Rechtsprechung
| BVerwG, 10.03.1971 - VI B 49.70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67
Auszahlung eines als Bruttoleistung geschuldeten Betrags ohne Abzug der …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1971 - VI B 49.70
Der Dienstherr kann von ausgeschiedenen Beamten die Lohnsteuer zurückverlangen, die er vorschriftswidrig nicht von den Dienstbezügen einbehalten, aber nachträglich an das Finanzamt abgeführt hat (Anschluß an BVerwG, 1967-10-12, II C 71.67).
- BVerwG, 21.12.1988 - 5 B 59.88
Vorliegen der Voraussetzungen einer Verwaltungsakterledigung - Fortbestand des …
Ist mit Rücksicht darauf die Gebührenentscheidung des Flurbereinigungsgerichts nicht zu beanstanden und eine Zulassung der Revision sowohl nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO als auch nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ausgeschlossen, kann der Senat offenlassen, ob eine Zulassung auch (schon) daran scheitern müßte, daß die Festsetzung einer Gerichtsgebühr nicht als Bestandteil des gemäß § 132 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Revision unterliegenden Urteils angesehen werden kann (so für den allgemeinen Verwaltungsprozeß BVerwG, Beschluß vom 10. März 1971 - BVerwG 6 B 49.70 -; für das flurbereinigungsgerichtliche Verfahren s. aber BVerwG, Beschluß vom 26. September 1956 - BVerwG 1 C 203.55 -).
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