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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.06.1979 - 6 B 54.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1635
BVerwG, 18.06.1979 - 6 B 54.78 (https://dejure.org/1979,1635)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1979 - 6 B 54.78 (https://dejure.org/1979,1635)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1979 - 6 B 54.78 (https://dejure.org/1979,1635)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1979 - 6 B 54.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt aber Rechtsfragen des auslaufenden Rechts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. Beschlüsse vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 -, vom 27. Mai 1975 - BVerwG 7 B 36/37.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 129, 132 und 160]; Beschluß vom 21. Februar 1977 - BVerwG 6 B 44.76 - mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des beschließenden Senats).

    Das unsubstantiierte Vorbringen der Beschwerde, es müsse davon ausgegangen werden, daß ungeachtet des Auslaufens der Vorschrift des § 152 BBG noch eine nicht unerhebliche Zahl von gleichgelagerten Fällen anhängig sei, die der Klärung dringend bedürften, vermag eine Ausnahme von diesem Grundsatz nicht zu rechtfertigen (Beschluß vom 21. Dezember 1977, a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 21.02.1977 - 6 B 44.76
    Auszug aus BVerwG, 18.06.1979 - 6 B 54.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt aber Rechtsfragen des auslaufenden Rechts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. Beschlüsse vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 -, vom 27. Mai 1975 - BVerwG 7 B 36/37.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 129, 132 und 160]; Beschluß vom 21. Februar 1977 - BVerwG 6 B 44.76 - mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des beschließenden Senats).

    Maßgeblich ist vielmehr, daß die jährliche Sonderzuwendung wegen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen (vgl. § 3 Abs. 1 SZG) als eine Treue- und Leistungsprämie zu qualifizieren ist (Urteil vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 3]; Beschluß vom 21. Februar 1977 - BVerwG 6 B 44.76 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 8]).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1979 - 6 B 54.78
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 09.11.1977 - 6 B 26.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung der …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1979 - 6 B 54.78
    Mit derartigen Angriffen auf die Rechtsanwendung des Berufungsgerichts kann die rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Sache nicht begründet werden; das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 9. November 1977 - BVerwG 6 B 26.77 -).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1979 - 6 B 54.78
    Mit derartigen Angriffen auf die Rechtsanwendung des Berufungsgerichts kann die rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Sache nicht begründet werden; das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 9. November 1977 - BVerwG 6 B 26.77 -).
  • BVerwG, 29.01.1975 - IV B 60.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ermächtigung der Gemeinden …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1979 - 6 B 54.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt aber Rechtsfragen des auslaufenden Rechts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. Beschlüsse vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 -, vom 27. Mai 1975 - BVerwG 7 B 36/37.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 129, 132 und 160]; Beschluß vom 21. Februar 1977 - BVerwG 6 B 44.76 - mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des beschließenden Senats).
  • BVerwG, 06.07.1972 - II C 7.72

    Vorzeitiges Ausscheiden eines Kriegsdienstverweigerers aus dem Dienst der …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1979 - 6 B 54.78
    Maßgeblich ist vielmehr, daß die jährliche Sonderzuwendung wegen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen (vgl. § 3 Abs. 1 SZG) als eine Treue- und Leistungsprämie zu qualifizieren ist (Urteil vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 3]; Beschluß vom 21. Februar 1977 - BVerwG 6 B 44.76 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 8]).
  • BVerwG, 18.11.1958 - II C 21.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1979 - 6 B 54.78
    Denn die ihr gewährte Abfindung ist, auch wenn die Abfindung im Bundesbeamtengesetz in Abschnitt V "Versorgung" geregelt und in der Aufzählung der Versorgungsleistungen in § 105 BBG einbezogen war, keine Versorgungsleistung im technischen Sinn, sondern eine einmalige Leistung besonderer Art, die zwar an die Stelle der Versorgung tritt, aber abgesehen von ihrer fürsorgerischen Bedeutung, in erster Linie das Ziel verfolgt, der durch die doppelte Aufgabe im Dienst und in der Familie übermäßig belasteten verheirateten Beamtin einen Anreiz zum Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis zu bieten (Urteil vom 18. November 1958 - BVerwG 2 C 21.57 - [DÖV 1959, 309] unter Hinweis auf die amtliche Begründung des Regierungsentwurfs zu § 152 BBG [Nachtrag zu BT-Drucks. Nr. 4246 der 1. Wahlp., Begründung zu § 148 des abgeänderten Entwurfs zum BBG]).
  • BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 93.78

    Anwendung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes

    Auch wenn - in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgerichtshof - davon ausgegangen wird, daß das Bayerische Hochschullehrergesetz vom 24. August 1978 für Professoren an Fachhochschulen, soweit hier von Bedeutung, keine Änderungen gebracht hat und es sich deshalb nicht um auslaufendes Recht handelt, dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zukommt (vgl. Beschlüsse vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 -, vom 27. Mai 1975 - BVerwG 7 B 36/37.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 129, 132 und 160] sowie Beschluß vom 18. Juni 1979 - BVerwG 6 B 54.78 -), ist die Sache nicht klärungsbedürftig in dem aufgezeigten Sinne.
  • BVerwG, 31.08.1979 - 6 B 81.79

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unzutreffende Begründung …

    Eine unzutreffende Begründung der Nichtzulassung der Revision vermag der Nichtzulassungsbeschwerde daher ebensowenig zum Erfolg zu verhelfen wie eine fehlende Begründung (vgl. Beschluß vom 18. Juni 1979 - BVerwG 6 B 54.78 -).
  • BVerwG, 22.08.1980 - 6 B 59.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Sollte das beabsichtigt sein, so scheitert diese Rüge daran, daß das Fehlen oder die Mangelhaftigkeit der Begründung der Nichtzulassung der Revision der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zum Erfolg verhelfen kann (Beschluß vom 18. Juni 1979 - BVerwG 6 B 54.78 -).
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