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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 29.12.1983

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.1982 - 6 B 50.82   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 22.09.1982 - 6 B 50.82 (https://dejure.org/1982,1500)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1982 - 6 B 50.82 (https://dejure.org/1982,1500)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1982 - 6 B 50.82 (https://dejure.org/1982,1500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Würdigung von Bekundungen - Kriegsdienstverweigerung - Divergenz - Passiver Widerstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 6 B 50.82
    Zunächst einmal hat die Beschwerde den von ihr zitierten grundsätzlichen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 2.75 - und vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 196.73 - keinen davon abweichenden, abstrakten Rechtssatz in dem angefochtenen Urteil gegenübergestellt (vgl. dazu Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33] und Beschluß vom 9. November 1981 - BVerwG 6 CB 29.79 -); denn mit der Formulierung, das Verwaltungsgericht habe " letztlich vom Kläger ... verlangt, daß er ein geschlossenes System hierzu (nämlich bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des passiven Widerstands) vorlegt", hat die Beschwerde noch keinen abstrakten Rechtssatz dieses Inhalts in dem angefochtenen Urteil aufgezeigt, sondern zunächst einmal nur ihre eigene Schlußfolgerung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts wiedergegeben; eine weitere, hinreichende Darlegung, inwiefern eine solche Auffassung in den tragenden Gründen des Urteils unmittelbaren Ausdruck gefunden habe, fehlt.
  • BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 6 B 50.82
    Die Beschwerde ist unzulässig, soweit mit ihr Verfahrensmängel geltend gemacht werden; denn gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG können in Kriegsdienstverweigerungssachen - abweichend von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Verfahrensmängel allein mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und nicht mit der Beschwerde gerügt werden; auch eine Umdeutung der Nichtzulassungsbeschwerde in eine Verfahrensrevision kommt nicht in Betracht (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 25. März 1968 - BVerwG 8 B 7.68 - [BVerwGE 29, 226 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 5] und Beschluß vom 19. Juli 1974 - BVerwG 6 C 63.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 35] sowie aus jüngster Zeit Beschluß vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70

    Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 6 B 50.82
    Zum einen sind die damit angesprochenen Gesichtspunkte - insbesondere die Frage, ob vom Wehrpflichtigen eine "richtige", logisch widerspruchsfreie und unangreifbare, hinsichtlich der Realisierbarkeit und der Erfolgsaussichten seiner Konzeption zweifelsfreie Begründung seiner Weigerung, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten, gefordert werden kann - durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. z.B. Urteil vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 95.70 - [BVerwGE 39, 269 [272] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 38]; Urteil vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - [BVerwGE 60, 278 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113]; Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 117]).
  • BVerwG, 10.07.1980 - 6 C 38.80

    Kriegsdienstverweigerung eines Arztes - Differenzierte Stellungnahme - Ärztliche …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 6 B 50.82
    Zum einen sind die damit angesprochenen Gesichtspunkte - insbesondere die Frage, ob vom Wehrpflichtigen eine "richtige", logisch widerspruchsfreie und unangreifbare, hinsichtlich der Realisierbarkeit und der Erfolgsaussichten seiner Konzeption zweifelsfreie Begründung seiner Weigerung, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten, gefordert werden kann - durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. z.B. Urteil vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 95.70 - [BVerwGE 39, 269 [272] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 38]; Urteil vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - [BVerwGE 60, 278 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113]; Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 117]).
  • BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 29.81

    Folgen eines Verstoßes gegen die formellen Anforderungen einer …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 6 B 50.82
    Die Beschwerde ist unzulässig, soweit mit ihr Verfahrensmängel geltend gemacht werden; denn gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG können in Kriegsdienstverweigerungssachen - abweichend von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Verfahrensmängel allein mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und nicht mit der Beschwerde gerügt werden; auch eine Umdeutung der Nichtzulassungsbeschwerde in eine Verfahrensrevision kommt nicht in Betracht (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 25. März 1968 - BVerwG 8 B 7.68 - [BVerwGE 29, 226 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 5] und Beschluß vom 19. Juli 1974 - BVerwG 6 C 63.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 35] sowie aus jüngster Zeit Beschluß vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 09.11.1981 - 6 CB 29.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Anerkennung als …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 6 B 50.82
    Zunächst einmal hat die Beschwerde den von ihr zitierten grundsätzlichen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 2.75 - und vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 196.73 - keinen davon abweichenden, abstrakten Rechtssatz in dem angefochtenen Urteil gegenübergestellt (vgl. dazu Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33] und Beschluß vom 9. November 1981 - BVerwG 6 CB 29.79 -); denn mit der Formulierung, das Verwaltungsgericht habe " letztlich vom Kläger ... verlangt, daß er ein geschlossenes System hierzu (nämlich bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des passiven Widerstands) vorlegt", hat die Beschwerde noch keinen abstrakten Rechtssatz dieses Inhalts in dem angefochtenen Urteil aufgezeigt, sondern zunächst einmal nur ihre eigene Schlußfolgerung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts wiedergegeben; eine weitere, hinreichende Darlegung, inwiefern eine solche Auffassung in den tragenden Gründen des Urteils unmittelbaren Ausdruck gefunden habe, fehlt.
  • BVerwG, 19.07.1974 - VI C 63.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision wegen …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 6 B 50.82
    Die Beschwerde ist unzulässig, soweit mit ihr Verfahrensmängel geltend gemacht werden; denn gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG können in Kriegsdienstverweigerungssachen - abweichend von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Verfahrensmängel allein mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und nicht mit der Beschwerde gerügt werden; auch eine Umdeutung der Nichtzulassungsbeschwerde in eine Verfahrensrevision kommt nicht in Betracht (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 25. März 1968 - BVerwG 8 B 7.68 - [BVerwGE 29, 226 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 5] und Beschluß vom 19. Juli 1974 - BVerwG 6 C 63.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 35] sowie aus jüngster Zeit Beschluß vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79

    Das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Verweigerung des Kriegsdienstes mit der …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 6 B 50.82
    Zum einen sind die damit angesprochenen Gesichtspunkte - insbesondere die Frage, ob vom Wehrpflichtigen eine "richtige", logisch widerspruchsfreie und unangreifbare, hinsichtlich der Realisierbarkeit und der Erfolgsaussichten seiner Konzeption zweifelsfreie Begründung seiner Weigerung, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten, gefordert werden kann - durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. z.B. Urteil vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 95.70 - [BVerwGE 39, 269 [272] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 38]; Urteil vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - [BVerwGE 60, 278 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113]; Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 117]).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Ob das Verwaltungsgericht bei dieser rechtlichen Würdigung einen zu strengen Maßstab angelegt und etwa die Antworten des Klägers unzulässigerweise anhand der Kriterien von "richtig" und "falsch" beurteilt hat (vgl. dazu Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - m.Nw.), ist nicht zu prüfen, weil ein entsprechender Fehler im materiellen Recht mit der Nichtzulassungsbeschwerde hätte geltend gemacht werden müssen, was der Kläger jedoch nicht getan hat.

    Inwieweit es bei dieser Sicht der Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer die Bekundungen des Klägers unzulässigerweise am Maßstab von "richtig" und "falsch" gemessen hat (vgl. dazu den bereits angeführten Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 -, a.a.O., mit Nachweisen), ist ebenfalls nicht zu entscheiden, weil es auch insoweit an einer zulässigen materiell-rechtlichen Rüge des Klägers fehlt.

  • BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensentscheidung - Schwere Gewissensnot

    Dies ist auch die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung (vgl. zum Beispiel Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 158.73 - sowie aus jüngerer Zeit zum Beispiel Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 115.83

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Anerkennung - Wehrpflichtiger - …

    Zu dieser Einschränkung bestand z.B. im Urteil vom 5. November 1975, a.a.O., deshalb Veranlassung, weil der Wehrpflichtige, nachdem er sich lange Jahre von der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas abgewandt hatte, sich erst kurz vor der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wieder zu ihr bekannt hatte, während der Wehrpflichtige in dem durch Urteil vom 22. September 1982, a.a.O., entschiedenen Fall entgegen den für die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas geltenden Geboten vorehelichen Geschlechtsverkehr ausgeübt hatte und deshalb aus dieser Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen worden war.

    Bei alledem haben sowohl das Bundesverfassungsgericht (…vgl. die angeführte Entscheidung vom 20. Dezember 1960, a.a.O., S. 56) als auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. z.B. Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 56.73 - , vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - und Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - mit Nachweisen) hervorgehoben, daß sich angesichts des Wesens einer Gewissensentscheidung eine Differenzierung und Wertung nach "richtig" und "falsch" verbietet, vielmehr die je individuelle, auf Gewissengründe gestützte Entscheidung so, wie sie dargelegt wird, hingenommen werden muß; die den Prüfungsgremien obliegende Prüfung, ob die vom betroffenen Wehrpflichtigen geltend gemachte Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen worden ist (vgl. dazu Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107> und Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - <BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4> mit Nachweisen), erstreckt sich danach nicht auf die Beurteilung des dahinterstehenden "Gewissens", sondern beschränkt sich darauf zu ermitteln, ob angesichts aller umstände, insbesondere der vom Wehrpflichtigen darzulegenden Motivation seiner Entscheidung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, mit dem erforderlichen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, daß seine Entscheidung die Tiefe, Ernsthaftigkeit und absolute Verbindlichkeit einer "wirklichen Gewissensentscheidung" hat.

  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Fiktive Kriegerische Situation - …

    Sowohl das Bundesverfassungsgericht (…a.a.O. S. 56) als auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. z.B. Urteile vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 56.73 - und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - sowie Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - m.w.N.) haben aber stets hervorgehoben, daß sich angesichts des Wesens einer Gewissensentscheidung eine Differenzierung und Wertung nach "richtig" und "falsch" verbietet, vielmehr die jeweils individuelle, auf Gewissensgründe gestützte Entscheidung so, wie sie dargelegt wird, hingenommen werden muß; die den Prüfungsgremien obliegende Prüfung, ob die vom betroffenen Wehrpflichtigen geltend gemachte Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen worden ist (vgl. dazu Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - <BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4> m.w.N.), erstreckt sich danach nicht auf die Beurteilung des dahinterstehenden "Gewissens", sondern beschränkt sich darauf zu ermitteln, ob angesichts aller Umstände, insbesondere der vom Wehrpflichtigen darzulegenden Motivation seiner Entscheidung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, mit dem erforderlichen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, daß seine Entscheidung die Tiefe, Ernsthaftigkeit und absolute Verbindlichkeit einer "wirklichen Gewissensentscheidung" hat (vgl. hierzu Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 115.83 - <BVerwGE 75, 188 = Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 11>).
  • BVerwG, 29.02.1984 - 6 CB 195.81

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Begriff der …

    Ob es bei der Befragung des Klägers die Anforderungen an die vom Wehrpflichtigen verlangte geistige Auseinandersetzung mit der Problematik der Kriegsdienstverweigerung (vgl. dazu Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG .6 C 10.79 - mit Nachweisen) möglicherweise überspannt und die Antworten des Klägers zu Unrecht auch einer Richtigkeits- oder Vollständigkeitskontrolle unterzogen hat (vgl. dazu Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - mit Nachweisen), ist deshalb unerheblich, weil es insoweit an der hinreichenden Bezeichnung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts fehlt, von denen das Verwaltungsgericht abgewichen sein soll.

    Das gilt insbesondere für den Vorwurf des Klägers, das Gericht habe ihm zu Unrecht "ausweichende Antworten" angelastet; denn mit dieser Wertung wollte das Verwaltungsgericht ersichtlich keinen neuen materiellrechtlichen Maßstab einführen, sondern lediglich seinen Eindruck über die mangelnde Befassung des Klägers mit der Problematik der Kriegsdienstverweigerung begründen (vgl. dazu Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - ).

  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 88.82

    Kriegsdienstverweigerung - Grundwehrdienst - Schießübung - Schwere seelische Not

    Die Ablehnung des Anerkennungsbegehrens des Klägers durch das Verwaltungsgericht beruht mithin auf der Zugrundelegung eines unzutreffenden materiellrechtlichen Maßstabs und nicht etwa darauf, daß das Verwaltungsgericht das Vorbringen des Klägers, er habe sich während seiner militärischen Grundausbildung bei den Schießübungen auf "Pappkameraden" mit einem Soldaten identifiziert, der in einer Gefechtssituation Menschen als Zielen gegenübersteht, als nicht glaubhaft gewürdigt hätte (vgl. zu dieser Unterscheidung Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - ).
  • BVerwG, 30.10.1986 - 6 C 90.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

    Soweit die Revision weiter zu strenge Anforderungen des Verwaltungsgerichts bei der Beurteilung der Bekundungen des Klägers zur Frage der "Nachrüstung" rügt, ist festzustellen, daß vom Wehrpflichtigen - je nach seinem Bildungsstand und seinen geistigen Fähigkeiten - wohl eine geistige Auseinandersetzung mit der Problematik der Kriegsdienstverweigerung und ggf. auch der aktuellen Rüstungspolitik, nicht z.B. aber ein bestimmtes Spezialwissen und insbesondere keine abschließende Durchdringung der Problematik verlangt werden kann und daß seine Bekundungen nicht am Maßstab von "richtig" und "falsch" gemessen werden dürfen (vgl. dazu etwa Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 57.84

    Kriegsdienstverweigerung - Buddhist

    Bei alledem haben sowohl das Bundesverfassungsgericht (…vgl. die angeführte Entscheidung vom 20. Dezember 1960, a.a.O. S. 56) als auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. z.B. Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 56.73 - , vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - und Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - mit Nachweisen) hervorgehoben, daß sich angesichts des Wesens einer Gewissensentscheidung eine Differenzierung und Wertung nach "richtig" und "falsch" verbietet, vielmehr die je individuelle, auf Gewissensgründe gestützte Entscheidung so, wie sie dargelegt wird, hingenommen werden muß; die den Prüfungsgremien obliegende Prüfung, ob die vom betroffenen Wehrpflichtigen geltend gemachte Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen worden ist (vgl. dazu Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107> und Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - <BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4> mit Nachweisen), erstreckt sich danach nicht auf die Beurteilung des dahinterstehenden "Gewissens", sondern beschränkt sich darauf zu ermitteln, ob angesichts aller Umstände, insbesondere der vom Wehrpflichtigen darzulegenden Motivation seiner Entscheidung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, mit dem erforderlichen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, daß seine Entscheidung die Tiefe, Ernsthaftigkeit und absolute Verbindlichkeit einer "wirklichen Gewissensentscheidung" hat.
  • BVerwG, 03.06.1986 - 6 B 220.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als …

    Insbesondere hat es die Antworten des Klägers nicht - unzulässigerweise - als "richtig" oder "falsch" gewertet, sondern es hat lediglich aus "Ungereimtheiten" im Vorbringen des Klägers - zulässigerweise - auf eine mangelhafte geistige Auseinandersetzung mit der Problematik der Kriegsdienstverweigerung geschlossen (vgl. dazu Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - ).
  • BVerwG, 29.05.1987 - 6 B 38.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß gegen …

    In diesem Zusammenhang hat der Senat außerdem in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die vom Wehrpflichtigen gegebenen Antworten nicht als "richtig" oder "falsch" bewertet werden dürfen und daß sie nicht logisch konsequent und in sich widerspruchsfrei sein müssen, sondern daß es letztlich allein auf die Motivation des Wehrpflichtigen ankommt sowie speziell darauf, ob sie einen konkreten Bezug zu der von ihm geltend gemachten gewissensmäßigen Betroffenheit, Belastung und Orientierung aufweist (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 228.73 - und vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - sowie Beschlüsse vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - und vom 11. September 1984 - BVerwG 6 CB 33.82 -).
  • BVerwG, 22.11.1985 - 6 B 34.84

    Bereitschaft zur Beteiligung an einer typisch militärischen Verteidigung - …

  • BVerwG, 16.07.1985 - 6 B 79.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 19.07.1984 - 6 CB 81.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 12.07.1984 - 6 B 30.84

    Ausreichen konkreter Anhaltspunkte für die Annahme des Vorliegens einer …

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