Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2011 - 6 B 895/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Leitende Funktion auf Probe Probezeit Nichtbewährung Versetzung Anordnungsgrund Beurteilung Beurteilungsgrundlagen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Leitende Funktion auf Probe Probezeit Nichtbewährung Versetzung Anordnungsgrund Beurteilung Beurteilungsgrundlagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LBG NRW § 22; LBG NRW § 25 Abs. 1
Einstweiliger Rechtsschutz einer Gesamtschuldirektorin auf vorläufiges Belassen auf ihrer leitenden Funktion wegen einer nach Beendigung der Probezeit festgestellten Nichtbewährung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einstweiliger Rechtsschutz einer Gesamtschuldirektorin auf vorläufiges Belassen auf ihrer leitenden Funktion wegen einer nach Beendigung der Probezeit festgestellten Nichtbewährung
Verfahrensgang
- VG Köln, 26.07.2011 - 3 L 1050/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2011 - 6 B 895/11
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2011 - 6 B 895/11
Rn. 14 Vgl. BVerwG, Urteile vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris, vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 -, BVerwGE 132, 110, und vom 21. März 2007 - 2 C 2.06 -, juris. - BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07
Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst; …
- BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06
Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2011 - 6 B 895/11
Rn. 14 Vgl. BVerwG, Urteile vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris, vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 -, BVerwGE 132, 110, und vom 21. März 2007 - 2 C 2.06 -, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2006 - 6 B 328/06
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2011 - 6 B 895/11
Rn. 11 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Mai 2006 - 6 B 328/06 -, juris, m.w.N.
- OVG Sachsen, 02.09.2026 - 2 B 165/26
Vorwegnahmeverbot; Anordnungsgrund; Zumutbarkeit; Attestpflicht bereits am ersten …
Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dies jedoch (ausnahmsweise) nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h., wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für den Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988, NJW 1989, 827; BVerfG, Beschl. v. 13. August 1999, NJW-RR 2000, 160;… Kopp/Schenke, a. a. O.; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 11. August 2008 - 6 B 895/11 -, juris; Senatsbeschl. v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, juris). - OVG Sachsen, 27.07.2026 - 2 B 104/26
Hochschulrecht; Zulassung zum Masterstudiengang; Fachspezifische …
Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dies jedoch (ausnahmsweise) nicht mehr, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h., wenn die sonst zu erwartende Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für den Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988, NJW 1989, 827; BVerfG, Beschl. v. 13. August 1999, NJW-RR 2000, 160; OVG NRW, Beschl. v. 11. August 2008 - 6 B 895/11 -, juris; Senatsbeschl. v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, juris und v. 17. April 2026 - 2 B 16/26 -, juris). - OVG Sachsen, 09.07.2026 - 2 B 93/26
Zulassung zur Qualifizierung Polizeivollzugsdienst; Laufbahngruppe 2.2; …
Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dies jedoch (ausnahmsweise) nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h., wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für den Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988, NJW 1989, 827; BVerfG, Beschl. v. 13. August 1999, NJW-RR 2000, 160;… Kopp/Schenke, a. a. O.; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 11. August 2008 - 6 B 895/11 -, juris;… Senatsbeschl. v. 17. April 2026 - 2 B 16/26 -, juris Rn. 15).
- OVG Sachsen, 01.07.2026 - 2 B 92/26
Immatrikulation; Versagung; Erforderliche Prüfung; Gewählter Studiengang
Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dies jedoch (ausnahmsweise) nicht mehr, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h., wenn die sonst zu erwartende Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für den Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988, NJW 1989, 827; BVerfG, Beschl. v. 13. August 1999, NJW-RR 2000, 160; OVG NRW, Beschl. v. 11. August 2008 - 6 B 895/11 -, juris; Senatsbeschl. v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 - und v. 17. April 2026 - 2 B 16/26 -, beide juris). - OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15
Beamter; leitende Funktion; Beamter auf Zeit; Beamter auf Probe
Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dies jedoch (ausnahmsweise) nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, das heißt, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für den Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988, NJW 1989, 827; BVerwG, Beschl. v. 13. August 1999, NJW 2000, 160;… Kopp/Schenke, a. a. O.; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 11. August 2008 - 6 B 895/11 -, juris). - OVG Sachsen, 17.04.2026 - 2 B 16/26
Amtsangemessene Beschäftigung; Referatsleiterin; Rechnungshof; Vorwegnahme der …
Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dies jedoch (ausnahmsweise) nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h., wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für den Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988, NJW 1989, 827; BVerfG, Beschl. v. 13. August 1999, NJW-RR 2000, 160;… Kopp/Schenke, a. a. O.; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 11. August 2008 - 6 B 895/11 -, juris; Senatsbeschl. v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, juris). - OVG Sachsen, 18.09.2023 - 2 B 111/23
Amtsangemessene Beschäftigung
Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dies jedoch (ausnahmsweise) nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h., wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für den Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988, NJW 1989, 827; BVerfG, Beschl. v. 13. August 1999, NJW-RR 2000, 160;… Kopp/Schenke, a. a. O.; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 11. August 2008 - 6 B 895/11 -, juris; Senatsbeschl. v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, juris). - OVG Sachsen, 16.03.2017 - 2 B 242/16
Vorwegnahmeverbot; Beamter; Ministerialrat; amtsangemessene Beschäftigung
Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dies jedoch (ausnahmsweise) nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, das heißt, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für den Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988, NJW 1989, 827; BVerwG, Beschl. v. 13. August 1999, NJW 2000, 160;… Kopp/Schenke, a. a. O.; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 11. August 2008 - 6 B 895/11 -, juris; Senatsbeschl. v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, juris). - OVG Sachsen, 20.11.2023 - 2 B 194/23
Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement; Geltung für Beamte
Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dies jedoch (ausnahmsweise) nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h., wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für den Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988, NJW 1989, 827; BVerfG, Beschl. v. 13. August 1999, NJW-RR 2000, 160;… Kopp/Schenke, a. a. O.; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 11. August 2008 - 6 B 895/11 -, juris; Senatsbeschl. v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, juris).
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