Rechtsprechung
| BVerwG, 29.04.1991 - 6 B 9.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage zur Qualität eines "Gewissenskonflikts"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 20.11.1990 - 4 K 415/89
- BVerwG, 29.04.1991 - 6 B 9.91
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.03.1989 - 6 C 10.87
Wehrdienst - Reservist - Umkehr der Gewissensgründe - Kriegsdienstverweigerung - …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1991 - 6 B 9.91
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Urteil vom 2. März 1989 - BVerwG 6 C 10.87 - mit weiteren Nachweisen) setzt die Anerkennung eines Reservisten, der zunächst seinen vollen Bundeswehrdienst abgeleistet hat, ohne einen Konflikt mit seinem Gewissen zu empfinden, als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen den Nachweis einer "Umkehr" der gewissensmäßigen Einstellung zum Kriegsdienst mit der Waffe voraus; Entsprechendes muß grundsätzlich auch dann gelten, wenn jemand - wie der Kläger - erst nach über zwei Jahren eines Wehrdienstes, zu dessen Ableistung für die Dauer von vier Jahren er sich verpflichtet hatte, seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen beantragt. - BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80
Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzung des Rechts auf …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1991 - 6 B 9.91
Wenn in dem Urteil des Senats vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120) ausgeführt worden ist, die Ableistung des vollen Grundwehrdienstes durch den Wehrpflichtigen, "ohne einen Konflikt mit seinem Gewissen zu empfinden", stelle ein starkes Indiz dar, das grundsätzlich gegen die Annahme spreche, er habe nunmehr eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen, so bedeutet das lediglich, daß jemand, der sich freiwillig für den Wehrdienst mit der Waffe entschieden und den Wehrdienst auch längere Zeit geleistet hat, ohne eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen und durch einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer geltend gemacht zu haben, damit ein Indiz geschaffen hat.
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 14 S 1238/00
Anfechtung einer Wahl zur Handwerkskammervollversammlung - …
Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts und des Klägers kann nicht auf das Wahlanfechtungsverfahren nach dem Personalvertretungsgesetz Bezug genommen und argumentiert werden, dieses Verfahren, das keinen ausdrücklichen gesetzlichen Begründungszwang (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.11.1957, - BVerwGE 5, 324 = PersV 1958/59, 205) und auch keine ausdrückliche gesetzliche Präklusionsregelung kenne, zeige, dass dem Interesse an rascher Feststellung der Gültigkeit einer Wahl, d.h. an Vermeidung ungebührlicher Verzögerungen der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses auch ohne solche Präklusion jedenfalls durch eine Begrenzung der verwaltungsgerichtlichen Amtsermittlung auf zwar nicht notwendig zuvor gerügte, aber offenkundige bzw. sich aufdrängende Wahlfehler Rechnung getragen werden könne (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.05.1992 a.a.O.;… siehe auch Hess. VGH, Urt. v. 11.03.1997 - 22 TL 3981/96 -, PersR 1998/26 = ESVGH 47, 174).Deshalb wird im Personalvertretungsrecht das Erfordernis einer Begründung des Wahleinspruchs mangels einfachgesetzlicher Regelung auch nur aus dem allgemeinen verwaltungsprozessual geltenden Begründungszwang abgeleitet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.06.1991 - 6 B 8.89 -, PersR 1991, 337 = DVBl. 1991, 1204 und BVerwG, Beschl. v. 08.05.1992 - 6 B 9/91 -, PersV 1992, 439 sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.09.1997 - 1 A 778/97.PVL -, PersV 1999, 220; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.09.1997 - 1 A 778/97.BVL -, PersV 1999, ) und nur im Hinblick auf den verwaltungsprozessualen Amtsermittlungsgrundsatz eine Präklusion im verwaltungsgerichtlichen Wahlprüfungsverfahren abgelehnt.
- BVerwG, 26.06.2014 - 6 B 17.14
Kriegsdienstverweigerung; Anforderungen an den Nachweis einer …
Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner geklärt, dass die genannten Grundsätze ebenfalls Anwendung finden, wenn ein Zeitsoldat, der längere Zeit freiwillig Wehrdienst mit der Waffe geleistet hat, einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellt (Beschluss vom 29. April 1991 - BVerwG 6 B 9.91 - Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 44 S. 77 f.). - VG Aachen, 20.11.2014 - 1 K 3143/13
Bundeswehrarzt als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen
Rn. 34 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 1991 - 6 B 9/91 -, juris, und Urteil vom 2. März 1989 - 6 C 10/87 - BVerwGE 81, 294.
- VG Schleswig, 20.07.2017 - 12 A 313/15
Anerkennung eines Soldaten aus Zeis als Kriegsdienstverweigerer; Stellung des …
Rn. 45 Handelt es sich um Personen, die sich - wie die Klägerin - freiwillig als Soldaten auf Zeit verpflichtet und schon mehrere Jahre Wehrdienst geleistet haben ohne einen Konflikt mit dem Gewissen zu empfinden, kann von einer Ersthaftigkeit der Gewissensentscheidung nur ausgegangen werden bei einer "Umkehr" der früheren Einstellung gegenüber dem Kriegsdienst mit der Waffe (BVerwG, Beschluss vom 29. April 1991 - 6 B 9/91 -, Rn. 2, juris). - VG Gera, 29.09.2021 - 1 K 2454/19
Recht der Kriegsdienstverweigerung
Handelt es sich um Personen, die sich freiwillig als Soldaten auf Zeit verpflichtet und schon mehrere Jahre Wehrdienst geleistet haben ohne einen Konflikt mit dem Gewissen zu empfinden, kann von einer Ersthaftigkeit der Gewissensentscheidung nur ausgegangen werden bei einer "Umkehr" der früheren Einstellung gegenüber dem Kriegsdienst mit der Waffe (BVerwG, Beschluss vom 29. April 1991 - 6 B 9/91 -, juris). - VG Aachen, 03.03.2016 - 1 K 523/15
Berufssoldat; Sanitätsoffizier; Kriegsdienstverweigerung; Entlassung
Rn. 49 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 1991 - 6 B 9/91 -, juris Rn. 2, und Urteil vom 2. März 1989 - 6 C 10/87 - BVerwGE 81, 294, juris Rn. 13. - VG Würzburg, 28.02.2014 - W 1 K 13.544
Zeitsoldat; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Gewissensentscheidung; …
Handelt es sich um Personen, die sich - wie der Kläger - freiwillig als Soldaten auf Zeit verpflichtet und schon mehrere Jahre Wehrdienst geleistet haben ohne einen Konflikt mit dem Gewissen zu empfinden, kann von einer Ersthaftigkeit der Gewissensentscheidung nur ausgegangen werden bei einer "Umkehr" der früheren Einstellung gegenüber dem Kriegsdienst mit der Waffe (BVerwG v. 29.4.1991 - 6 B 9/91 - Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 44). - VG Würzburg, 21.02.2017 - W 1 K 16.589
Anerkennung einer Zeitsoldatin als Kriegsdienstverweigerin
Handelt es sich um Personen, die - wie die Klägerin - aufgrund ihres Antrags in das Dienstverhältnis als Berufssoldaten bzw. Zeitsoldaten eingetreten sind und schon mehrere Jahre in diesem Dienstverhältnis Wehrdienst geleistet haben, ohne einen Konflikt mit dem Gewissen zu empfinden, kann von einer Ernsthaftigkeit der Gewissensentscheidung nur bei einer "Umkehr" der früheren Einstellung gegenüber dem Kriegsdienst mit der Waffe ausgegangen werden (BVerwG, B.v. 29.4.1991 - 6 B 9/91 - Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 44, juris Rn. 2). - VG Würzburg, 29.04.2014 - W 1 K 13.960
Zeitsoldat; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Gewissensentscheidung; …
Handelt es sich um Personen, die sich - wie der Kläger - freiwillig als Soldaten auf Zeit verpflichtet und schon mehrere Jahre Wehrdienst geleistet haben ohne einen Konflikt mit dem Gewissen zu empfinden, kann von einer Ersthaftigkeit der Gewissensentscheidung nur ausgegangen werden bei einer "Umkehr" der früheren Einstellung gegenüber dem Kriegsdienst mit der Waffe (BVerwG v. 29.4.1991 - 6 B 9/91 - Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 44). - VG München, 04.07.2013 - M 15 K 13.1383
Antrag eines Soldaten auf Zeit auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Handelt es sich um Personen, die sich - wie der Kläger - freiwillig als Soldaten auf Zeit verpflichtet und schon mehrere Jahre Wehrdienst geleistet haben ohne einen Konflikt mit dem Gewissen zu empfinden, kann von einer Ersthaftigkeit der Gewissensentscheidung nur ausgegangen werden bei einer "Umkehr" der früheren Einstellung gegenüber dem Kriegsdienst mit der Waffe (BVerwG, B. v. 29.4.1991 - 6 B 9/91 - Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 44). - VG Würzburg, 29.04.2014 - W 1 K 13.898
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Berufssoldat; Gewissensgründe; …
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