Rechtsprechung
| BVerwG, 26.04.1978 - 6 B 36.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verkennung des Unterschiedes zwischen der Begründung einer Revision und der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassung wegen Rechtsfragen betreffend die Anwendung auslaufenden Rechts - "Umdeutung" einer ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 06.11.1975 - II A 145/74
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.11.1977 - V A 50/76
- BVerwG, 26.04.1978 - 6 B 36.78
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1978 - 6 B 36.78
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren Klärung im künftigen Revisionsverfahren geboten und der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (BVerwGE 13, 90 [91, 92]; ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 01.12.1969 - VI B 60.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1978 - 6 B 36.78
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung auslaufenden Rechts ergeben, der Rechtssache aber regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geben (vgl. u.a. Beschluß vom 1. Dezember 1969 - BVerwG 6 B 60.68 - mit zahlreichen Nachweisen). - BVerwG, 06.04.1967 - II C 9.67
Rückforderung einer nach Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen weitergezahlten …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1978 - 6 B 36.78
Die Beschwerde übersieht insoweit, daß das Berufungsgericht die entscheidungserhebliche Feststellung, der Kläger habe die streitige Stellenzulage vom 1. August 1971 an ohne Rechtsgrund erhalten - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einem rechtsähnlichen Fall (vgl. Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 2 C 9.67 -) -, unmittelbar aus dem seinerzeit geltenden Landesbesoldungsgesetz herleitet und nicht auf den Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsakts stützt.
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 29.01.1981 - 6 B 36.78 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Hilfe zur Pflege - Beiträge zur angemessenen Alterssicherung - Bemessung - Vererblichkkeit
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 29.01.1981 - 6 B 36.78
- BVerwG, 06.05.1981 - 5 C 38.81
- BVerwG, 04.08.1981 - 5 C 38.81
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 40.86
Pflegeperson - Hilfe zum Lebensunterhalt - Sozialhilfe - Alterssicherung
Die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe sind dem Bundesverwaltungsgericht weitgehend im grundsätzlichen Ansatz des voraussichtlichen sozialhilferechtlichen Bedarfs der Pflegeperson gefolgt (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 29. Januar 1981 - 6 B 36.78 -; BayVGH, Urteil vom 2. Dezember 1983 - 12 B 83 A. 618 - ; OVG Bremen, Beschluß vom 26. Juli 1984 - 2 B 73/84 - ; HessVGH, Urteil vom 24. Juni 1986 - IX OE 44/82 - kritisch; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. September 1989 - 8 A 1212/87 - ; anderer Ansicht OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Oktober 1978 - IV A 201/76 - und Urteil vom 18. Dezember 1980 - 4 A 147/78 - und das Berufungsurteil). Hiervon ist auch das Oberverwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom 29. Januar 1981 - 6 B 36.78 - (FEVS 31, 177) ausgegangen.
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