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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.08.2001 - 6 B 96.3626   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,58459
VGH Bayern, 02.08.2001 - 6 B 96.3626 (https://dejure.org/2001,58459)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.2001 - 6 B 96.3626 (https://dejure.org/2001,58459)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 2001 - 6 B 96.3626 (https://dejure.org/2001,58459)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Bayern, 25.04.2012 - 6 ZB 11.2029

    Straßenausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; rechtlich …

    Rn. 8 2. Das angefochtene Urteil weicht nicht von dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. August 2001 - 6 B 96.3626 - ab (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).
  • VGH Bayern, 14.03.2011 - 6 B 09.1830

    Straßenausbaubeitragsrecht; Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten; …

    Doch ist nach ständiger Rechtsprechung eine rechtlich verlässliche Benutzbarkeit der Zufahrt bzw. des Zugangs über das Anliegergrundstück erforderlich (vgl. zuletzt BayVGH vom 10.9.2010 Az. 6 ZB 09.2998 RdNr. 6; vom 2.8.2001 Az. 6 B 96.3626 RdNr. 28; vom 18.11.2004 Az. 6 ZB 02.2002 RdNr. 5; vom 12.5.2006 Az. 6 CS 05.2599 RdNr. 14;… so auch Driehaus, a.a.O., § 35 RdNr. 24: "hinreichend gesicherte" Inanspruchnahmemöglichkeit).
  • VGH Bayern, 10.09.2010 - 6 ZB 09.2998

    Straßenausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; keine …

    Doch ist eine rechtlich verlässliche Benutzbarkeit der Zufahrt bzw. des Zugangs über das Anliegergrundstück erforderlich (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH vom 2.8.2001 Az. 6 B 96.3626 RdNr. 28; vom 18.11.2004 Az. 6 ZB 02.1002 RdNr. 5; vom 12.5.2006 Az. 6 CS 05.2599 RdNr. 14;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, RdNr. 24 zu § 35; derselbe in Kommunalabgabenrecht, Stand März 2010, RdNr. 401 i zu § 8).
  • VG München, 05.07.2011 - M 2 K 10.3444

    Straßenausbaubeitrag; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; rechtliche …

    Eine solche "verfestigte Anspruchsposition" wurde von der Rechtsprechung bejaht, wenn über ein Anliegergrundstück, das für diesen Zweck zugeschnitten war, eine seit vielen Jahrzehnten vorhandene, tatsächlich dauerhaft genutzte und damit stark verfestigte Zufahrt zum Hinterliegergrundstück existiert und der Eigentümer des Hinterliegergrundstücks zugleich Miteigentümer des als Zufahrt genutzten Vorderliegergrundstücks ist (BayVGH v. 2.8.2001 - 6 B 96.3626 -, juris Rdnr. 32 unter Hinweis auf BVerwG KStZ 1984, 149/150).
  • VG Würzburg, 05.09.2012 - W 2 K 11.904

    Straßenausbaubeitrag; gefangenes Hinterliegergrundstück; ehemaliger Bachlauf

    Rn. 36 Im Fall eines gefangenen Hinterliegergrundstücks ist es für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Grundstückseigentümer eine "rechtlich gewährleistete Möglichkeit des Überquerens" des Anliegergrundstücks zur ausgebauten Straße bzw. eine "rechtlich verlässliche Benutzbarkeit der Zufahrt über das Anliegergrundstück" zur ausgebauten Straße hat (BayVGH v. 02.08.2001 Az. 6 B 96.3626 ; v. 15.04.2010 Az. 6 B 08.1849 BayVBl 2011, 149; v. 01.06.2011 Az. 6 BV 10.2467 ).
  • VGH Bayern, 23.09.2011 - 6 CS 11.843

    Straßenausbaubeitragsrecht; besonderer Vorteil; gefangenes Hinterliegergrundstück …

    Richtig hat es auch angenommen, dass das Merkmal der rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Straße durch das gefangene Hinterliegergrundstück bereits bei Vorliegen einer verlässlichen schuldrechtlichen Gestattung, zum Beispiel einer entsprechenden notariell beglaubigten Zusage oder Vereinbarung, des Überquerens des Anliegergrundstücks im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten erfüllt ist (vgl. BayVGH vom 2.8.2001 - 6 B 96.3626 [Juris];… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 35 RdNr. 20) und nach derzeitigem Erkenntnisstand eine solche hinreichend verlässliche Zusage des Eigentümers des Anliegergrundstücks Fl.Nr. 266 fehlt.
  • VG Ansbach, 31.03.2010 - AN 18 S 09.02364

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; IB, AB, Grünstreifen, Weiherfläche

    Rn. 39 Im Straßenausbaubeitragsrecht kommt es somit für die Frage des Vorteils nicht auf die Bebaubarkeit des Grundstücks an (BayVGH vom 2.8.2001, 6 B 96.3626), sondern der straßenausbaubeitragsrechtliche Sondervorteil kommt neben der baulichen oder gewerblichen jeder sonstigen sinnvollen und zulässigen Grundstücksnutzung zugute, so dass auch Außenbereichsgrundstücke einen beitragspflichtigen Sondervorteil erlangen können.
  • VG Würzburg, 05.02.2010 - W 2 S 10.47

    Ausbaubeitrag; besonderer Vorteil; unbeplanter Innenbereich; landwirtschaftlich …

    Denn der ausbaubeitragsrechtliche Erschließungsbegriff orientiert sich gerade nicht an der Bebaubarkeit, sondern an einem wie auch immer gearteten "besonderen Vorteil" (BayVGH v. 02.08.2001 Az: 6 B 96.3626 ) im Sinn einer sinnvollen und rechtlich zulässigen, nicht nur baulichen oder gewerblichen Nutzung (…vgl. Driehaus, Erchließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 35 RdNr. 11 und RdNr. 15f).
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