Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13 |
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ein Aufenthaltsverbot über 6 Monate im Umkreis eines Schlachthofs
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 43/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 41/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 48/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13).
- VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 43/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 44/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 41/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 48/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13).
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 44/13 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 44/13
- OVG Niedersachsen, 16.01.2014 - 11 ME 313/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 44/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 43/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 44/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 41/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 44/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 48/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 44/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13).
- VG Hannover, 16.06.2016 - 10 B 1562/16
Beißvorfall; Gefahrenverdacht; Gefährlicher Hund; Gefährlichkeitsfeststellung; …
Rn. 22 Nach der vom Gesetzgeber unter Berücksichtigung der gewandelten Anschauung in der Bevölkerung im NHundG getroffenen Risikobewertung ist es einem Hundebesitzer auch generell zumutbar, schon bei einem Gefahrenverdacht seine persönlichen Voraussetzungen nachzuweisen und einen Wesenstest mit dem Hund durchzuführen (so auch VG Osnabrück, Beschluss vom 30.7.2013 - 6 B 44/13 -, n. v.).
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