Rechtsprechung
| BVerwG, 27.12.1967 - VI B 46.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die ordnungsgemäße "Darlegung" der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung - "Zweifel" an der Dienstfähigkeit bzw. ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1967 - VI A 709/66
- BVerwG, 27.12.1967 - VI B 46.67
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82
Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung - …
Ferner ist aber bereits hinreichend geklärt, daß die an den Beamten gerichtete Aufforderung, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstunfähigkeit (bzw. Dienstfähigkeit) ärztlich untersuchen zu lassen, von den Verwaltungsgerichten nur darauf überprüft werden kann, ob sie - insbesondere unter Berücksichtigung der soeben dargelegten Gesichtspunkte - ermessensfehlerhaft, insbesondere ob sie willkürlich ist (vgl. OVG Münster, ZBR 1974, 362, 363; vgl. auch Beschlüsse vom 27. Dezember 1967 - BVerwG 6 B 46.67 - und vom 10. März 1980 - BVerwG 2 B 65.78 - sowie Battis, Bundesbeamtengesetz, § 42 Anm. 4). - BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erledigung eines …
Die auf § 45 Abs. 1 Satz 3 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 1970 (GV. NW. S. 344) gestützte Aufforderung an den Kläger, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstfähigkeit ärztlich - und zwar durch einen Psychiater - untersuchen zu lassen, war nach der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts verwaltungsgerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob sie nach den im Einzelfall gegebenen Verhältnissen ermessensfehlerhaft, insbesondere ob sie willkürlich war (OVG Münster, ZBR 1974, 362 [363] = NJW 1975, 405; vgl. auch Beschlüsse vom 27. Dezember 1967 - BVerwG 6 B 46.67 - und vom 2. April 1968 - BVerwG 6 B 55.67 - [ZBR 1969, 49, 50]). - BVerwG, 01.03.1974 - III B 69.73
Anforderungen an die Bestimmung des maßgeblichen Stichtags des Aufenthaltes zur …
Im übrigen können auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit den Rügen, daß die Grundsätze der Beweiswürdigung oder die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze verletzt seien, regelmäßig keine Verfahrensmängel begründet werden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1960 - BVerwG VIII 84.60 -, vom 8. September 1961 - BVerwG VIII B 176.60 -, vom 27. Dezember 1967 - BVerwG VI B 46.67 -, vom 5. August 1969 - BVerwG II B 26.69 - vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62] und vom 22. Februar 1973 - BVerwG II B 11.72 -).
- BVerwG, 02.04.1968 - VI B 55.67
Anordnung einer ärztlichen Untersuchung bezüglich der Dienstfähigkeit eines …
Dabei handelt es sich im übrigen um Fragen des Einzelfalles, die einer rechtsgrundsätzlichen Bedeutung entbehren (vgl. hierzu Beschluß vom 27. Dezember 1967 - BVerwG VI B 46.67 -). - BVerwG, 06.08.1970 - II B 81.69
Anforderungen an die Zulassung einer Revision - Rechtsanspruch auf Versorgung als …
Soweit die Beschwerde schließlich im Zusammenhang mit den Verfahrensrügen die Verletzung der Denkgesetze rügt, verkennt sie, daß die Rüge von Denkfehlern keine Verfahrensrüge ist, sondern die Anwendung sachlichen Rechts betrifft (so bereits BVerwG, Beschluß vom 21. April 1961 - BVerwG II B 41.60 - ständige Rechtsprechung), und daß die Rüge der Verletzung von Denkgesetzen der Rechtssache übrigens auch keine grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) verleiht (BVerwG, Beschluß vom 27. Dezember 1967 - BVerwG VI B 46.67 -). - BVerwG, 04.04.1968 - VI B 5.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Dienststelle …
Das Vorbringen der Beschwerde, vom Berufungsgericht seien bei der Würdigung der Frage der Zugehörigkeit des Klägers zur Geheimen Staatspolizei die Denkgesetze verletzt worden, weil es den beruflichen Werdegang des Klägers, insbesondere die Tatsache seiner Zugehörigkeit zur Geheimen Staatspolizei seit 1938, unberücksichtigt gelassen habe, kann schon deswegen nicht zur Zulassung der Revision führen, weil die Rüge der Verletzung von Denkgesetzen weder der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO verleiht noch einen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO betrifft (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 27. Dezember 1967 - BVerwG VI B 46.67 - und vom 19. Januar 1968 - BVerwG II B 18.67 -).
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