Rechtsprechung
| BVerwG, 11.07.2012 - 6 B 9.12, 6 B 9.12 (6 C 12.12) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionszulassung; Grundrecht auf Kindeserziehung in religiöser Hinsicht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Revisionszulassung; Grundrecht auf Kindeserziehung in religiöser Hinsicht - Wolters Kluwer
Befreiung eines Kindes von der Pflicht zur Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung aufgrund religiöser Gründe als klärungsbedürftige Rechtsfrage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befreiung eines Kindes von der Pflicht zur Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung aufgrund religiöser Gründe als klärungsbedürftige Rechtsfrage
- datenbank.nwb.de
Revisionszulassung; Grundrecht auf Kindeserziehung in religiöser Hinsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 12.02.2010 - 1 K 528/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2011 - 19 A 610/10
- BVerwG, 11.07.2012 - 6 B 9.12, 6 B 9.12 (6 C 12.12)
- BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 12.12
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 15.10.2012 - 19 ZD 10/12
Entsprechende Anwendbarkeit von § 146 Abs. 4 VwGO im Beschwerdeverfahren gegen …
Rn. 54 Ist ein religiös motiviertes Verhalten nicht mit den dem Grundgesetz verpflichteten staatlichen Erziehungszielen vereinbar oder gefährdet es gar den Schulfrieden, ist es darüber hinaus auf der Grundlage einer Einzelfallabwägung möglicherweise sogar Pflicht der Schule, auf den betreffenden Schüler und seine Eltern einzuwirken oder etwaige religiös abgeleitete Ansprüche an die Gestaltung des schulischen Lebens zurückzuweisen (…vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 30.11.2011 - 6 C 20.10 -, NVwZ 2012, 162;… OVG Münster, Urt. v. 18.8.2010 - 19 A 1211/09 -, DVBl. 2010, 1392; Beschl. v. 22.12.2011 - 19 A 610/10 -, NWVBl. 2012, 235 mit nachgehender Revisionszulassung durch BVerwG, Beschl. v. 11.7.2012 - 6 B 9.12 -, juris; OVG Bremen, Beschl. v. 13.6.2012 - 1 B 99/12 -, NordÖR 2012, 423; aus der Literatur: Schaefer, VerwArch 2012, 136; Thormann, DÖV 2011, 945; Rohe, BayVBl. 2010, 257; Bock, NVwZ 2007, 1250). - VG Berlin, 30.10.2014 - 12 K 945.13
Verpflichtungsklage auf Neubewertung einer Masterarbeit zur Notenverbesserung
Gegenstand der gerichtlichen Prüfung sind dann die insgesamt getroffenen Bewertungen der Prüfer einschließlich der nachträglich - auch im gerichtlichen Verfahren - abgegebenen Erläuterungen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. August 2012 - 6 B 9.12 - NVwZ 2013, 83-85, Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2012 - OVG 10 N 42.09 -).
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