Rechtsprechung
| VG Schleswig, 19.11.2020 - 6 B 53/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Kommunalrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Abstimmung über Bürgermeister von Timmendorfer Strand kann stattfinden
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2014 - 10 B 10454/14
Keine vorläufige Zulassung eines Wahlvorschlags zur Kommunalwahl 2014
Auszug aus VG Schleswig, 19.11.2020 - 6 B 53/20
Dieser Grundsatz gilt auch im Schleswig-Holsteinischen Kommunalwahlrecht, da nach § 38 GKWG i.V.m. § 54 GKWG gegen die Gültigkeit einer Wahl Einspruch durch die Wahlberechtigte eingelegt werden kann über den zunächst die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zu entscheiden hat (§§ 39, 54 Nr. 2 GKWG) (so auch zum Rheinland-Pfälzischem Kommunalwahlrecht im Grundsatz: OVG Koblenz, Beschluss vom 12.5.2014 - 10 B 10454/14.OVG -, KommJur 2014, 329 ff.).Ob im Kommunalwahlrecht ausnahmsweise einstweiliger Rechtschutz im Vorfeld der Wahl zulässig ist, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden kann, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leidet, der in einem Wahlprüfungsverfahren zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen wird (so OVG Koblenz, Beschluss vom 12.5.2014 - 10 B 10454/14.OVG -, KommJur 2014, 329 ff.), kann vorliegend dahinstehen bleiben, da ein offensichtlich Fehler im Rahmen der hier durchzuführenden Prüfung dem Vortrag nicht entnommen werden kann.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2019 - 15 A 2503/18
Bürgerentscheid "Kurfürstenbad bleibt!" muss nicht wiederholt werden
Auszug aus VG Schleswig, 19.11.2020 - 6 B 53/20
Außerdem dürfen die Äußerungen im Hinblick auf das mit ihnen verfolgte sachliche Ziel im Verhältnis zur Unterzeichnungsfreiheit der Bürger nicht unverhältnismäßig sein (so zu Recht: OVG Münster, Urteil vom 17.6.2019 - 15 A 2503/18 -, Juris Rn. 103 ff. m.w.N.). - BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86
Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl
Auszug aus VG Schleswig, 19.11.2020 - 6 B 53/20
Im Wahlrecht herrscht der Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, regelmäßig allein mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. etwa: BVerfG, Beschluss vom 15.12.1986 - 2 BvE 1/87 -, NJW 1987, 769 f.; LVerfG SH…, Beschluss vom 23.10.2009 - LVerfG 5/09 -, Juris Rn. 24 ff.). - OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2020 - 4 O 2/20
Streitwert Abfallrecht
Auszug aus VG Schleswig, 19.11.2020 - 6 B 53/20
Eine Halbierung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kommt nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mangels gesetzlichem Anhalt nicht in Betracht (Beschluss vom 13.1.2020 - 4 O 2/20 -). - VerfG Schleswig-Holstein, 23.10.2009 - LVerfG 5/09
Einstweilige Anordnung währen des Wahlverfahrens
Auszug aus VG Schleswig, 19.11.2020 - 6 B 53/20
Im Wahlrecht herrscht der Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, regelmäßig allein mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. etwa: BVerfG, Beschluss vom 15.12.1986 - 2 BvE 1/87 -, NJW 1987, 769 f.; LVerfG SH, Beschluss vom 23.10.2009 - LVerfG 5/09 -, Juris Rn. 24 ff.).
- VG Schleswig, 23.11.2020 - 6 B 50/20
Kommunalrecht
Dieser Grundsatz gilt ebenso im Schleswig-Holsteinischen Kommunalwahlrecht, da nach § 38 GKWG gegen die Gültigkeit einer Wahl Einspruch durch die Wahlberechtigte eingelegt werden kann (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 19.11.2020 - 6 B 53/20 - so auch zum rheinland-pfälzischem Kommunalwahlrecht im Grundsatz: OVG Koblenz, Beschluss vom 12.5.2014 - 10 B 10454/14.OVG -, KommJur 2014, 329 ff.).Dies ist ebenfalls vorliegend zu berücksichtigen, da in diesem Fall nach § 10 Abs. 3 GKAVO die Vorschriften des GKWG sowie der GKWO entsprechend anzuwenden sind (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 19.11.2020 - 6 B 53/20 -).
- VG Schleswig, 19.11.2024 - 6 A 10014/21
Abwahl des Bürgermeisters Koech der Stadt Ratzeburg im Jahr 2021 ungültig
Außerdem dürfen die Äußerungen im Hinblick auf das mit ihnen verfolgte sachliche Ziel im Verhältnis zur Unterzeichnungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger nicht unverhältnismäßig sein (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 17.06.2019 - 15 A 2503/18 -, juris, Rn. 107 m. w. N.; zum Ganzen vgl. den Beschluss der Kammer vom 19.11.2020 - 6 B 53/20 -, juris, Rn. 8 ).
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