Rechtsprechung
| BVerwG, 17.07.1975 - VI B 43.75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 27.05.1975 - IV D 80/75
- BVerwG, 17.07.1975 - VI B 43.75
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.09.1974 - VI B 29.74
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Beschwerde - Kostenentscheidung …
- BVerwG, 06.04.1981 - 6 C 152.80
Erstattung von Rechtsanwaltskosten - Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer - …
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der in Wehrpflicht Sachen gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, soweit sie nicht die Nichtzulassung der Revision betreffen, ausgeschlossen sind; das gilt auch dann, wenn der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt und lediglich noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden ist; nur diese Auslegung entspricht dem Sinn und Zweck der Einschränkung der Rechtsmittel in den §§ 32 und 34 WPflG (vgl. Beschlüsse vom 18. September 1974 - BVerwG 6 B 29.74 - [Buchholz 443.0 § 34 WPflG Nr. 37] und vom 17. Juli 1975 - BVerwG 6 B 43.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 44]). - BVerwG, 05.08.1977 - 2 B 40.77
Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes - …
Im vorliegenden Fall handelt es sich aber nicht um eine Streitigkeit, die die Ausführung des Wehrpflichtgesetzes betrifft, sondern um einen Schadensersatzanspruch aus § 24 Abs. 1 Satz 2 des Soldatengesetzes, hier anzuwenden in der Fassung vom 22. April 1969 (BGBl. I S. 314) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Verwaltungsgericht angeführten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1975 - BVerwG VI B 43.75 -.
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