Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13 |
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ein Aufenthaltsverbot über 6 Monate im Umkreis eines Schlachthofs
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 43/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 41/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 48/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13).
- VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 43/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 44/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 41/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 48/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13).
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 16.12.2013 - 6 B 48/13 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 16.12.2013 - 6 B 48/13
- OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2014 - 2 MB 2/14
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 48/13 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 48/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 43/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 48/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 41/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 48/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13).
- VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 43/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 44/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 41/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13).
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