Rechtsprechung
| VG Hannover, 11.04.2002 - 6 B 947/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 80 Abs. 5 VwGO; § 61 Abs. 2 NSchG; § 61 Abs. 3 Nr. 4 NSchG
Ausschluss eines Schülers vom Unterricht für die Dauer von drei Monaten und anschließende Versetzung in eine Parallelklasse wegen Gewalttätigkeit gegen einen Mitschüler; Beschlussfassung der Klassenkonferenz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss eines Schülers vom Unterricht für die Dauer von drei Monaten und anschließende Versetzung in eine Parallelklasse wegen Gewalttätigkeit gegen einen Mitschüler; Beschlussfassung der Klassenkonferenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 851
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VG Hannover, 22.01.2002 - 6 B 5380/01
Körperverletzung; Ordnungsmaßnahme; Rechtsverstoß; Schule; Schüler; …
Auszug aus VG Hannover, 11.04.2002 - 6 B 947/02
Der aggressive Einsatz erheblicher körperlicher Gewalt gegen Personen in der Schule, zumal im Wiederholungsfall, rechtfertigt regelmäßig die Ausschöpfung der gesetzlich vorgesehenen Höchstdauer eines Unterrichtsausschlusses von drei Monaten (wie Beschluss der Kammer vom 22.1.2002 - 6 B 5380/01 -).
- VG Hannover, 30.06.2004 - 6 B 3071/04
Ausschluss eines Schülers vom Unterricht wegen Gewaltanwendung; Voraussetzungen …
Allerdings können die Schulen nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschlüsse vom 22.1.2002, NdsVBl. 2002 S. 274, vom 11.4.2002 - 6 B 947/02 - und vom 18.3.2004 - 6 B 1104/04 -) einem exzessiven und ungehemmten Verhalten von Schülerinnen und Schülern konsequent mit den Mitteln des Unterrichtsausschlusses begegnen.
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