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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.06.1996 - 6 B 81.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2445
BVerwG, 10.06.1996 - 6 B 81.95 (https://dejure.org/1996,2445)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1996 - 6 B 81.95 (https://dejure.org/1996,2445)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1996 - 6 B 81.95 (https://dejure.org/1996,2445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsrecht: Rechtsschutzinteresse bei "überholender" Wiederholungsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Rechtsschutzinteresse an früherem Prüfungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prüfungsbescheid - Wiederholungsprüfung - Rechtsschutzinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 101
  • DÖV 1997, 649
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1996 - 6 B 81.95
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden, daß ein negativer Prüfungsbescheid über eine vorangegangene Prüfung nicht mit einer bestandenen Wiederholungsprüfung hinfällig wird, sondern den Prüfling weiterhin beschwert und - im Falle der Rechtswidrigkeit - in seinen Rechten verletzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. April 1991 - BVerwG 7 C 36.90 - BVerwGE 88, 111 [112 m.N.] und 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1996 - 6 B 81.95
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden, daß ein negativer Prüfungsbescheid über eine vorangegangene Prüfung nicht mit einer bestandenen Wiederholungsprüfung hinfällig wird, sondern den Prüfling weiterhin beschwert und - im Falle der Rechtswidrigkeit - in seinen Rechten verletzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. April 1991 - BVerwG 7 C 36.90 - BVerwGE 88, 111 [112 m.N.] und 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320).
  • BVerwG, 25.04.1995 - 6 B 24.95

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Umfang einer …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1996 - 6 B 81.95
    Hiergegen wandte sich der Kläger mit einer Klage, die in allen Instanzen ohne Erfolg blieb; die Nichtzulassungsbeschwerde in dem damaligen Verfahren hatte der Senat mit Beschluß vom 25. April 1995 (BVerwG 6 B 24.95) zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 1 S 432/18

    Gefährlichkeit eines Hundes bei Hundebiss; Unsubstantiiertheit eines …

    Die lediglich fehlerhafte Anwendung eines vom Divergenzgericht aufgestellten Rechtssatzes ist keine Abweichung in diesem Sinne (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.07.1995 - 9 B 18.95 - NVwZ-RR 1997, 101), ebenso wenig das Übersehen einer Rechtsfrage oder eines Rechtssatzes (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.02.1997 - 4 B 16.97 - NVwZ-RR 1997, 512).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2026 - 11 S 536/26

    Zur Identitätsklärung nach dem "Stufenmodell" im Einbürgerungsverfahren

    Dabei ist die lediglich fehlerhafte Anwendung eines vom Divergenzgericht aufgestellten Rechtssatzes keine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO (stRspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.07.1995 - 9 B 18.95 - NVwZ-RR 1997, 101), ebenso wenig das Übersehen einer Rechtsfrage oder eines Rechtssatzes (stRspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.02.1997 - 4 B 16.97 - NVwZ-RR 1997, 512;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.06.2018 - 1 S 583/18 - juris Rn. 25 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2018 - 1 S 583/18

    Seelische Belastung als wichtiger Grund für eine Namensänderung

    Die lediglich fehlerhafte Anwendung eines vom Divergenzgericht aufgestellten Rechtssatzes ist keine Abweichung in diesem Sinne (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.07.1995 - 9 B 18.95 - NVwZ-RR 1997, 101), ebenso wenig das Übersehen einer Rechtsfrage oder eines Rechtssatzes (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.02.1997 - 4 B 16.97 - NVwZ-RR 1997, 512).
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