Rechtsprechung
| BVerwG, 13.05.1993 - 6 B 7.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Überweisung eines Schülers einer Sonderschule für Geistigbehinderte an eine Sonderschule für Lernbehinderte - Erfüllung der qualitativen Anforderungen einer Schule für Lernbehinderte - Verletzung der Aufklärungspflicht durch Stützung der Entscheidung allein auf die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.11.1992 - 7 B 92.806
- BVerwG, 13.05.1993 - 6 B 7.93
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 6 B 7.93
Soweit die Beschwerde geltend macht, die Revision sei gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil das angegriffene Urteil von zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 20. Februar 1962 - BVerwG 8 B 190.61 - DÖV 1962, 555 und vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - DÖV 1963, 886) abweiche, ist sie unzulässig. - BVerwG, 20.02.1962 - VIII B 190.61
Voraussetzungen für die Zulassung zur Revision trotz ungenügender Sachaufklärung …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 6 B 7.93
Soweit die Beschwerde geltend macht, die Revision sei gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil das angegriffene Urteil von zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 20. Februar 1962 - BVerwG 8 B 190.61 - DÖV 1962, 555 und vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - DÖV 1963, 886) abweiche, ist sie unzulässig.
- BVerwG, 16.01.2002 - 4 BN 27.01
Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung im …
Daher kann die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - NVwZ 1993, 583; Beschluss vom 13. Mai 1993 - BVerwG 6 B 7.93 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 254). - BVerwG, 10.05.1994 - 1 B 124.93
Aufklärungspflicht - Beweisaufnahme - Verletzung - Unergiebigkeit - …
Dabei war das Gericht nicht gehindert, zunächst nur die angebotene Zeugenvernehmung durchzuführen und sich erst danach darüber schlüssig zu werden, ob es außerdem noch der Heranziehung eines Sachverständigen bedurfte (Beschluß vom 13. Mai 1993 - BVerwG 6 B 7.93 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 254).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 14.07.1994 - 6 B 7.93 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 14.07.1994 - 6 B 7.93
- BVerwG, 28.02.1995 - 11 B 9.95
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