Rechtsprechung
| BVerwG, 15.08.1980 - 6 B 77.80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 28.03.1980 - VS. VII 278/78
- BVerwG, 15.08.1980 - 6 B 77.80
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1980 - 6 B 77.80
Die Fragen, die im Zusammenhang mit der Bereitschaft eines Kriegsdienstverweigerers zu kriegerischen Abwehrhandlungen in qualifizierten Notwehr- und Nothilfesituationen stehen, müssen vielmehr als durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt angesehen werden (vgl. BVerwGE 39, 269 [272]; 44, 313 [316]); danach kommt es in solchen Fällen nicht auf die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Alternative, sondern auf die Motivation an, die den Kriegsdienstverweigerer zu dieser Entscheidung veranlaßt hat. - BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70
Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1980 - 6 B 77.80
Die Fragen, die im Zusammenhang mit der Bereitschaft eines Kriegsdienstverweigerers zu kriegerischen Abwehrhandlungen in qualifizierten Notwehr- und Nothilfesituationen stehen, müssen vielmehr als durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt angesehen werden (vgl. BVerwGE 39, 269 [272]; 44, 313 [316]); danach kommt es in solchen Fällen nicht auf die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Alternative, sondern auf die Motivation an, die den Kriegsdienstverweigerer zu dieser Entscheidung veranlaßt hat. - BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75
Situation im Ausrottungskrieg - Bereitschaft zur gewaltsamen Verteidigung von …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1980 - 6 B 77.80
Umgekehrt schließt allerdings die Bereitschaft zu solcher Verteidigung die Anerkennung auch nicht in jedem Fall aus (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 97]).
- BVerwG, 02.04.1980 - 6 B 8.80
Verfahrensmangel als Zulassungsgrund für eine Nichtzulassungsbeschwerde in …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1980 - 6 B 77.80
Soweit der Kläger mit ihr einen Verfahrensmangel, nämlich die Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO), geltend macht, ist sie unzulässig, weil in Kriegsdienstverweigerungssachen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - wegen Verfahrensmängel nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - mit Nachweisen). - BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 80.75
Gewaltsame Abwehr eines Ausrottungsfeldzuges - Absolute Achtung menschlichen …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1980 - 6 B 77.80
Insbesondere hat es in Übereinstimmung mit dem von ihm (S. 10 der Urteilsausfertigung) zitierten (Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 100]) beachtet, daß die Teilnahme an der gewaltsamen Abwehr eines Ausrottungsfeldzuges regelmäßig nicht als Maßnahme gelten kann, zu der ein Kriegsdienstverweigerer bereit sein dürfte. - BVerwG, 24.03.1980 - 6 CB 106.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1980 - 6 B 77.80
Soweit es sich hierbei um eine konkrete Rechtsfrage handelt, die der vorliegende Streitfall aufwirft, könnte deren Beantwortung in einem künftigen Revisionsverfahren jedenfalls nicht dazu dienen, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. Beschluß vom 24. März 1980 - BVerwG 6 CB 106.79 - mit Nachweisen). - BVerwG, 05.02.1980 - 6 CB 100.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begründung einer …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1980 - 6 B 77.80
Die Anwendung der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze hinsichtlich der gewissensmäßigen Belastung des Kriegsdienstverweigerers in solchen Konfliktsituationen gehört vielmehr zur auf den Einzelfall bezogenen Tatsachen- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts, die nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde nach Maßgabe des § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG sein kann (vgl. Beschluß vom 5. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 100.79 -).
- BVerwG, 23.01.1981 - 6 B 137.80
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Soweit die Beschwerde grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 34 Abs. 2 Satz 2 WPflG) geltend macht, kann sie ebenfalls keinen Erfolg haben, da die Fragen, die mit der Bereitschaft eines Kriegsdienstverweigerers zu kriegerischen Abwehrhandlungen und zur Mitwirkung in einer Bürgerkriegs Situation zusammenhängen, durch die erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt sind (vgl. auch Beschlüsse vom 15. August 1980 - BVerwG 6 B 77.80 - und 8. September 1980 - BVerwG 6 CB 76.80 -).
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