Rechtsprechung
| BVerwG, 26.09.1996 - 6 B 73.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtbestehen der Pharmazeutischen Prüfung - Antwort-Wahl-Verfahren in der schriftlichen Prüfung - Rechtsbegriff der Vertretbarkeit einer Antwort im Prüfungsrecht
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.06.1996 - 7 B 95.1987
- BVerwG, 26.09.1996 - 6 B 73.96
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84
Mulitple-Choice-Verfahren
Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 6 B 73.96
Danach darf eine Antwort, die gesicherten Kenntnissen entspricht, die im Fachschrifttum bereits veröffentlicht und Kandidaten des entsprechenden Prüfungsabschnitts im Regelfall ohne besondere Schwierigkeit zugänglich waren, nicht als falsch gewertet werden (BVerfGE 84, 59). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 6 B 73.96
Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 6 B 73.96
Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- VGH Bayern, 15.01.2009 - 7 ZB 06.3284
Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags; Zulassung zur Prüfung; Rechtskraft; …
Hiergegen gerichtete Rechtsmittel unter Ausschöpfung des Rechtswegs blieben erfolglos (BayVGH vom 12.6.1996 Az. 7 B 95.1987 und BVerwG vom 26.9.1996 Az. 6 B 73.96); ebenso eine Verfassungsbeschwerde (BVerfG vom 5.6.1997 Az. 1 BvR 2455/96) und weitere Verfahren mit dem Ziel der Feststellung der Nichtigkeit bzw. der Aufhebung des Zulassungsbescheids vom 26. Februar 1993 (BayVGH vom 22.8.2002 Az. 7 ZB 02.805, und vom 17.3.2005 Az. 7 ZB 04.1362).
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