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Rechtsprechung
   VG Hannover, 07.01.2004 - 6 B 7272/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29951
VG Hannover, 07.01.2004 - 6 B 7272/03 (https://dejure.org/2004,29951)
VG Hannover, Entscheidung vom 07.01.2004 - 6 B 7272/03 (https://dejure.org/2004,29951)
VG Hannover, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - 6 B 7272/03 (https://dejure.org/2004,29951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers im Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 61 SchulG ND; § 113 Abs 1 S 4 VwGO; § 161 Abs 2 VwGO; § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO; § 80 Abs 3 VwGO; § 80 Abs 5 S 1 VwGO
    Einseitige Erledigungserklärung; Erledigung; Erledigungserklärung; vorläufiger Rechtsschutz; Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Einseitige Erledigungserklärung - Befugnis eines zu beteiligenden …

    Auszug aus VG Hannover, 07.01.2004 - 6 B 7272/03
    Einigkeit besteht in der Rechtsprechung des BVerwG wohl nur dahingehend, dass die anfängliche Zulässigkeit einer Klage beim Streit um den Eintritt der Erledigung noch vom Gericht zu prüfen ist, wenn ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 7.88 - Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG m.w.N.).

    Das Gericht schließt sich an dieser Stelle der Auffassung an, nach der die Feststellung der prozessualen Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - abgesehen von dem Fall des Eintritts des erledigenden Ereignisses vor Rechtshängigkeit (s.o.) - regelmäßig nicht davon abhängig sein kann, ob die Klage oder der Antrag ursprünglich zulässig war (so auch BVerwG, Urteil vom 31.10.1990, a.a.O., und Clausing, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 1 S 2856/95

    Ein angedrohtes Zwangsgeld, das eine befristete Unterlassung erzwingen soll, kann …

    Auszug aus VG Hannover, 07.01.2004 - 6 B 7272/03
    Denn wenn ein Antragsteller, der zunächst einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt hatte, den Rechtsstreit später in der Hauptsache (einseitig) für erledigt erklärt, der Antragsgegner sich jedoch weigert, sich dieser Erledigungserklärung anzuschließen, ändert sich der Streitgegenstand des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes und beschränkt sich auf die Feststellung, ob der Rechtsstreit in der Hauptsache (objektiv) erledigt ist (vgl. statt vieler VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22.04.1992 - 6 S 435/92 - und vom 12.03.1996 - 1 S 2856/95 - jeweils zitiert nach juris Web).

    Denn dieses ist auf Grund seines nur vorläufigen und summarischen Charakters nicht geeignet, eine verbindliche Klärung schwieriger Rechtsfragen herbeizuführen und somit dem Feststellungsinteresse nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO hinreichend Rechnung zu tragen (BVerwG, Beschluss vom 27.01.1995 - 7 VR 16.94 - DVBl. 1995, 520; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.1996, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 27.01.1995 - 7 VR 16.94

    Ausbau der Bahnverbindung zwischen Hamburg und Berlin - Auswechslung von Gleisen …

    Auszug aus VG Hannover, 07.01.2004 - 6 B 7272/03
    Denn dieses ist auf Grund seines nur vorläufigen und summarischen Charakters nicht geeignet, eine verbindliche Klärung schwieriger Rechtsfragen herbeizuführen und somit dem Feststellungsinteresse nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO hinreichend Rechnung zu tragen (BVerwG, Beschluss vom 27.01.1995 - 7 VR 16.94 - DVBl. 1995, 520; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 12.03.1996, a.a.O. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1992 - 6 S 435/92

    Entscheidungszuständigkeit des Berichterstatters - Kostenentscheidung bei …

    Auszug aus VG Hannover, 07.01.2004 - 6 B 7272/03
    Denn wenn ein Antragsteller, der zunächst einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt hatte, den Rechtsstreit später in der Hauptsache (einseitig) für erledigt erklärt, der Antragsgegner sich jedoch weigert, sich dieser Erledigungserklärung anzuschließen, ändert sich der Streitgegenstand des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes und beschränkt sich auf die Feststellung, ob der Rechtsstreit in der Hauptsache (objektiv) erledigt ist (vgl. statt vieler VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22.04.1992 - 6 S 435/92 - und vom 12.03.1996 - 1 S 2856/95 - jeweils zitiert nach juris Web).
  • VG Lüneburg, 17.02.2022 - 3 B 7/22

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Covid-19; Covid-19-Pandemie; Einseitige …

    Denn wenn ein Antragsteller, der zunächst einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt hatte, den Rechtstreit später in der Hauptsache (teilweise) für erledigt erklärt, die Antragsgegnerin sich jedoch weigert, sich dieser Erledigungserklärung anzuschließen, ändert sich der Streitgegenstand des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes und beschränkt sich auf die Feststellung, ob der Rechtsstreit in der Hauptsache (objektiv) erledigt ist (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 17.11.2021 - 8 ME 72/21 -, juris Rn. 2 f.; VG Hannover, Beschl. v. 7.1.2004 - 6 B 7272/03 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VG Berlin, 21.12.2018 - 27 L 222.18

    Auskunft der Bundesregierung zum Fall Puigdemont

    Es kann dahinstehen, ob ein Erledigungsausspruch nur erfolgen darf, wenn der - ursprüngliche - Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zulässig war (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 20. Juni 2011, a.a.O. Rn. 14, m.w.N.; s.a. VG Hannover, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 6 B 7272/03 -, juris Rn. 12, m.w.N., und 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2006 - 3 B 103/06
    Rn. 5 Vgl. zur einseitigen Hauptsacheerledigung BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1993 - 11 C 17.92 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 101; zum Ganzen Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 161 Rz. 113 ff.; zur einseitigen Hauptsacheerledigungserklärung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. November 1979 - VI B 1013/79 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. März 1996 - 1 S 2856/95 - DÖV 1996, 792; VG Hannover, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 6 B 7272/03 -, juris; Neumann, a.a.O., § 161 Rz. 186.
  • VG Magdeburg, 12.06.2012 - 9 B 93/12

    Anschlussbeiträge (Herstellungsbeitrag II; Vollstreckung)

    Wenn ein Antragsteller, der zunächst einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt hatte, des Rechtsstreit in der Hauptsache einseitig für erledigt erklärt und der Antragsgegner der Erledigung widerspricht, ändert sich der Streitgegenstand des Verfahrens und beschränkt sich auf die Feststellung, ob die Erledigung tatsächlich eingetreten ist (vgl. nur: OVG NRW, Beschluss v. 17.07.2006, 3 B 103/06 und Beschluss v. 28.11.1979, VI B 1013/79; VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 12.03.1996, 1 S 2856/95; VG Hannover, Beschluss v. 07.01.2004, 6 B 7272/03; alle juris).
  • VG Magdeburg, 12.06.2012 - 9 B 91/12

    Beitragsrecht: Anschlussbeiträge; vorläufiger Rechtsschutz

    Wenn ein Antragsteller, der zunächst einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt hatte, den Rechtsstreit in der Hauptsache einseitig für erledigt erklärt und der Antragsgegner der Erledigung widerspricht, ändert sich der Streitgegenstand des Verfahrens und beschränkt sich auf die Feststellung, ob die Erledigung tatsächlich eingetreten ist (vgl. nur: OVG NRW, Beschluss v. 17.07.2006, 3 B 103/06 und Beschluss v. 28.11.1979, VI B 1013/79; VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 12.03.1996, 1 S 2856/95; VG Hannover, Beschluss v. 07.01.2004, 6 B 7272/03; alle juris).
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