Rechtsprechung
| BVerwG, 28.02.1996 - 6 B 65.95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfungsrecht: Voraussetzungen für die Einvernahme der Prüfer eines Juristischen Staatsexamens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Befangenheit des Prüfers - Keine Vernehmung des Prüfers als Zeuge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prüfungsrecht - Befangenheit - Juristisches Staatsexamen - Prüfer - Zeuge
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 505
- DVBl 1996, 1002 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93
Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung - …
Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 6 B 65.95
Der Verwaltungsgerichtshof hat zutreffend festgestellt, daß er damit die Anforderungen erfüllt hat, die der Senat in seinem Urteil vom 16. März 1994 (BVerwG 6 C 5.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 329) an den Inhalt von Prüferbewertungen von allgemeinen Fachthemen gestellt hat.Der Senat hat in seinem Urteil vom 16. März 1994 (a.a.O.) klargestellt, daß der Prüfer die vom Prüfling angesprochenen Gesichtspunkte und Gedanken - unabhängig davon, ob sie in der "Musterlösung" enthalten sind - danach beurteilen muß, ob sie sich im Rahmen des vom Prüfling gewählten Aufbauschemas bewegen sowie ob sie sachlich richtig oder zumindest vertretbar und logisch begründet sind und ob wichtige Gesichtspunkte, die im Rahmen der Klausur zu erörtern waren, gesehen worden sind.
- BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92
Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung
Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 6 B 65.95
Etwas anderes gilt allerdings, wenn sich die Prüfer von vornherein dahin festgelegt haben, daß eine Änderung der Note nicht in Betracht kommt (Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314). - BVerwG, 16.11.1992 - 11 B 65.92
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - (Isolierte) Anfechtung der …
Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 6 B 65.95
Ist aber eine auf die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts beschränkte Revision unzulässig, gilt das gleiche für das Begehren auf Zulassung der Revision (vgl. Beschluß vom 16. November 1992 - BVerwG 11 B 65.92 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 6 m.w.Nachw.). - BVerwG, 02.03.1972 - IV B 118.71
Zulässigkeit der auf die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung des …
Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 6 B 65.95
Sie macht nämlich einen Verfahrensfehler, die nach ihrer Meinung rechtsfehlerhafte Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, der zu Unrecht § 155 Abs. 5 VwGO nicht angewandt habe, geltend (vgl. Beschluß vom 2. März 1972 - BVerwG 4 B 118.71 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 4).
- BVerwG, 28.09.2023 - 2 WRB 2.23
Keine Rechtsbeschwerde in Kostensachen
- BVerwG, 26.02.2018 - 1 WNB 5.17
Akzessorietät; Beifügen der Beschwerdebescheide; Kostenentscheidung; …
Eine Rechtsbeschwerde kann auch nicht allein wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Kostenfrage zugelassen werden, weil dies eine Umgehung des § 158 Abs. 1 VwGO bedeutete (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 1996 - 6 B 65.95 - NVwZ-RR 1996, 505 …und vom 29. Juli 2009 - 5 B 46.09 - BeckRS 2009, 38085 Rn. 5). - BVerwG, 29.07.2009 - 5 B 46.09
Anhörungsrüge aufgrund fehlender Kenntnisnahme des entscheidungserheblichen …
Darüber hinaus müsste der Anhörungsrüge der Erfolg auch deshalb versagt bleiben, weil nach Maßgabe des § 158 Abs. 1 VwGO die (isolierte) Anfechtung der Entscheidung des Berufungsgerichts über die Kosten ausgeschlossen ist, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird (vgl. Beschluss vom 28. Februar 1996 - BVerwG 6 B 65.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 263 m.w.N.).
- BVerwG, 16.05.2018 - 1 WNB 4.17
Sachentscheidungsvoraussetzung; Zulässigkeit; Antrag auf gerichtliche …
Eine Rechtsbeschwerde kann auch nicht allein wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Kostenfrage zugelassen werden, weil dies eine Umgehung des § 158 Abs. 1 VwGO bedeutete (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 1996 - 6 B 65.95 - NVwZ-RR 1996, 505 …und vom 29. Juli 2009 - 5 B 46.09 - BeckRS 2009, 38085 Rn. 5). - VG Saarlouis, 03.03.2015 - 1 K 2029/13
Verstoß gegen das Fairnessgebot bei Verwendung eines Smartphones durch einen …
Rn. 21 vgl. Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Aufl. 2001, Rz. 193; BVerwG, Beschluss vom 28.02.1996 - 6 B 65/95 -, NVwZ-RR 1996, 505 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 263, Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 38/92 -, NVwZ 1993, 686 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.1994 - 9 S 2484/93 -, NVwZ-RR 1995, 275; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.09.1994 3 L 18/94 -, juris. - BVerwG, 09.07.2025 - 8 B 32.24 Da diese - wie dargelegt - nicht begründet sind, bliebe die Revision - wäre sie hinsichtlich der Pauschgebühren wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen - auf die Kostenentscheidung beschränkt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 1995 - 6 B 65.95 - NVwZ-RR 1996, 505 …und vom 29. Juli 2009 - 5 B 46.09 - juris Rn. 5).
- SG Dresden, 14.05.2012 - S 3 AS 3573/10
Anwendung der Zugangsfiktion des § 37 Abs. 2 S. 1 SGB X bei förmlicher Zustellung …
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 6 B 65/95) habe in seinem Beschluss vom 31.05.2006 festgestellt, dass die Rechtsbehelfsbelehrung eines nach § 5 Abs. 1 VwZG zugestellten Bescheides nicht unrichtig sei, auch wenn auf die Möglichkeit der Widerspruchserhebung "nach Bekanntgabe" hingewiesen sei, denn die Belehrung, die Klagefrist beginne mit Bekanntgabe- statt Zustellung- könne keinen Irrtum des Adressanten über den Beginn der Klagefrist hervorrufen und die Klageerhebung nicht erschweren. - BVerwG, 03.12.2009 - 5 PKH 17.09 Darüber hinaus müsste der Nichtzulassungsbeschwerde der Erfolg auch deshalb versagt bleiben, weil nach Maßgabe des § 158 Abs. 1 VwGO die (isolierte) Anfechtung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Kosten ausgeschlossen ist, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird (vgl. Beschlüsse vom 29. Juli 2009 - BVerwG 5 B 46.09 - juris und vom 28. Februar 1996 - BVerwG 6 B 65.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 263 m.w.N.).
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