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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.06.1973 - VI B 34.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1460
BVerwG, 26.06.1973 - VI B 34.73 (https://dejure.org/1973,1460)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1973 - VI B 34.73 (https://dejure.org/1973,1460)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1973 - VI B 34.73 (https://dejure.org/1973,1460)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1973 - VI B 34.73
    Die Beschwerde sieht eine solche Rechtsfrage im Hinblick darauf, daß das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 21. Januar 1970 (BVerfGE 27, 364 [375]) die Abgrenzung der Ruhensregelung in anderen Fällen ausdrücklich offengelassen habe und daß ein Einkommen aus der Beschäftigung bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften ausdrücklich von der Ruhensvorschrift ausgenommen sei, darin, ob die Beschäftigung bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wie dem Bayerischen Rundfunk als Verwendung im öffentlichen Dienst im Sinne des § 158 BBG angesehen werden könne.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat auch bereits - im Zusammenhang mit der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Ruhensvor Schriften - den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 1970 (BVerfGE 27, 364 ff.) dahin interpretiert, das Bundesverfassungsgericht habe in dieser Entscheidung keinen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Ruhensvorschriften anklingen lassen, soweit sie sich auf Einkünfte aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst "im engeren Sinne" (d.h. im Sinne des § 158 Abs. 5 Satz 1 BBG) beziehen (Urteil vom 15. Juli 1971 - BVerwG II C 21.68 - [Buchholz 232 § 160 BBG Nr. 8 = DÖD 1971, 210 = ZBR 1971, 350]); dies gerade wegen des von der Beschwerde für die weitere Klärungsbedürftigkeit der Tragweite des § 158 Abs. 5 BBG angeführten Satzes am Ende des genannten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (…a.a.O. S. 375), offen bleibe die Frage, wo die Grenze für die Anrechenbarkeit von Einkünften anderer Art auf die Versorgungsbezüge des Ruhestandsbeamten in anderen Fällen zu ziehen sei.

  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1973 - VI B 34.73
    Daß der Gesetzgeber die Beschäftigung bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder ihren Verbänden von den Ruhensvorschriften ausdrücklich ausgenommen hat, liegt an deren besonderer staatsrechtlicher Stellung, die mit der anderer öffentlich-rechtlicher Einrichtungen im Bundesgebiet, seien sie finanziell und wirtschaftlich auch noch so selbständig, nicht in allen Rechtsbeziehungen vergleichbar ist (vgl. u.a. BVerfGE 18, 385; BVerwGE 10, 355 [356]; 28, 345 [350 f.]; 30, 326 [330]).
  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 68.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1973 - VI B 34.73
    Daß der Gesetzgeber die Beschäftigung bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder ihren Verbänden von den Ruhensvorschriften ausdrücklich ausgenommen hat, liegt an deren besonderer staatsrechtlicher Stellung, die mit der anderer öffentlich-rechtlicher Einrichtungen im Bundesgebiet, seien sie finanziell und wirtschaftlich auch noch so selbständig, nicht in allen Rechtsbeziehungen vergleichbar ist (vgl. u.a. BVerfGE 18, 385; BVerwGE 10, 355 [356]; 28, 345 [350 f.]; 30, 326 [330]).
  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 1.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1973 - VI B 34.73
    Daß der Gesetzgeber die Beschäftigung bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder ihren Verbänden von den Ruhensvorschriften ausdrücklich ausgenommen hat, liegt an deren besonderer staatsrechtlicher Stellung, die mit der anderer öffentlich-rechtlicher Einrichtungen im Bundesgebiet, seien sie finanziell und wirtschaftlich auch noch so selbständig, nicht in allen Rechtsbeziehungen vergleichbar ist (vgl. u.a. BVerfGE 18, 385; BVerwGE 10, 355 [356]; 28, 345 [350 f.]; 30, 326 [330]).
  • BVerwG, 11.11.1959 - VI C 339.56
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1973 - VI B 34.73
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat bereits ausgesprochen, daß es für die Anwendung der von dem Ziel einer Vermeidung der Doppelbelastung öffentlicher Mittel geprägten Regelung des § 158 Abs. 5 BBG genügt, daß ein Austausch der Mittel, sei es durch Finanzausgleich, Steuern oder Beiträge, sei es durch Subventionen oder andere Zuschüsse tatsächlich erfolgt oder doch möglich ist (BVerwGE 9, 314 [315]; Urteil vom 10. März 1965 - BVerwG VI C 3.63 - [Buchholz 232 § 160 BBG Nr. 6 = ZBR 1967, 56]).
  • BVerwG, 10.03.1965 - VI C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1973 - VI B 34.73
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat bereits ausgesprochen, daß es für die Anwendung der von dem Ziel einer Vermeidung der Doppelbelastung öffentlicher Mittel geprägten Regelung des § 158 Abs. 5 BBG genügt, daß ein Austausch der Mittel, sei es durch Finanzausgleich, Steuern oder Beiträge, sei es durch Subventionen oder andere Zuschüsse tatsächlich erfolgt oder doch möglich ist (BVerwGE 9, 314 [315]; Urteil vom 10. März 1965 - BVerwG VI C 3.63 - [Buchholz 232 § 160 BBG Nr. 6 = ZBR 1967, 56]).
  • BVerwG, 15.07.1971 - II C 21.68

    Festsetzung ruhegehaltfähiger Dienstbezüge

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1973 - VI B 34.73
    Das Bundesverwaltungsgericht hat auch bereits - im Zusammenhang mit der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Ruhensvor Schriften - den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 1970 (BVerfGE 27, 364 ff.) dahin interpretiert, das Bundesverfassungsgericht habe in dieser Entscheidung keinen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Ruhensvorschriften anklingen lassen, soweit sie sich auf Einkünfte aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst "im engeren Sinne" (d.h. im Sinne des § 158 Abs. 5 Satz 1 BBG) beziehen (Urteil vom 15. Juli 1971 - BVerwG II C 21.68 - [Buchholz 232 § 160 BBG Nr. 8 = DÖD 1971, 210 = ZBR 1971, 350]); dies gerade wegen des von der Beschwerde für die weitere Klärungsbedürftigkeit der Tragweite des § 158 Abs. 5 BBG angeführten Satzes am Ende des genannten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (…a.a.O. S. 375), offen bleibe die Frage, wo die Grenze für die Anrechenbarkeit von Einkünften anderer Art auf die Versorgungsbezüge des Ruhestandsbeamten in anderen Fällen zu ziehen sei.
  • BVerwG, 14.06.1960 - II C 27.59
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1973 - VI B 34.73
    Daß der Gesetzgeber die Beschäftigung bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder ihren Verbänden von den Ruhensvorschriften ausdrücklich ausgenommen hat, liegt an deren besonderer staatsrechtlicher Stellung, die mit der anderer öffentlich-rechtlicher Einrichtungen im Bundesgebiet, seien sie finanziell und wirtschaftlich auch noch so selbständig, nicht in allen Rechtsbeziehungen vergleichbar ist (vgl. u.a. BVerfGE 18, 385; BVerwGE 10, 355 [356]; 28, 345 [350 f.]; 30, 326 [330]).
  • BVerwG, 30.01.1969 - II C 3.66

    Verantwortlichkeit von Trägern der Versorgungslast - Versorgung eines …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1973 - VI B 34.73
    Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner im Urteil vom 30. Januar 1969 - BVerwG II C 3.66 -, wenn auch nicht in den tragenden Gründen, bereits ausgesprochen, daß die Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt dem Träger der Versorgungslast aus einem früheren Dienstverhältnis insoweit mittelbar zugute kommen, als sie das von diesem zu zahlende Ruhegehalt "nach Maßgabe der Ruhensvorschriften" mindern.
  • BVerwG, 29.05.1980 - 6 C 43.78

    Anforderungen an die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von …

    Die öffentlichen Mittel als Ganzes zu betrachten ist dann gerechtfertigt, wenn sie zum mindesten teilweise einer einheitlichen Finanz- oder Wirtschaftshoheit unterliegen, so daß ein Austausch der Mittel, sei es durch Finanzausgleich, Steuern oder Beiträge, sei es durch Subventionen oder andere Zuschüsse, tatsächlich erfolgt oder doch "möglich" ist(…Urteil vom 10. März 1965 - BVerwG 6 C 3.63 - [a.a.O.];Beschlüsse vom 26. Juni 1973 - BVerwG 6 B 34.73 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 26] undvom 24. September 1973 - BVerwG 6 B 45.73 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 28]).
  • BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 438/89

    Betriebsrente bei Einkünften im öffentlichen Dienst - Kürzung der Betriebsrente …

    Dagegen ist es nicht erforderlich, daß ein solcher Austausch tatsächlich stattgefunden hat oder mit Sicherheit oder Wahrscheinlichkeit stattfinden wird (vgl. BVerwG Urteil vom 10. März 1965 - VI C 3.63 - Buchholz 232 § 160 BBG Nr. 6; Beschluß vom 26. Juni 1973 - VI B 34.73 - Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 26; Urteil vom 29. Mai 1980 - 6 C 43.78 - Buchholz 232.5 § 53 BeamtVG Nr. 2; Urteil vom 23. Oktober 1985 - 6 C 86.83 - BVerwGE 72, 174, 180 f.).
  • BVerwG, 24.09.1973 - VI B 45.73

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt ausgesprochen, daß es für die Anwendung der von dem Ziel einer Vermeidung der Doppelbelastung öffentlicher Mittel geprägten Regelung des § 158 Abs. 5 BBG genügt, wenn der Staat die Sicherstellung jener Mittel gewährleistet oder dies doch nach Lage des Falles "möglich" erscheint (vgl. BVerwGE 9, 314 [315]; Urteil vom 10. März 1965 - BVerwG VI C 3.63 - [Buchholz 232 § 160 BBG Nr. 6 = ZBR 1967, 56]; Beschluß vom 26. Juni 1973 - BVerwG VI B 34.73 -).
  • BVerwG, 25.02.1981 - 6 B 18.81

    Begründung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit Angriffen auf die …

    Die öffentlichen Mittel als Ganzes zu betrachten ist dann gerechtfertigt, wenn sie zum mindesten teilweise einer einheitlichen Finanz- oder Wirtschaftshoheit unterliegen, so daß ein Austausch der Mittel, sei es durch Finanzausgleich, Steuern oder Beiträge, sei es durch Subventionen oder andere Zuschüsse, tatsächlich erfolgt oder doch 'möglich' ist (Urteil vom 10. März 1965 - BVerwG 6 C 3.63 - [a.a.O.], Beschlüsse vom 26. Juni 1973 - BVerwG 6 B 34.73 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 26] und vom 24. September 1973 - BVerwG 6 B 45.73 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 28]).
  • BVerwG, 09.05.1984 - 6 B 15.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vergütung für eine Tätigkeit …

    Daß die Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt auf die Versorgungsbezüge anrechenbar sind, hat der beschließende Senat bereits in dem Beschluß vom 26. Juni 1973 - BVerwG 6 B 34.73 - (Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 26) für den Bayerischen Rundfunk entschieden.
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