Rechtsprechung
| BVerwG, 18.08.1992 - 6 B 51.92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsschutzbedürfnis für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit von Wiederholungen der Abschnittsprüfungen im Fach Medizin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BezG Dresden, 18.03.1992 - 2 BDB 85/91
- BVerwG, 18.08.1992 - 6 B 51.92
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91
Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht …
Auszug aus BVerwG, 18.08.1992 - 6 B 51.92
Im übrigen käme der Rechtssache des Klägers die von ihm geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung auch schon deshalb nicht zu, weil es sich bei den Rechtsvorschriften, auf die das Berufungsgericht seine Entscheidung gestützt hat und deren unrichtige Anwendung der Kläger in dem von ihm angestrebten Revisionsverfahren rügen will, - abgesehen davon, daß sie nicht dem revisiblen Recht angehören - durchweg um solche handelt, die nur übergangsweise, nämlich bis zum Inkrafttreten des einschlägigen (revisiblen) Bundesrechts am 3. Oktober 1990 oder bis zur Ablösung durch entsprechendes (im übrigen irreversibles) neues Landesrecht, gegolten haben und nunmehr "ausgelaufenes Recht" darstellen (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu z.B. Beschluß vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 129 sowie Beschluß vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 297). - BVerwG, 29.01.1975 - IV B 60.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ermächtigung der Gemeinden …
Auszug aus BVerwG, 18.08.1992 - 6 B 51.92
Im übrigen käme der Rechtssache des Klägers die von ihm geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung auch schon deshalb nicht zu, weil es sich bei den Rechtsvorschriften, auf die das Berufungsgericht seine Entscheidung gestützt hat und deren unrichtige Anwendung der Kläger in dem von ihm angestrebten Revisionsverfahren rügen will, - abgesehen davon, daß sie nicht dem revisiblen Recht angehören - durchweg um solche handelt, die nur übergangsweise, nämlich bis zum Inkrafttreten des einschlägigen (revisiblen) Bundesrechts am 3. Oktober 1990 oder bis zur Ablösung durch entsprechendes (im übrigen irreversibles) neues Landesrecht, gegolten haben und nunmehr "ausgelaufenes Recht" darstellen (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu z.B. Beschluß vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 129 sowie Beschluß vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 297).
- BVerwG, 09.05.2001 - 3 C 34.00
Erlaubnis für Tätigkeit als Arzt im Praktikum; Fortsetzung des Medizinstudiums im …
Anders als in dem vom Berufungsgericht herangezogenen Beschluss des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1992 (BVerwG 6 B 51.92) ist vorliegend nämlich nicht die Exmatrikulation Gegenstand des Rechtsstreits. - BVerwG, 02.12.1994 - 8 B 127.94
Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis als von Amts wegen zu prüfende …
Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis ist als Sachurteilsvoraussetzung in jedem Stadium des Verfahrens und damit auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von Amts wegen zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. August 1992 - BVerwG 6 B 51.92 - Buchholz 421.0 Nr. 299 S. 207 und Urteile vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 6 C 6.88 - Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 14 S. 22 und vom 28. März 1990 - BVerwG 6 C 45.88 - Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 16 S. 27 ).
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