Rechtsprechung
| BVerwG, 03.07.1995 - 6 B 34.95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Klage gegen das Nichtbestehen einer Wiederholungsprüfung in der zahnärztlichen Vorprüfung - Antrag auf Genehmigung des Rücktritts unter Vorlage zweier privatärztlicher Atteste und einer amtsärztlichen Stellungnahme - "Grundsätzliche Bedeutung" einer Rechtssache als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.1995 - 2 A 13321/94
- BVerwG, 03.07.1995 - 6 B 34.95
- BVerwG, 19.07.1995 - 6 PKH 3.95
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 03.07.1995 - 6 B 34.95
Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 26.76
Auszug aus BVerwG, 03.07.1995 - 6 B 34.95
Diese wiederum stimmt nicht nur mit der weit zurückreichenden Rechtsprechung anderer Obergerichte, sondern auch mit derjenigen des Bundesverwaltungsgerichts überein(Urteil vom 6. Juli 1979 - BVerwG 7 C 26.76 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 116 = DÖV 1980, 140). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 03.07.1995 - 6 B 34.95
Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
Nachträglicher Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen einer Erkrankung …
Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der Prüfling aufgrund einer vorübergehenden krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines physischen oder psychischen Zustands nicht in der Lage gewesen ist, in der Prüfung seine individuelle Leistungsfähigkeit nachzuweisen, und er diese Beeinträchtigung in der Zeit der Prüfung nicht erkennen konnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1963 - 7 C 141.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17 S. 48 und vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 ; Beschlüsse vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352 S. 84, vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210.85 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 223 S. 266 f. und vom 14. Juni 1983 - 7 B 107.82 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 176 S. 133 f.).Nicht erfasst sind Beeinträchtigungen der individuellen Leistungsfähigkeit aufgrund von Prüfungsstress und Examenspsychosen, da sie ihre Ursache in der Persönlichkeit des Prüflings haben, dem allgemeinen Lebensrisiko bzw. dem Risikobereich des Prüflings zugerechnet werden und die Folgen derartiger Beeinträchtigungen für die Prüfungsleistungen nicht quantifizierbar sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1963 - 7 C 141.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17 S. 48; vom 6. Juli 1979 - 7 C 26.76 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 116 S. 185 und vom 28. November 1980 - 7 C 54.78 - BVerwGE 61, 211 ; Beschluss vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352 S. 84).
Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit verbietet es mit Blick auf den Prüfungszweck, über derartige Leistungsmängel hinwegzusehen und die der tatsächlichen Leistungsfähigkeit entsprechenden Prüfungsleistung unberücksichtigt zu lassen (stRspr; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. August 1968 - 7 B 23.68 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 34 S. 3 f., vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210.85 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 223 S. 266 und vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352 S. 84).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2019 - 14 A 2071/16
ADHS im Erwachsenenalter berechtigt nicht zum Prüfungsrücktritt
Rn. 57 vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.7.1995 - 6 B 34.95 -, juris, Rn. 7,. - VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 9 S 502/09
Prüfungsunfähigkeit; Prüfungsangst; Dauerleiden
Die Frage, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu einer Prüfungsunfähigkeit im Rechtssinne führt, macht daher die Unterscheidung erforderlich, ob es sich um eine aktuelle und zeitweise Beeinträchtigung des Leistungsvermögens handelt oder ob die Leistungsminderung auf ein "Dauerleiden" zurückgeht, dessen Behebung nicht in absehbarer Zeit erwartet werden kann und das deshalb auch bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Prüflings berücksichtigt werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.07.1995 - 6 B 34/95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352;… Niehues, a.a.O., RdNr. 121).Anderes gilt nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst, wenn die psychische Beeinträchtigung "über allgemeine Examenspsychosen hinausgeht" und "Krankheitswert" erreicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.07.1995 - 6 B 34/95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352; vgl. dazu auch Senatsurteil vom 27.02.1996 - 9 S 486/95 -), was grundsätzlich nicht angenommen werden kann, wenn die Angststörung an die spezifische Prüfungssituation gebunden ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.06.2003 - 14 A 624/01 -, NWVBl. 2005, 187 mit Nachweisen zur medizinischen Einordnung).
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2021 - 9 S 556/21
Nachteilsausgleich während der juristischen Staatsprüfung bei Bestehen eines …
Bei einem Dauerleiden ist zwar ein Prüfungsrücktritt von vornherein ausgeschlossen, da im Zusammenhang mit dem Rücktritt von der Prüfung grundsätzlich nur die zeitweise Beeinträchtigung des physischen und psychischen Zustands eines Prüflings und nicht etwa ein Dauerleiden zur Anerkennung einer Prüfungsunfähigkeit im Rechtssinne führen kann (BVerwG, Beschluss vom 03.07.1995 - 6 B 34.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2014 - 10 S 5.14
Erwerb der Laufbahnbefähigung; Polizeivollzugsdienst; Nichtbestehen einer …
Etwas anderes mag bei Vorliegen einer schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigung gelten, die über eine allgemeine Examenspsychose hinausgeht und Krankheitswert hat, wobei in diesem Fall zu prüfen wäre, inwieweit ein die Leistungsfähigkeit des Prüflings prägendes Dauerleiden vorliegt, das ebenfalls nicht zu einer Prüfungsunfähigkeit im Rechtssinne führt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 7 B 210.85 -, NVwZ 1986, 377, juris Rn. 6; Beschluss vom 3. Juli 1995 - BVerwG 6 B 34.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352, juris Rn. 7). - VGH Baden-Württemberg, 29.04.2016 - 9 S 582/16
Prüfungsrücktrittsausschluss bei Overloads bei Personen mit Asperger-Syndrom
Die Frage, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu einer Prüfungsunfähigkeit im Rechtssinne führt, macht daher die Unterscheidung erforderlich, ob es sich um eine aktuelle und zeitweise Beeinträchtigung des Leistungsvermögens handelt oder ob die Leistungsminderung auf ein "Dauerleiden" zurückgeht, dessen Behebung nicht in absehbarer Zeit erwartet werden kann und das deshalb auch bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Prüflings berücksichtigt werden muss (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.07.1995 - 6 B 34.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352, und vom 13.12.1985 - 7 B 210.85 -, juris; Senatsbeschlüsse vom 09.03.2015 …und vom 02.04.2009, jeweils a.a.O.;… Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 258). - VGH Baden-Württemberg, 09.03.2015 - 9 S 412/15
Nachteilsausgleich bei Ärztlicher Prüfung
Im Zusammenhang mit dem Rücktritt von der Prüfung kann grundsätzlich nur die zeitweise Beeinträchtigung des physischen und psychischen Zustands eines Prüflings und nicht etwa ein Dauerleiden zur Anerkennung einer Prüfungsunfähigkeit im Rechtssinne führen (BVerwG, Beschluss vom 03.07.1995 - 6 B 34.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352). - VG Arnsberg, 01.09.2016 - 9 K 2666/15
Abänderung von Prüfungsergebnissen in einem Studium aufgrund einer …
Rn. 40 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1995 - 6 B 34.95 -, juris, Rn. 7; VGH BW, a. a. O., juris, Rn. 4. - OVG Niedersachsen, 27.06.2024 - 2 LB 280/20
Klage gegen das endgültige Nichtbestehen einer leistungsnachweispflichtigen …
Nicht erfasst sind Beeinträchtigungen der individuellen Leistungsfähigkeit aufgrund von Prüfungsstress und Examenspsychosen, da sie ihre Ursache in der Persönlichkeit des Prüflings haben, dem allgemeinen Lebensrisiko bzw. dem Risikobereich des Prüflings zugerechnet werden und die Folgen derartiger Beeinträchtigungen für die Prüfungsleistungen nicht quantifizierbar sind (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 28.11.1980 - 7 C 54.78 -, juris Rn.17; Beschl. v. 3.7.1995 - 6 B 34.95 -, juris Rn. 7 …und Urt. v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 -, juris Rn. 18). - VG Magdeburg, 28.01.2016 - 7 B 158/16
Nachteilsausgleich durch Ablegung der Prüfung im Wege alternativer Prüfungsform, …
Im Zusammenhang mit dem Rücktritt von der Prüfung kann grundsätzlich nur die zeitweise Beeinträchtigung des physischen und psychischen Zustands eines Prüflings und nicht etwa ein Dauerleiden zur Anerkennung einer Prüfungsunfähigkeit im Rechtssinne führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.07.1995 - 6 B 34.95 -, juris m. w. N.). - VG Arnsberg, 19.02.2010 - 9 K 1116/08
Anspruch auf Genehmigung des Rücktritts von der ersten Wiederholungsprüfung im …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2022 - 1 LB 716/17
Gewährung einer Fristverlängerung für universitäre Prüfungsleistung im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - 19 A 444/13
Anspruch eines bereits in die Prüfung eingetretenen Lehramtsanwärters auf …
- OVG Niedersachsen, 27.03.2026 - 2 ME 208/25
Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit
- VG Hannover, 14.03.2018 - 6 A 2357/16
Manische Depression; Prüfung; Rücktritt; Prüfungsunfähigkeit; Attest; …
- VG Arnsberg, 27.03.2013 - 9 K 2273/12
Anspruch eines Kommissaranwärters auf Wiederholung des 3000-Meter-Laufs i.R.d. …
- VG Berlin, 11.02.2015 - 12 K 100.14
Nichtbestehen einer mündlichen Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das …
- VG München, 21.09.2021 - M 3 K 18.4900
Nichtbestehen der Mittleren Reife
- VGH Hessen, 27.07.2023 - 6 A 184/23
Prüfungsunfähigkeit wegen wegen infektionsbedingter oder psychovegetativer …
- VG Arnsberg, 19.02.2010 - 9 K 1024/09
Nachprüfung einer endgültig nicht bestandenen Zweiten Staatsprüfung für das …
- BVerwG, 19.07.1995 - 6 PKH 3.95
Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Beschwerde gegen die …
- VG Düsseldorf, 20.05.2021 - 10 L 950/21
- VG Schleswig, 27.05.2016 - 7 A 272/14
- VG Frankfurt/Main, 21.05.2003 - 12 E 3312/01
Säumnis bei der zahnärztlichen Vorprüfung
- VG Arnsberg, 12.12.2001 - 10 K 2943/01
Rücktritt vom schriftlichen Teil derärztlichen Vorprüfung unter Vorlage eines …
- OVG Niedersachsen, 23.04.1999 - 10 M 1330/99
Tierärztliche Prüfung; Versäumnis der Prüfung; Bescheinigung, ärztliche; Grund, …
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