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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.11.2000 - 6 B 95.3097   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,52469
VGH Bayern, 20.11.2000 - 6 B 95.3097 (https://dejure.org/2000,52469)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2000 - 6 B 95.3097 (https://dejure.org/2000,52469)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2000 - 6 B 95.3097 (https://dejure.org/2000,52469)
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Wird zitiert von ... (11)

  • VG München, 08.12.2015 - M 2 K 15.1651

    Heranziehung zum Straßenausbau größtenteils rechtmäßig

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U. v. 26.3.2002 - 6 B 96.3901 - juris Rn. 26, U. v. 20.11.2000 - 6 B 95.3097 - juris Rn. 40) bedürfen Straßen einschließlich deren Teileinrichtungen im Allgemeinen nach Ablauf von etwa 20 - 25 Jahren einer grundlegenden Sanierung, weil deren Lebensdauer abgelaufen ist.
  • VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 19.00568

    Straßenbaubeitrag für Ortstraße

    aa) Die übliche Nutzungszeit" welche nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes bei einer "normalen" Straße einschließlich der Teileinrichtung Gehweg etwa 20 bis 25 Jahre beträgt (dazu BayVGH, B.v. 3. November 2016 - 6 ZB 15.2805, juris, U.v. 14. Juli 2010 - 6 B 08.2254, KommunalPraxis BY 2010, 362/363; B.v. 21. Juli 2009 - 6 ZB 06.3102, juris; B.v. 13. August 2014 - 6 ZB 12.1119, juris; U.v. 20. November 2000 - 6 B 95.3097, juris), war im vorliegenden Fall bereits deutlich überschritten.
  • VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 3 K 15.00720

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags - Erneuerung der Ortsstraße

    Rn. 94 Diese am 8. September 2010 erfolgte Abänderung des ursprünglichen Bauprogramms und die getroffenen Feststellungen zur Reparaturbedürftigkeit und zu den beabsichtigten Maßnahmen enthält die hieraus gezogenen rechtlichen und verwaltungsmäßigen Schlussfolgerungen (vgl. BayVGH, U.v. 20.11.2000, 6 B 95.3097 - juris).
  • VG Ansbach, 20.02.2020 - AN 3 K 19.00510

    Beitrag für Ausbau einer Erschließungsanlage

    Die Erneuerung einer 20 bis 25 Jahre alten Straße stellt grundsätzlich zugleich eine beitragsfähige Verbesserung dar (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 20. Mai 1999 - 6 B 96.933 - juris; U. v. 26. März 2002 - 6 B 96.3901, juris; BayVGH, B. v. 3. November 2016 - 6 ZB 15.2805, juris, B.v. 21. Juli 2009 - 6 ZB 06.3102, juris; B.v. 13. August 2014 - 6 ZB 12.1119, juris; U. v. 20.11.2000 - 6 B 95.3097 - juris), Vorliegend war die übliche Nutzungszeit von 20 bis 25 Jahren bei Durchführung der Baumaßnahmen im Jahr 2003 bereits eindeutig überschritten.
  • VG Ansbach, 01.02.2018 - AN 3 K 15.02388

    Straßenausbaubeitrag

    Rn. 63 Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH v. 20.11.2000 - 6 B 95.3097 - juris), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist bezüglich der anlagenbezogenen Erforderlichkeit davon auszugehen, dass nach einer Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren grundlegender Sanierungsbedarf besteht.
  • VG München, 20.02.2018 - M 28 K 16.4436

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag

    Rn. 22 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 26.3.2002 - 6 B 96.3901 - juris Rn. 26, U.v. 20.11.2000 - 6 B 95.3097 - juris Rn. 40) bedürfen Straßen einschließlich deren Teileinrichtungen im Allgemeinen nach Ablauf von etwa 20 - 25 Jahren einer grundlegenden Sanierung, weil deren Lebensdauer abgelaufen ist.
  • VG München, 27.01.2014 - M 2 S 13.5026

    Straßenausbaubeitrag (einstweiliger Rechtsschutz); Wirksamkeit der Satzung …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 26.3.2002 - 6 B 96.3901 - juris Rn. 26, U.v. 20.11.2000 - 6 B 95.3097 - juris Rn. 40) bedürfen Straßen einschließlich deren Teileinrichtungen im Allgemeinen nach Ablauf von etwa 20 - 25 Jahren einer grundlegenden Sanierung, weil deren Lebensdauer abgelaufen ist.
  • VG München, 10.01.2023 - M 28 K 18.4774

    Straßenausbaubeitrag, Erneuerungsbedürftigkeit eines Regenwasserkanals

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (…U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 29; U.v. 20.11.2000 - 6 B 95.3097 - juris Rn. 40) bedürfen Straßen einschließlich deren Teileinrichtungen im Allgemeinen nach Ablauf von etwa 20 - 25 Jahren einer grundlegenden Sanierung, weil deren Lebensdauer abgelaufen ist.
  • VG Ansbach, 14.11.2013 - AN 3 K 12.01614

    Straßenausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung im zentralen Innenbereich; Beschränkter …

    Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung des BayVGH (vgl. z.B. BayVGH v. 20.11.2000, 6 B 95.3097), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist bezüglich der anlagenbezogenen Erforderlichkeit davon auszugehen, dass nach einer Lebensdauer von 20 - 25 Jahren grundlegender Sanierungsbedarf besteht.Darüber hinaus stellt die Erneuerung einer 20 - 25 Jahre alten Straße (dies gilt auch für die Teileinrichtung Gehweg) mit Blick auf die Fortentwicklung der Straßenbaukunst und die Verfügbarkeit besserer Materialien zugleich eine Verbesserung dar (vgl. z.B. BayVGH v. 26.3.2002, 6 B 96.3901).
  • VG München, 23.10.2012 - M 2 K 12.2388

    Straßenausbaubeitrag; beitragsfähige Ausbaumaßnahme; Erneuerungsbedarf …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 26.03.2002 Az. 6 B 96.3901 juris RdNr. 26 m.w.N., vom 20.11.2000 Az. 6 B 95.3097 juris RdNr. 40) bedürfen Straßen einschließlich deren Teileinrichtungen im Allgemeinen nach Ablauf von etwa 20 - 25 Jahren einer grundlegenden Sanierung, weil deren Lebensdauer abgelaufen ist.
  • VG München, 04.08.2021 - M 28 K 20.1141

    Straßenausbaubeitrag, Anlagenbildung, beitragsfähige Erneuerung und Verbesserung

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