Rechtsprechung
| BVerwG, 29.10.1996 - 6 B 45.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiederholung der zahnärztlichen Vorprüfung - Beantwortung von entscheidungserheblichen und konkreten Rechtsfragen des revisiblen Rechts mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite - Rüge der Fehlerhaftigkeit einer Ladung durch den Prüfling - Verzicht auf die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 06.03.1996 - 7 B 94.981
- BVerwG, 29.10.1996 - 6 B 45.96
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 6 B 45.96
Diese Mitwirkungspflicht hat ihren Rechtsgrund in dem auch im Prüfungsrechtsverhältnis geltenden Grundsatz von Treu und Glauben und in dem der Chancengleichheit, der es verbietet, daß ein Prüfling durch einen unzulässigen Prüfungsrücktritt seine Chancen gegenüber seinen Mitprüflingen gleichheitswidrig verbessert, indem er sich eine ihm nicht zustehende Prüfungschance verschafft (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 6 B 45.96
Nur darin kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache liegen (vgl. BVerwGE 13, 90, 91 f) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]. - BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 6 B 45.96
In diesem Fall beruht das Berufungsurteil weder auf der hinwegdenkbaren Begründung, noch ist die Klärung mit ihr etwa zusammenhängender Grundsatzfragen in einem Revisionsverfahren zu erwarten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 m.w.N.). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 6 B 45.96
Nur darin kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache liegen (vgl. BVerwGE 13, 90, 91 f) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61].
- BVerwG, 24.02.2003 - 6 C 22.02
Habilitation; Lehrbefugnis; mündliche Prüfung; zahnärztliche Abschlussprüfung.
Seinem Vorbringen steht bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls der Einwand unzulässiger Rechtsausübung (Verwirkung) entgegen (zur Anwendung dieses Grundsatzes im Prüfungsrecht vgl. Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG 7 C 26.70 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 42;… Urteil vom 7. Oktober 1988, a.a.O., S. 286; Beschluss vom 29. Oktober 1996 - BVerwG 6 B 45.96 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 375). - OVG Schleswig-Holstein, 20.01.1997 - 1 M 54/96
Pächter; Baggersee; Gewerbliche Angelnutzung; Wasserrechtliche Erlaubnis; …
Auch über das vom Antragsteller zu 2) in dieser Sache beim Verwaltungsgericht anhängige einstweilige Rechtsschutzverfahren (Az.: - 6 B 45/96 -) ist nach Kenntnis des Senats noch nicht entschieden worden. - VG Würzburg, 12.03.2008 - W 2 K 07.1270
Fachabitur; mündliche Prüfung; ordnungsgemäße Ladung
Grundsätzlich setzt das Erscheinen eines Prüflings zu einem bestimmten Prüfungstermin eine ordnungsgemäße Ladung voraus, welche die Prüfungsbehörde nachzuweisen hat (vgl. BVerwG, B.v. 29.10.1996 - 6 B 45.96 - Buchholz 421.0, Nr. 375).
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