E 432/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2018 - 19 E 262/17
Mitwirkung eines Anwalts bei der Erledigung durch eine besondere Tätigkeit i.R.d. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - 4 E 472/19
- VG Berlin, 30.09.2014 - 14 KE 88.13
Erledigungsgebühr für ein infolge eines Musterverfahrens unstreitig erledigtes …
- VG Frankfurt/Oder, 19.12.2022 - 7 K 2167/18
Kostenerstattung im Vorverfahren wegen Akteneinsicht im …
- VG Augsburg, 19.07.2022 - Au 2 K 21.1671
Keine fiktive Terminsgebühr bei nur formeller Mitwirkung an Erledigung des …
- VG München, 18.01.2017 - M 1 M 16.5983
Keine Erledigungsgebühr ohne besondere Mitwirkung an Erledigung
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