Rechtsprechung
| VG Stade, 30.05.2005 - 6 B 678/05 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Papier, Pappe und Kartonage (PPK); Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Überlassungspflicht von PPK; Entgegenstehende Interessen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Verfahrensgang
- VG Stade, 30.05.2005 - 6 B 678/05
- OVG Niedersachsen, 16.08.2005 - 7 ME 120/05
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VG Frankfurt/Main, 23.05.1997 - 9 G 1205/97
Begriff überwiegende öffentliche Interessen
Auszug aus VG Stade, 30.05.2005 - 6 B 678/05
Ein Überwiegen entgegenstehender öffentlicher Interessen liegt daher vor, wenn die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers existenziell gefährdet wird (…vgl. OVG Brandenburg, a.a.O; VG Frankfurt/M., Beschluss vom 23. Mai 1997 - 9 G 1205/97 - NVwZ-RR 1998, 167, 167;… Kunig in Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, Kommentar 2. Auflage, § 13, Rdn. 37;… Frenz, a.a.O., § 13, Rdn. 66), vorbehaltlich eines davon unabhängigen öffentlichen Interesses an einer geordneten Durchführung der gewerblichen Sammlung. - OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 122/04
Auszug aus VG Stade, 30.05.2005 - 6 B 678/05
Der Gesetzgeber wollte mit den Einschränkungen der Überlassungspflicht in § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG die Berechtigung auch gewerblicher Abfallsammlungen als eine der bisher schon üblichen Formen der Kreislaufwirtschaft anerkennen (vgl. hierzu und zum Folgenden OVG Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 2 B 122/04 -).
- VG Lüneburg, 18.09.2007 - 2 B 59/07
Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung; Anforderungen an die formellen …
Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ( Beschluss vom 10. Juni 2003 -9 ME 1/03 -, NdsVBl 2004, 107; Beschluss der Kammer v. 19.8.2004 -2 B 61/04 -;so auch VG Stade, Beschl. v. 31.5.2005 -6 B 678/05 -AbfallR 2005, 231 und wohl auch Nds. OVG, Beschluss v. 16.8.2005 -7 ME 120/05 -AbfallR 2005, 231, ebenso Thärichen, Öffentliche Interessen im Abfallrecht, 2003/2004, S. 55 ff; Prelle/Thärichen, Gewerbliche Abfallsammlungen zwischen öffentlichen Interessen und unternehmerischer Freiheit, AbfallR2004, 206; Zandonella/Thärichen, Bioabfälle zwischen öffentlicher und privater Entsorgung : Zum Begriff der "überwiegenden öffentlichen Interessen" in § 13 III 1 Nr. 3 KrW-/AbfG ).Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 16.8.2005 -7 ME 120/05 -AbfallR 2005, 231) sollen angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkungen der Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht mit der allgemeinen Befürchtung begründet werden können , gewerbliche Sammlungen unterliefen die grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht.
In der diesem Beschluss vorangegangenen Entscheidung hat das VG Stade (Beschl. v. 31.5.2005 -6 B 678/05 -in [...]) die Ansicht vertreten, ein Überwiegen entgegenstehender öffentlicher Interessen liege vor, wenn die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des öffentlich-rechtlichen Versorgungsträgers gefährdet wird.
- VG Lüneburg, 17.09.2007 - 2 B 56/07
Einschaltung eines privaten Entsorgungsträgers als Grund für einen Wegfall der …
Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10. Juni 2003 - 9 ME 1/03 -, NdsVBl 2004, 107; Beschluss der Kammer v. 19.8.2004 - 2 B 61/04 - ;so auch VG Stade, Beschl. v. 31.5.2005 - 6 B 678/05 - AbfallR 2005, 231 und wohl auch Nds. OVG, Beschluss v. 16.8.2005 - 7 ME 120/05 - AbfallR 2005, 231, ebenso Thärichen, Öffentliche Interessen im Abfallrecht, 2003/2004, S. 55 ff; Prelle/Thärichen, Gewerbliche Abfallsammlungen zwischen öffentlichen Interessen und unternehmerischer Freiheit, AbfallR2004, 206; Zandonella/Thärichen, Bioabfälle zwischen öffentlicher und privater Entsorgung : Zum Begriff der "überwiegenden öffentlichen Interessen" in § 13 III 1 Nr. 3 KrW-/AbfG ).Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 16.8.2005 - 7 ME 120/05 - AbfallR 2005, 231) sollen angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkungen der Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht mit der allgemeinen Befürchtung begründet werden können , gewerbliche Sammlungen unterliefen die grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht.
In der diesem Beschluss vorangegangenen Entscheidung hat das VG Stade (Beschl. v. 31.5.2005 - 6 B 678/05 - in juris) die Ansicht vertreten, ein Überwiegen entgegenstehender öffentlicher Interessen liege vor, wenn die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des öffentlich-rechtlichen Versorgungsträgers gefährdet wird.
- VG München, 11.12.2007 - M 17 S 07.5458
Gewerbliche Sammlung; Überwiegende öffentliche Interessen
NWstGB 2005, 25-26; VG Stade, Beschluss v. 21.06.2005, Az. 6 B 678/05 ).
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