Rechtsprechung
| BVerwG, 15.07.1981 - 6 B 49.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Klärungsbedürftige Rechtsfrage zum Umfang der Treuepflicht eines Beamten gegenüber seinem Dienstherrn - Verpflichtung eines Soldaten auf Überprüfung seiner Bezüge
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 30.01.1975 - 1 St VG A 382/72
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.03.1981 - 13 A 53/80
- BVerwG, 15.07.1981 - 6 B 49.81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1981 - 6 B 49.81
Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67
Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1981 - 6 B 49.81
Denn das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß der Beamte - und ebenso der Soldat - verpflichtet ist, die Höhe seiner Bezüge nachzuprüfen und auf Überzahlungen zu achten (BVerwGE 32, 228 [230]), und daß er gehalten ist, sich bei Unklarheiten und Zweifeln durch Rückfrage bei der auszahlenden Kasse oder bei der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist (BVerwGE 24, 148 [151]). - BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1981 - 6 B 49.81
Fragestellungen, deren Beantwortung von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängig ist, verleihen einer Rechtssache aber keine grundsätzliche Bedeutung (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232/79 BBG Nr. 40] und vom 21. September 1979 - BVerwG 6 B 92.78 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 389.63
Auszug aus BVerwG, 15.07.1981 - 6 B 49.81
Denn das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß der Beamte - und ebenso der Soldat - verpflichtet ist, die Höhe seiner Bezüge nachzuprüfen und auf Überzahlungen zu achten (BVerwGE 32, 228 [230]), und daß er gehalten ist, sich bei Unklarheiten und Zweifeln durch Rückfrage bei der auszahlenden Kasse oder bei der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist (BVerwGE 24, 148 [151]). - BVerwG, 21.09.1979 - 6 B 92.78
Verpflichtungsklage auf Gewährung von Versorgungsbezügen - …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1981 - 6 B 49.81
Fragestellungen, deren Beantwortung von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängig ist, verleihen einer Rechtssache aber keine grundsätzliche Bedeutung (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232/79 BBG Nr. 40] und vom 21. September 1979 - BVerwG 6 B 92.78 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 112.78
Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenverhältnisse auf Widerruf - …
Er ist vielmehr gehalten, sich bei Unklarheiten und Zweifeln durch Rückfrage bei der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist (BVerwGE 24, 148 [151]; Beschluß vom 15. Juli 1981 - BVerwG 6 B 49.81 - vgl. auch Nr. 12.2.14.5 BBesGVwV).
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