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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.01.2015 - 6 B 35.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,909
BVerwG, 08.01.2015 - 6 B 35.14 (https://dejure.org/2015,909)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.2015 - 6 B 35.14 (https://dejure.org/2015,909)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 6 B 35.14 (https://dejure.org/2015,909)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nutzungsbedingungen für die Fahrzeugübergangseinrichtungen zum Sylt Shuttle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14d S 1 Nr 6 AEG 1994, § 14e S 1 Nr 4 AEG 1994, § 14 Abs 1 S 1 AEG 1994, Art 5 Abs 1 S 2 EGRL 14/2001, § 10 Abs 5 EIBV 2005
    Nutzungsbedingungen für die Fahrzeugübergangseinrichtungen zum Sylt Shuttle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14d S 1 Nr 6 AEG 1994, § 14e S 1 Nr 4 AEG 1994, § 14 Abs 1 S 1 AEG 1994, Art 5 Abs 1 S 2 EGRL 14/2001, § 10 Abs 5 EIBV 2005
    Nutzungsbedingungen für die Fahrzeugübergangseinrichtungen zum Sylt Shuttle

  • Wolters Kluwer

    Nutzungsbedingungen für die Fahrzeug-Übergangseinrichtungen für die Standorte Niebüll und Westerland i.R.e. Widerspruchs (hier: Autozug als sog. Sylt Shuttle)

  • ra.de
  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 2 Abs. 3c AEG; § ... 14 Abs. 1 S. 1 AEG; § 14d S. 1 Nr. 6 AEG; § 14e Abs. 1 Nr. 4 AEG; § 14f AEG; § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Art. 5 Abs. 1 S. 2 RL 2001/14/EG; § 3 Abs. 1 EIBV; § 5 Abs. 1 EIBV; § 10 Abs. 1 S. 2 EIBV; § 24 Abs. 1 EIBV
    Eisenbahninfrastruktur (Nutzungsbedingungen, Zugang, Entgeltgebühren) Verladestationen; Änderung von Nutzungsbedingungen; Widerspruchsfrist; Änderung der Entgelthöhen; Entgeltansprüche; Entgeltliste; Unterrichtung; Widerspruchsbefugnis; Begriff des M

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsbedingungen für die Fahrzeug-Übergangseinrichtungen für die Standorte Niebüll und Westerland i.R.e. Widerspruchs (hier: Autozug als sog. Sylt Shuttle)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.09.2011 - 6 C 17.10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Anreizsystem; Ausschlussgrund; Bereitstellungs- …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 6 B 35.14
    Rn. 12 Auf dieser tatsächlichen Grundlage, die nicht durch weitere tatsächliche Feststellungen verbreitert werden muss, erweist sich die Bewertung des Oberverwaltungsgerichts, dass ein sachlicher Grund für einen Vorrang der von der Klägerin benutzten Zugkonfiguration nicht besteht und damit ein Verstoß gegen das eisenbahnrechtliche Diskriminierungsverbot aus § 14 Abs. 1 Satz 1 AEG, § 3 Abs. 1 EIBV (vgl. dazu allgemein: BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 6 C 17.10 - BVerwGE 140, 359 Rn. 70 f.) gegeben ist, ohne Weiteres als zutreffend und damit einer Klärung in einem Revisionsverfahren nicht bedürftig.

    Rn. 17 Unter Berücksichtigung der Informationsfunktion, die Nutzungsbedingungen zu erfüllen haben (vgl. insbesondere im Zusammenhang mit finanziellen Sicherungen: BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 6 C 17.10 - BVerwGE 140, 359 Rn. 57), genügt es nicht, wenn die Klägerin dem von dem Oberverwaltungsgericht in vertretbarer Klauselauslegung gefundenen Charakter der Reservierungsgebühr als - auch - eines Sicherungsmittels im Ergebnis nur ihr Verständnis im Sinne einer bloßen Entgeltvorauszahlung entgegensetzt.

    Was die zulässige Höhe von Sicherungsmitteln im Sinne des § 5 Abs. 1 EIBV anbelangt, gibt es für die Einschätzung der Klägerin, der Senat habe in seiner Rechtsprechung (BVerwG, Urteile vom 29. September 2011 - 6 C 17.10 - BVerwGE 140, 359 Rn. 57, 59 …und vom 13. Juni 2012 - 6 C 42.10 - Buchholz 442.09 § 14e AEG Nr. 2 Rn. 38, 40) allgemein und unabhängig von dem jeweils zu beurteilenden Einzelfall jedenfalls Sicherheitsleistungen in Höhe von drei Monatsentgelten akzeptiert, keine Grundlage.

  • BVerwG, 13.06.2012 - 6 C 42.10

    Anreizsystem; Diskriminierungsverbot; Eisenbahninfrastruktur; …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 6 B 35.14
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung den Standpunkt eingenommen, dass der nationale Gesetzgeber alle Serviceeinrichtungen nach § 2 Abs. 3c AEG der Eisenbahninfrastruktur zugerechnet und dem Zugangsrecht aus § 14 Abs. 1 Satz 1 AEG unterstellt hat, ohne dabei den in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2001/14/EG enthaltenen einschränkenden Vorbehalt des Fehlens vertretbarer Alternativen unter Marktbedingungen zu übernehmen (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 6 C 42.10 - Buchholz 442.09 § 14e AEG Nr. 2 Rn. 42 f. mit Hinweis auf die Sonderregelung des § 10 Abs. 6 Nr. 2 EIBV für Wartungseinrichtungen, vgl. dazu: BR-Drs.

    Was die zulässige Höhe von Sicherungsmitteln im Sinne des § 5 Abs. 1 EIBV anbelangt, gibt es für die Einschätzung der Klägerin, der Senat habe in seiner Rechtsprechung (BVerwG, Urteile vom 29. September 2011 - 6 C 17.10 - BVerwGE 140, 359 Rn. 57, 59 und vom 13. Juni 2012 - 6 C 42.10 - Buchholz 442.09 § 14e AEG Nr. 2 Rn. 38, 40) allgemein und unabhängig von dem jeweils zu beurteilenden Einzelfall jedenfalls Sicherheitsleistungen in Höhe von drei Monatsentgelten akzeptiert, keine Grundlage.

  • BVerwG, 21.03.2014 - 6 B 55.13

    Verhältnis der Stilllegungsgenehmigung nach § 11 AEG 1994 zur …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 6 B 35.14
    Der Senat hat sich zur Begründung zwar in ausdrücklicher Form nur auf das nationale Recht - vor allem auf dessen Systematik - bezogen, hätte die besagte Feststellung indes ersichtlich nicht treffen können, wenn er Zweifel an deren Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht gehabt hätte (vgl. insoweit bestätigend auch: BVerwG, Beschluss vom 21. März 2014 - 6 B 55.13 - N&R 2014, 245 Rn. 16).
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