Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.07.2001 - 6 B 98.1298 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.07.2001 - 6 B 98.1298
- BVerwG, 22.03.2002 - 9 B 79.01
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 03.02.2004 - 6 CS 03.2254
Erschließungsbeitragsrecht: Erstmalige Herstellung einer Anbaustraße, …
Die Grundsätze der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Juli 2001 (6 B 98.1298) fänden aufgrund der Besonderheiten dieses Einzelfalls keine Anwendung.Privatstraßen, die im Eigentum eines Dritten stehen, können deshalb im Regelfall keine vorhandenen Erschließungsanlagen im Sinn von § 242 Abs. 1 BauGB bzw. des bis zum 30. Juni 1987 geltenden § 180 Abs. 2 BBauG und somit auch keine bereits vor Inkrafttreten des neuen Erschließungsbeitragsrechts hergestellten Erschließungsanlagen sein (BayVGH vom 12.7.2001 - 6 B 98.1298; Ludyga/Steiner/Hesse, Erschließungsbeitrag, § 128 BauGB RdNr. 141).
Eine Erschließungsanlage ist erst dann erstmalig hergestellt, wenn sie insgesamt, d.h. insbesondere in ihrer gesamten Ausdehnung (Länge und Breite), den vorgesehenen Zustand erreicht hat und nicht nur - wie hier - auf einer kurzen Teilstrecke (vgl. BayVGH vom 12.7.2001 a.a.O.;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl., § 13 RdNr. 54).
- VG Ansbach, 26.05.2021 - AN 3 S 21.00729
Klage gegen Heranziehung zu Erschließungsbeitrag
Die als innerdienstlichen Ermessensakt der Antragsgegnerin zu wertende Entscheidung für eine Kostenspaltung muss zumindest irgendwelchen Vermerken oder den Abrechnungsunterlagen zu entnehmen sein, was vorliegend unter anderem mit dem entsprechenden Eintrag "Bemerkungen" in dem streitgegenständlichen Bescheid und im Übrigen durch zahlreiche Erwähnungen in der vorliegenden Behördenakte gegeben ist (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 30.1.1970 - 4 C 131.68 - juris Rn 10; BayVGH, U.v. 12.7.2001 - 6 B 98.1298 - juris Rn. 58). - VG Regensburg, 30.09.2020 - RN 11 S 20.1755
Festsetzung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag bei ehemaliger …
Privatstraßen, die im Eigentum eines Dritten stehen, können deshalb im Regelfall keine vorhandenen Erschließungsanlagen im Sinn von § 242 Abs. 1 BauGB bzw. des bis zum 30.6.1987 geltenden § 180 Abs. 2 BBauG und somit auch keine bereits vor Inkrafttreten des neuen Erschließungsbeitragsrechts hergestellte Erschließungsanlagen sein (BayVGH, B.v. 3.2.2004 - 6 CS 03.2254 - juris; BayVGH, U.v. vom 12.7.2001 - 6 B 98.1298 - juris). - VGH Bayern, 07.11.2005 - 6 CS 05.1116
Erschließungsbetragsrecht: Verteilung des Erschließungsaufwands für einen das …
Privatstraßen, die im Eigentum eines Dritten standen und auch von diesem unterhalten wurden, konnten deshalb im Regelfall keine vorhandenen Erschließungsanlagen sein (BayVGH vom 12.7.2001 Az. 6 B 98.1298).
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