Rechtsprechung
| BVerwG, 14.02.2017 - 6 B 49.16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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BMG § 51 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2
Melderegister; Auskunftssperre; berufliche Tätigkeit; Angehöriger einer Berufsgruppe; abstrakte Gefahr; Gefahrenprognose; Gefährdungstatbestände; Anzahl; Häufigkeit; Vorfälle. - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
BMG § 51 Abs. 1
Angehöriger einer Berufsgruppe; Anzahl; Auskunftssperre; Gefahrenprognose; Gefährdungstatbestände; Häufigkeit; Melderegister; Vorfälle; abstrakte Gefahr; berufliche Tätigkeit - rechtsinformationen.bund.de
Erteilung einer Auskunftssperre wegen Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 51 Abs 1 BMG
Erteilung einer Auskunftssperre wegen Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe - Wolters Kluwer
Rechtfertigung der Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister durch die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe (hier: Bewährungshelfer); Berurteilung der Überschreitung der maßgeblichen Gefahrenschwelle in Bezug auf eine konkrete Person durch Darlegung ihrer ...
- doev.de
Erteilung einer Auskunftssperre wegen Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 -2; BMG § 51 Abs. 1
Rechtfertigung der Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister durch die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe (hier: Bewährungshelfer); Berurteilung der Überschreitung der maßgeblichen Gefahrenschwelle in Bezug auf eine konkrete Person durch Darlegung ihrer ... - datenbank.nwb.de
Erteilung einer Auskunftssperre wegen Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erteilung einer Auskunftssperre wegen Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 22.01.2015 - 3 K 753/13
- OVG Sachsen, 21.06.2016 - 3 A 500/15
- BVerwG, 14.02.2017 - 6 B 49.16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 1832
- DÖV 2017, 560
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.03.2016 - 6 B 11.16
Auskunftssperre im Melderegister
Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 6 B 49.16
Zu den individuellen Verhältnissen gehört auch die berufliche Tätigkeit der betroffenen Person (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:070316B6B11.16.0] - juris Rn. 6).Rn. 8 Der Verweis in den Gesetzesmaterialien auf die Bediensteten der "in § 18 Abs. 3 genannten Behörden" (Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollfahndungsdienst, Generalbundesanwalt sowie die in den Ländern für Sicherheitsaufgaben und die Strafverfolgung zuständigen Behörden) erhellt, dass bereits der Gesetzgeber des Melderechtsrahmengesetzes davon ausgegangen ist, die für eine melderechtliche Auskunftssperre relevanten Gefährdungstatbestände könnten auch für Gruppen von Personen erfüllt sein (im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschluss vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - juris Rn. 6).
Rn. 11 2. Die Zulassung der Revision kommt nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO in Betracht, da das Oberverwaltungsgericht nicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem genannten Beschluss vom 7. März 2016 - BVerwG 6 B 11.16 - abgewichen ist.
- BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14
Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module; …
Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 6 B 49.16
Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsregeln eindeutig beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 8). - BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 5.05
Melderecht; Melderegister; Melderegisterauskunft; einfache Auskunft; …
Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 6 B 49.16
Dazu muss die Gefahrenschwelle, die das Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes verlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 5.05 - BVerwGE 126, 140 Rn. 17), allein durch die berufstypischen Risiken überschritten werden, denen sich die betroffene Berufsgruppe ausgesetzt sieht.
- BVerwG, 05.11.2025 - 6 C 1.24
Auskunftssperre im Melderegister bei Gefährdung aus beruflicher Tätigkeit
Nach dem Gesetzeswortlaut kommt es auf die individuellen Verhältnisse der konkreten Person an (…BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - juris Rn. 6 und vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 6).Hierfür hat der Gesetzgeber im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats zu den berufsbedingten Gefahren ein Bedürfnis gesehen (…zu den aus beruflicher Tätigkeit abstrakt drohenden Gefahren vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - juris Rn. 6 und vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 6 ff.).
Zu diesen Verhältnissen gehören seit jeher die konkreten beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - juris Rn. 6 und vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 6).
Dies liefe den Zwecken des Melderegisters, der Melderegisterauskunft sowie dem Ausnahmecharakter der Auskunftssperre gemäß § 51 BMG zuwider (zu dieser Erwägung bereits BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 6 ff.).
Statistische Angaben oder Ergebnisse repräsentativer Umfragen sind nicht erforderlich (so noch zur früheren Rechtslage: BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 6 und 9).
Es ist Aufgabe der Tatsacheninstanz, das Ausmaß der berufsbedingten Risiken festzustellen und zu würdigen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - juris Rn. 7 und vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 4).
- BVerwG, 05.11.2025 - 6 C 2.24
Auskunftssperre im Melderegister bei Gefährdung aus beruflicher Tätigkeit
Nach dem Gesetzeswortlaut kommt es auf die individuellen Verhältnisse der konkreten Person an (…BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - juris Rn. 6 und vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 6).Hierfür hat der Gesetzgeber im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats zu den berufsbedingten Gefahren ein Bedürfnis gesehen (…zu den aus beruflicher Tätigkeit abstrakt drohenden Gefahren vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - juris Rn. 6 und vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 6 ff.).
Zu diesen Verhältnissen gehören seit jeher die konkreten beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - juris Rn. 6 und vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 6).
Dies liefe den Zwecken des Melderegisters, der Melderegisterauskunft sowie dem Ausnahmecharakter der Auskunftssperre gemäß § 51 BMG zuwider (zu dieser Erwägung bereits BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 6 ff.).
Statistische Angaben oder Ergebnisse repräsentativer Umfragen sind nicht erforderlich (so noch zur früheren Rechtslage: BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 6 und 9).
Es ist Aufgabe der Tatsacheninstanz, das Ausmaß der berufsbedingten Risiken festzustellen und zu würdigen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - juris Rn. 7 und vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 4).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2023 - 19 A 40/22
Melderegister; Auskunftssperre; Gefahrenverdacht; berufsgruppentypische …
- OVG Sachsen, 17.06.2021 - 3 A 968/19
Melderegister, ; Gerichtsvollzieher, ; Auskunftssperre
Rn. 12 Das Bundesverwaltungsgericht hat die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 BMG a. F. für die Fälle, in denen die Gefährdung auf der beruflichen Tätigkeit des Betroffenen beruhen soll, in seinen Beschlüssen vom 7. März 2016 (- 6 B 11/16 -, juris) und vom 14. Februar 2017 (- 6 B 49/16 -, juris) dahingehend konkretisiert, dass das Vorliegen der in § 51 Abs. 1 BMG a. F. geforderten Gefahr von den individuellen Verhältnissen der jeweiligen Person abhänge und sich nur bezogen auf eine konkrete Person durch Darlegung ihrer Verhältnisse belegen lasse.Das ergebe sich aus den Zwecken des Melderegisters, der Melderegisterauskunft sowie dem Ausnahmecharakter der Auskunftssperre gemäß § 51 BMG (BVerwG, Beschl. v. 14. Februar 2017 a. a. O. Rn. 6).
Rn. 23 Es fehlt an der Klärungsbedürftigkeit dieser Frage, da sie durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 2017 (- 6 B 49/16 -) bereits geklärt ist.
Derart ausdrücklich zu statuieren, dass sich aus der im Einzelfall beruflich oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit eine Gefahr im Sinne des Satzes 1 ergeben kann, erfolge vor dem Hintergrund, dass diesbezüglich durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 7. März 2016 - 6 B 11.16 - und v. 14. Februar 2017 - 6 B 49/16 -) Unsicherheit entstanden war, auch wenn diese sich nur auf ganze Berufsgruppen ohne Bezug zur konkreten Tätigkeit bezogen hatte (BT-Drs. 19/17741 S. 39).
- VG Köln, 03.12.2021 - 25 K 47/19 Rn. 27 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49/16 -, juris Rn. 6.
Rn. 29 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017, a.a.O., Rn. 9.
Derart ausdrücklich zu statuieren, dass sich aus der im Einzelfall beruflich oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit eine Gefahr im Sinne des Satzes 1 ergeben könne - so die Gesetzesbegründung -, erfolge vor dem Hintergrund, dass diesbezüglich durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - und vom 14. Februar 2017 - 6 B 49/16 -) Unsicherheit entstanden sei, auch wenn diese sich nur auf ganze Berufsgruppen ohne Bezug zur konkreten Tätigkeit bezogen hätte.
Rn. 35 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017, a.a.O., Rn. 7.
Rn. 52 Vgl. hierzu etwa: BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49/16 -, juris Rn. 10 f. (Bewährungshelfer), Beschluss vom 7. März 2016 - 6 B 11/16 -, juris Rn. 7 (Mitarbeiter des Sozialreferats); BayVGH, Urteil vom 2. Dezember 2015 - 5 B 15.1423 -, juris Rn. 23 (Polizeibeamter, Richter oder Staatsanwalt); OVG Sachsen, Beschluss vom 17. Juni 2021 - 3 A 968/19 -, juris Rn. 19 (Gerichtsvollzieher); VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25. Januar 2019 - 17 K 12429/17 -, juris Rn. 22 - 23 (Mitarbeiter eines Jugendamtes).
- BVerwG, 10.06.2021 - 3 B 19.20
Voraussetzungen für die Anordnung einer Übermittlungssperre in den …
Allein die Zugehörigkeit des Klägers zu einer bestimmten Berufsgruppe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - Buchholz 402.42 § 51 BMG Nr. 1) - hier der ...händler - hat das Berufungsgericht nicht ausreichen lassen, sondern auf seine individuelle berufliche Tätigkeit abgestellt. - VG Gelsenkirchen, 16.01.2020 - 17 K 2200/18
Keine melderechtliche Auskunftssperre für AfD-Politiker
Rn. 29 BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 -,juris Rn. 6 im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe (hier: Bewährungshelfer); hierauf bezugnehmend: VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. März 2018 - 9 B 9/18 -, juris, im Hinblick auf AfD-Kandidaten im Wahlkampf.Rn. 31 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 -, juris Rn. 9 für Zugehörige einer Berufsgruppe.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2023 - 19 A 41/22
- VG Gelsenkirchen, 25.01.2019 - 17 K 12429/17
Sozialarbeiter beim Jugendamt kann keinen Eintrag einer Auskunftssperre im …
Rn. 25 BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49/16 -, juris Rn. 9.2014, § 44 Rn. 9f.; BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49/16 -, juris Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 5/05 -, BVerwGE 126, 140-149, juris Rn. 25 zu § 21 Melderechtsrahmengesetz;.
- VG Minden, 03.03.2021 - 2 K 4821/18 Rn. 39 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 -, juris, Rn. 6 im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe (dort: Bewährungshelfer); hierauf bezugnehmend: VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. März 2018 - 9 B 9/18 -, juris, im Hinblick auf AfD-Kandidaten im Wahlkampf; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16. Januar 2020 - 17 K 2200/18 -, juris, Rn. 25 ff.
Rn. 41 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 -, juris, Rn. 9.
- VG Düsseldorf, 13.01.2021 - 5 K 4357/19
- VG Stuttgart, 23.02.2021 - 7 K 5892/19
Anspruch auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister; …
- VG Schleswig, 14.03.2018 - 9 B 9/18
Auskunftssperre - Anforderungen an die Annahme einer abstrakten Gefahr für alle …
- VG Frankfurt/Main, 10.02.2026 - 6 K 2770/22
Kein Anspruch auf Eintragung einer Auskunftssperre aufgrund einer im …
- VG Düsseldorf, 25.11.2020 - 5 K 6470/20
- VG Würzburg, 09.12.2020 - W 6 K 20.72
Aufhebung einer Meldesperre wegen Ermessensausfalls rechtswidrig
- VG Bayreuth, 08.09.2020 - B 9 K 19.1260
Voraussetzungen für die Eintragung einer Auskunftssperre
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2022 - 19 B 983/22
- VG Düsseldorf, 10.02.2022 - 5 L 180/22
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