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| VGH Bayern, 27.07.1995 - 6 B 92.3012 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Weimar, 02.06.1999 - 3 E 1013/99
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Entstehung der …
Denn diese Vorschrift besitzt einen eigenständigen Regelungsgehalt lediglich insoweit, als danach die Festsetzungsfrist selbst dann erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Satzung erlassen wurde, zu laufen beginnt, wenn die Satzung rückwirkend in Kraft gesetzt worden ist (vgl. zur Parallelregelung des Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 lit. b, cc, 2. Spiegelstrich BayKAG, BayVGH, Urteil vom 27.07.1995 6 B 92.3012 , BayVBl. 1996 215; Wuttig, Gemeindliches Satzungsrecht, Stand 1/96, Teil III, Frage 8, Nr. 2.3). - VG Weimar, 15.12.1998 - 3 E 2514/98
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht
Diese Vorschrift besitzt einen eigenständigen Regelungsgehalt lediglich insoweit, als danach die Festsetzungsfrist selbst dann erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Satzung erlassen wurde, zu laufen beginnt, wenn die Satzung rückwirkend in Kraft gesetzt worden ist (vgl. - zur Parallelregelung des Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 lit. b, cc, 2. Spiegelstrich BayKAG, BayVGH, Urteil vom 27.07.1995 - 6 B 92.3012 -, BayVBl. 1996, 215; Wuttig, Gemeindliches Satzungsrecht, Stand: 1/96, Teil III, Frage 8, Nr. 2.3). - VG Gera, 27.03.2008 - 5 K 166/06
Ausbaubeiträge; Beginn der Festsetzungsverjährung; Rückwirkung; ungültige Satzung
Lediglich bei einem rückwirkenden Inkraftsetzen besteht die Gefahr, dass die Beitragsforderung schon zu einem früheren Zeitpunkt zum Entstehen gebracht wird und damit zum Zeitpunkt der Bekanntmachung schon verjährt ist (BVerwG…, Urteil vom 21. Januar 1977 - IV C 84-92.74 - NJW 1977, S. 1740; wohl auch BayVGH, Urteil vom 27. Juli 1995 - 6 B 92.3012 - BayVBl. 1996, S. 215 -: Setzt eine Gemeinde die Satzung rückwirkend in Kraft, "tritt die Rückwirkung umfassend ein mit der Folge, dass mit der Schaffung der Rechtsgrundlage zugleich auch die Berechenbarkeit gegeben ist.").
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