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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.1998 - 6 B 42.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15491
BVerwG, 19.05.1998 - 6 B 42.98 (https://dejure.org/1998,15491)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1998 - 6 B 42.98 (https://dejure.org/1998,15491)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1998 - 6 B 42.98 (https://dejure.org/1998,15491)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1998 - 6 B 42.98
    Dies kann zwar der Fall sein, wenn die der Entscheidung zugrunde gelegten gutachterlichen Äußerungen in sich widersprüchlich sind, sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1998 - 6 B 42.98
    Dies kann zwar der Fall sein, wenn die der Entscheidung zugrunde gelegten gutachterlichen Äußerungen in sich widersprüchlich sind, sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1998 - 6 B 42.98
    Ein Gericht verletzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung seine Aufklärungspflicht nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die durch einen anwaltlich vertretenen Beteiligten nicht beantragt war (vgl. etwa Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161).
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