Rechtsprechung
| BVerwG, 19.03.1981 - 6 B 5.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Ausschluss eines Helfers aus dem Technischen Hilfswerk - Rang des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Ausschlussentscheidung - Revisionsgerichtliche Äußerung zur allgemeinen Form bei verbindlicher Feststellung des Sachverhaltes durch das ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 21.06.1977 - X VG 222/77
- OVG Hamburg, 14.05.1980 - Bf II 72/77
- BVerwG, 19.03.1981 - 6 B 5.81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
Zeugen Jehovas
Auszug aus BVerwG, 19.03.1981 - 6 B 5.81
Denn, ob eine bestimmte, an sich statthafte Verwaltungsmaßnahme bei Beachtung dieses Grundsatzes, dessen Verfassungsrang und damit seine Beachtlichkeit im Rahmen jeglichen Verwaltungshandelns nicht zweifelhaft ist (BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67]; 26, 228 [BVerfG 19.06.1969 - 1 BvR 353/67][239]), rechtswidrig ist,-weil das gewählte Mittel in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht, kann jeweils mir nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden. - BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
Sorsum
Auszug aus BVerwG, 19.03.1981 - 6 B 5.81
Denn, ob eine bestimmte, an sich statthafte Verwaltungsmaßnahme bei Beachtung dieses Grundsatzes, dessen Verfassungsrang und damit seine Beachtlichkeit im Rahmen jeglichen Verwaltungshandelns nicht zweifelhaft ist (BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67]; 26, 228 [BVerfG 19.06.1969 - 1 BvR 353/67][239]), rechtswidrig ist,-weil das gewählte Mittel in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht, kann jeweils mir nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1981 - 6 B 5.81
Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nur gegeben, wenn die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
- BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9 …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1981 - 6 B 5.81
Denn, ob eine bestimmte, an sich statthafte Verwaltungsmaßnahme bei Beachtung dieses Grundsatzes, dessen Verfassungsrang und damit seine Beachtlichkeit im Rahmen jeglichen Verwaltungshandelns nicht zweifelhaft ist (BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67]; 26, 228 [BVerfG 19.06.1969 - 1 BvR 353/67][239]), rechtswidrig ist,-weil das gewählte Mittel in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht, kann jeweils mir nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden. - BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1981 - 6 B 5.81
Die von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1981 - 6 B 5.81
Die von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 15.12.1980 - 6 B 136.80
Bestimmung der Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1981 - 6 B 5.81
Die von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (ständige Rechtsprechung;… vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 06.08.1982 - 6 ER 212.82
Erteilung einer Nachversicherungsbescheinigung - Einzelfallabhängigkeit der …
Die von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschluß vom 19. März 1981 - BVerwG 6 B 5.81 - mit Nachweisen).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 16.09.1982 - 6 B 5.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulwanderungen - Sozialhilfeleistungen für Klassenfahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.1986 - 8 A 1571/85
Unterhalt; Notwendige Aufwendung; Kosten; Kind; Klassenfahrt
Das Heranwachsen der Kinder und Jugendlichen löst einen solchen Bedarf letztlich nicht aus; es fehlt an dem besonderen wachstumsbedingten Anpassungsmoment im Sinne dieser Bestimmung (…vgl. Bay. VGH, Urt. v. 29.09.1983 - Nr. 12 B 80 A. 2277 - [n. v.; betr. Schulskikurs]; a. A. insoweit: OVG Berlin, Urt. v. 16.09.1982 - 6 B 5.81 -, FEVS 32, 272 [273, 274] = NDV 1984, 123 ff. = ZfSH/SGB 1983, 282 ff. = OVGE Berlin 16, 147 ff.;… VG Oldenburg, Urt. v. 28.11.1985 - 3 A 155/85 -, NJW 1986, 1950 f.; Gutachten des DV vom 07.05.1973, in: Kleinere Schriften des DB Nr. 58, 21).Zwar ist der Schüler zur Teilnahme an einer Klassenfahrt nicht verpflichtet (vgl. Ziff. 2, 3 WRL), wobei in diesem Zusammenhang offen bleiben kann, ob eine derartige Anordnung als schulpraktischen Gründen, aus rechtlich gebotener Rücksichtnahme auf das elterliche Erziehungsrecht (so OVG Berlin, Urt. v. 16.09.1982 - 6 B 5.81 -, a.a.O. [FEVS] S. 276), oder schlicht im Hinblick auf die mit der Anordnung einer solchen Teilnahmeverpflichtung zwangsläufig verbundenen finanziellen Konsequenzen unterblieben ist.
Vor allem kann auch eine Diskriminierung durch die Mitschüler nicht ausgeschlossen werden, wenn bekannt würde, daß der betreffende Schüler aus wirtschaftlichen Gründen nicht teilnehmen konnte, da einerseits insbesondere unter Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter nicht immer das nötige Verständnis für die soziale Situation anderer zu erwarten ist, andererseits gerade ein Schüler im schulpflichtigen Alter vielfach nicht genügend gefestigt ist, um sich zu der mangelnden wirtschaftlichen Leistungskraft seiner Familie zu bekennen (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 16.09.1982 - 6 B 5.81 -, a.a.O.;… VG Oldenburg, Urt. v. 28.11.1985 - 3 A 155/85 -, a.a.O.;… Mergler/Zink, a.a.O., § 12 Rdnr. 46;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, a.a.O., §§ 31-35 Rdnr. 7;… a. A.: VG Düsseldorf, Urt. v. 05.07.1978 - 7 K 2140/77 -, ZfF 1979, 18 f. [später bestätigt durch OVG NW, Urt. v. 28.08.1979 , a.a.O.];… Knopp/Fichtner, a.a.O., § 12 Rdnr. 18).
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