Rechtsprechung
| BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 46.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Qualifizierte Notwehrsituation im Kriegsdienstverweigerungsrecht - Angriffe gegen die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts
Verfahrensgang
- VG Kassel, 21.03.1979 - I E 175/78
- BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 46.79
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70
Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 46.79
Entgegen der Auffassung der Beschwerde widerspricht das angefochtene Urteil auch nicht den Urteil des später in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 95.70 - (BVerwGE 39, 269).Mit diesem Vorbringen kann aber eine Abweichung des angefochtenen Urteils in einer konkreten Rechts frage von der Rechtsauffassung der Entscheidung BVerwGE 39, 269 nicht dargetan werden.
Das Verwaltungsgericht hat nach alledem aufgrund dieses im wesentlichen im tatsächlichen Bereich liegenden Anschauungsmaterials in Übereinstimmung mit der Entscheidung BVerwGE 39, 269 und der hieran anknüpfenden Rechtsprechung des beschließenden Senats die zutreffende Rechtsauffassung vertreten, daß es nicht auf die Wahl der Verhaltensalternative, sondern die dieser Wahl zugrundeliegenden Motivation ankommt (vgl. auch BVerwGE 55, 217 [219]).
- BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 46.79
Insbesondere weicht es nicht von dem in der Beschwerdebegründung angeführten Urteil des ursprünglich in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Oktober 1958 - BVerwG 7 C 235.57 - (BVerwGE 7, 242) ab.Entscheidend ist also auch in derartigen Fällen das Vorhandensein einer "echten" Gewissensentscheidung, die der Wehrpflichtige für sich bindend und unbedingt verpflichtend erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln kann (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]; BVerwGE 7, 242 [247]; 38, 358 [359/360]; 43, 9 [13]).
- BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge von Subsumtionsmängeln des …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 46.79
Im übrigen könnte auch nur im Rahmen der Gesamtwürdigung der Persönlichkeit und des Verhaltens des Antragstellers abschließend beurteilt werden, ob eine durch eine Tötungshandlung in Ausnahmesituationen der von der Beschwerde angesprochenen Art ausgelöste Gewissensbelastung zu einer für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer relevanten Gewissensentscheidung geführt hat (vgl. Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG 6 C 95.74/6 B 70.74 -).Es handelt sich demnach weitgehend um einzelfallbezogene Fragen der Tatsachen- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts, die nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde nach Maßgabe des § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG sein können (vgl. auch hierzu den Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG 6 C 95.74/6 B 70.74 -).
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 46.79
Entscheidend ist also auch in derartigen Fällen das Vorhandensein einer "echten" Gewissensentscheidung, die der Wehrpflichtige für sich bindend und unbedingt verpflichtend erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln kann (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]; BVerwGE 7, 242 [247]; 38, 358 [359/360]; 43, 9 [13]). - BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 46.79
Das Verwaltungsgericht hat nach alledem aufgrund dieses im wesentlichen im tatsächlichen Bereich liegenden Anschauungsmaterials in Übereinstimmung mit der Entscheidung BVerwGE 39, 269 und der hieran anknüpfenden Rechtsprechung des beschließenden Senats die zutreffende Rechtsauffassung vertreten, daß es nicht auf die Wahl der Verhaltensalternative, sondern die dieser Wahl zugrundeliegenden Motivation ankommt (vgl. auch BVerwGE 55, 217 [219]). - BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 46.79
In diesen Entscheidungen werden die rechtlichen Abgrenzungskriterien zwischen "normalen" Kriegssituationen und "qualifizierten" Not wehr-(Nothilfe-)Situationen im Sinne der in der Beschwerdeschrift angeführten Grundsatzentscheidung des beschließenden Senats vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 18.73 - (BVerwGE 44, 313) eingehend umschrieben (vgl. dazu auch den Beschluß vom 21. Februar 1979 - BVerwG 6 B 96.78 - mit Nachweisen). - BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 116.69
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 46.79
Entscheidend ist also auch in derartigen Fällen das Vorhandensein einer "echten" Gewissensentscheidung, die der Wehrpflichtige für sich bindend und unbedingt verpflichtend erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln kann (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]; BVerwGE 7, 242 [247]; 38, 358 [359/360]; 43, 9 [13]). - BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79
Berücksichtigung der gesamten Persönlichkeit des Antragstellers und seine …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 46.79
Auch insoweit übersieht die Beschwerde, daß es sich hierbei um Fragen der dem Verwaltungsgericht obliegenden tatsächlichen Würdigung handelt, die nicht Gegenstand einer Divergenzbeschwerde sein können (vgl. auch Beschluß vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 -). - BVerwG, 24.09.1969 - I WD 4.69
Herabsetzung des Dienstgrades eines Leutnants in Reserve in den untersten …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 46.79
Entscheidend ist also auch in derartigen Fällen das Vorhandensein einer "echten" Gewissensentscheidung, die der Wehrpflichtige für sich bindend und unbedingt verpflichtend erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln kann (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]; BVerwGE 7, 242 [247]; 38, 358 [359/360]; 43, 9 [13]). - BVerwG, 30.10.1978 - 6 B 62.78
Nichtzulassungsbeschwerde - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderung …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 46.79
Die Beschwerde übersieht in diesem Zusammenhang, daß die von außen kommenden Anregungen der verschiedensten Art, die den Wehrpflichtigen veranlassen, sich mit der Problematik der Kriegsdienstverweigerung auseinanderzusetzen, einer Gewissensentscheidung nicht etwa gleichstehen, sondern daß sie nur deren "Grundlage" sein können, d.h. daß sie sich zu einer Gewissensentscheidung entwickeln oder verdichten können (vgl. u.a. Beschluß vom 30. Oktober 1978 - BVerwG 6 B 62.78 - mit Nachweisen). - BVerwG, 21.02.1979 - 6 B 96.78
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Abgrenzung einer …
- BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 47.79
Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Abweichung …
- BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 32.80
Voraussetzungen für die Anerkennung einer Kriegsdienstverweigerung - Anstoß zu …
Doch stehen den Wehrpflichtigen leitende verstandesmäßige Erwägungen einer Gewissensentscheidung nicht etwa gleich, sondern sie können nur deren "Grundlage" sein, d.h. sie können sich zu einer Gewissensentscheidung entwickeln oder verdichten (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. Januar 1976 - BVerwG 6 B 88.75 -, vom 11. September 1978 - BVerwG 6 B 57.78 -, vom 30. Oktober 1978 - BVerwG 6 B 62.78 -, vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 - und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 B 46.79 -).Damit kann aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 27. August 1979 - BVerwG 6 B 46.79 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 05.02.1980 - 6 CB 100.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begründung einer …
Abgesehen davon handelt es sich bei der Frage der gewissensmäßigen Belastung eines Kriegsdienstverweigerers in Konfliktsituationen um die auf den Einzelfall bezogene Tatsachen- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts, die nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde nach Maßgabe des § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG sein kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 27. August 1979 - BVerwG 6 B 46.79 - mit Nachweisen). - BVerwG, 06.07.1984 - 6 B 8.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …
Das Verwaltungsgericht hat sich dabei vielmehr im Rahmen der vom 7. Senat vertretenen und später von dem beschließenden Senat fortentwickelten Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. August 1979 - BVerwG 6 B 46.79 - m.weit.Nachw.) gehalten. - BVerwG, 02.10.1980 - 6 ER 215.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Im übrigen könnte nur im Rahmen der Gesamtwürdigung der Persönlichkeit und des Verhaltens des Klägers abschließend beurteilt werden, ob eine durch eine Tötungshandlung in Ausnahmesituationen der von Verwaltungsgericht angesprochenen Art ausgelöste Gewissensbelastung zu der für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wesentlichen Gewissensentscheidung geführt hat (vgl. Beschluß vom 27. August 1979 - BVerwG 6 B 46.79 -).
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