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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.2011 - 6 B 34.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2465
BVerwG, 28.11.2011 - 6 B 34.11 (https://dejure.org/2011,2465)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2011 - 6 B 34.11 (https://dejure.org/2011,2465)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2011 - 6 B 34.11 (https://dejure.org/2011,2465)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Entstehen der Erledigungsgebühr; rechtsanwaltliche Mitwirkung an der Erledigung eines Widerspruchsverfahrens durch Vorlage eines Gutachtens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nr 1002 RVG-VV, § 2 Abs 2 RVG, § 80 Abs 1 VwVfG
    Entstehen der Erledigungsgebühr; rechtsanwaltliche Mitwirkung an der Erledigung eines Widerspruchsverfahrens durch Vorlage eines Gutachtens

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Entstehung einer Erledigungsgebühr durch Einholung eines Gutachtens zur Widerlegung von Feststellungen der Behörde im isolierten Vorverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Entstehung einer Erledigungsgebühr durch Einholung eines Gutachtens zur Widerlegung von Feststellungen der Behörde im isolierten Vorverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Entstehen der Erledigungsgebühr; rechtsanwaltliche Mitwirkung an der Erledigung eines Widerspruchsverfahrens durch Vorlage eines Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 5/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2011 - 6 B 34.11
    Rn. 5 Der Kläger beruft sich für eine Grundsatzbedeutung der von ihm bezeichneten Frage vergeblich auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 3/07 R - (juris) und - B 9/9a SB 5/07 R - (NJW 2009, 3804), wonach eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 (i.V.m. Nr. 1005) VV-RVG anfalle, wenn ein Widerspruchsführer von seinem Rechtsanwalt dazu veranlasst werde, sich ärztliche Befundberichte erstellen zu lassen, und deren Vorlage im Widerspruchsverfahren dazu führe, dass die Behörde dem Begehren des Widerspruchsführers ganz oder teilweise entspreche.
  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 3/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr - anwaltliche Mitwirkung - Vorlage von …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2011 - 6 B 34.11
    Rn. 5 Der Kläger beruft sich für eine Grundsatzbedeutung der von ihm bezeichneten Frage vergeblich auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 3/07 R - (juris) und - B 9/9a SB 5/07 R - (NJW 2009, 3804), wonach eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 (i.V.m. Nr. 1005) VV-RVG anfalle, wenn ein Widerspruchsführer von seinem Rechtsanwalt dazu veranlasst werde, sich ärztliche Befundberichte erstellen zu lassen, und deren Vorlage im Widerspruchsverfahren dazu führe, dass die Behörde dem Begehren des Widerspruchsführers ganz oder teilweise entspreche.
  • BVerwG, 04.10.1985 - 8 C 68.83
    Auszug aus BVerwG, 28.11.2011 - 6 B 34.11
    Rn. 4 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 4. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 68.83 - Buchholz 362 § 24 BRAGO Nr. 3 S. 4 und vom 23. April 1993 - BVerwG 8 C 16.92 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 74 S. 58) sind die Voraussetzungen geklärt, unter denen wegen der rechtsanwaltlichen Mitwirkung an einer Erledigung eines Widerspruchsverfahrens eine Erledigungsgebühr entsteht und nach § 80 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 VwVfG erstattet werden kann.
  • BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 16.92

    Streitwert - Einberufung zur Wehrdienstübung - Anfechtung eines …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2011 - 6 B 34.11
    Rn. 4 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 4. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 68.83 - Buchholz 362 § 24 BRAGO Nr. 3 S. 4 und vom 23. April 1993 - BVerwG 8 C 16.92 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 74 S. 58) sind die Voraussetzungen geklärt, unter denen wegen der rechtsanwaltlichen Mitwirkung an einer Erledigung eines Widerspruchsverfahrens eine Erledigungsgebühr entsteht und nach § 80 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 VwVfG erstattet werden kann.
  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 B 121.83

    Erteilung einer Bescheinigung über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Maßnahmen zur …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2011 - 6 B 34.11
    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die auf diese Weise als vermeintlich rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage in einem Revisionsverfahren geklärt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 B 121.83 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 225 S. 15 f. …und vom 4. Dezember 2006 - BVerwG 2 B 57.06 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 04.12.2006 - 2 B 57.06

    Anspruch eines im Vertretungspool arbeitenden Lehrers auf Übernahme in ein …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2011 - 6 B 34.11
    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die auf diese Weise als vermeintlich rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage in einem Revisionsverfahren geklärt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 B 121.83 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 225 S. 15 f. und vom 4. Dezember 2006 - BVerwG 2 B 57.06 - juris Rn. 3).
  • VG Freiburg, 16.05.2023 - 1 K 1037/22

    Festsetzung der Kosten für ein Vorverfahren

    Die übliche Tätigkeit, die ein gewissenhaft arbeitender Rechtsanwalt seinem Mandanten in einem Widerspruchsverfahren schuldet, wird hingegen bereits von der Geschäftsgebühr abgegolten (BVerwG, Beschluss vom 28.11.2011 - 6 B 34.11 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 6 K 128.14

    Kostenfestsetzung: Entstehung einer Einigungsgebühr

    Zum Entstehen einer Einigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG (juris: RVG-VV) bedarf es einer anwaltlichen Mitwirkung, die über das hinausgeht, was von dem Anwalt allgemein im Rahmen seiner Bevollmächtigung zu erwarten ist, und die durch die bis dahin entstandenen Gebühren noch nicht als abgegolten angesehen werden kann (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 28. November 2011 - 6 B 34/11 -).

    Hierfür bedarf es einer anwaltlichen Mitwirkung, die über das hinausgeht, was von dem Anwalt allgemeinem im Rahmen seiner Bevollmächtigung zu erwarten ist, und die durch die bis dahin entstandenen Gebühren noch nicht als abgegolten angesehen werden kann (vgl. BVerwG Beschluss vom 28. November 2011 - 6 B 34.11 -, Rn. 4 bei juris; Senatsbeschluss vom 17. September 2014 - 6 K 106.14 - m.w.N.).

  • VG Berlin, 05.07.2019 - 12 K 177.17

    Erstattung von Kosten im Vorverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Voraussetzung für das Entstehen einer Erledigungsgebühr durch rechtsanwaltliche Mitwirkung an einer Erledigung eines Widerspruchsverfahrens, dass eine besondere, über die bereits mit der Geschäftsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausgehende, auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne streitige Widerspruchsentscheidung "auf sonstige Weise" gerichtete Tätigkeit des Rechtsanwalts vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2011 - 6 B 34.11 - juris Rn. 4 m.w.Nachw.).

    Ob nach diesen Grundsätzen in der Einholung und Vorlage einer ärztlichen Stellungnahme eine mit einer Erledigungsgebühr abzugeltende rechtsanwaltliche Tätigkeit gefunden werden kann, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls (BVerwG, Beschluss vom 28. November 2011, a.a.O.;… Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl. 2015, VV 1002 Rdn. 57).

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